SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/786 18. Wahlperiode 2013-05-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Videoüberwachung an Schulen und Hochschulen Vorbemerkung der Landesregierung: Die Schulträger verwalten ihre Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (§ 47 SchulG) und haben insofern u.a. die Auf- gabe, die Schulgebäude bereitzustellen sowie den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken (§ 48 Abs. 1 SchulG). Die Schulträger entscheiden - u.a. zur Sicherung ihrer Liegenschaften - eigenständig über Installation und Einsatz von Videoüberwachungsanlagen. Für Schulen liegen dem MBW daher keine Erkenntnisse darüber vor, wo Videoüber- wachungsanlagen oder Attrappen im Einsatz sind; für Hochschulen siehe die nach- stehenden Antworten. 1. An welchen Schulen und Hochschulen sind seit wann wie viele Videoüberwa- chungsanlagen oder Attrappen im Einsatz? Antwort: Staatliche Hochschulen Seit wann? Wie viele? Christian-Albrechts- Universität zu Kiel unterschiedlich; die älteste aus 1999 28 Universität zu Lübeck Rechnerpool seit 2006 5 Universität Flensburg 2002, 2004-2006, 2010 7 Muthesius Kunsthochschule 2012 7 Musikhochschule Lübeck 1992, 1994, 1995 3 FH Kiel November 2003 78 Kameras FH Lübeck keine Angabe möglich 10 Kameras FH Flensburg 2008 16 Videoüberwachungsanlagen und Attrappen FH Westküste keine Private Fachhochschulen Nordakademie Elmshorn 2001 8 Kameras FH Wedel 2007 1 Außenwebcam, 2 Attrappen AKAD Pinneberg keine 2. Welche Bereiche werden jeweils überwacht, wie lange werden die Aufzeich- nungen aufbewahrt? Antwort: Staatliche Hochschulen In welchen Bereichen? Welche Aufbewahrungszeit wurde festgelegt? Christian-Albrechts- Universität zu Kiel öffentlich zugängliche Bereiche unterschiedlich, maximal 7 Tage Universität zu Lübeck Rechnerpools, die für Studie- rende frei zugänglich sind, sowie das Rechenzentrum 10 Tage Universität Flensburg EDV-Labore, EDV-Zentralen, Lagerräume für EDV-, Audio- und Videogeräte, Gebäudehülle Erweiterungsbau 5 und 7 Tage Muthesius Kunsthochschule Gebäudeeingänge Legienstraße sowie Eingangsbereich zum EDV-Raum mit wertvoller Tech- nik und Werkstattgebäude mit wertvoller Ausrüstung 7 Tage Musikhochschule Lübeck Haupteingänge, Tresorraum, Museum 40 bzw. 60 Tage FH Kiel Flure, Treppenhäuser, Außen- anlagen 7 Tage FH Lübeck 24h-Raum mit Flur/Flurzugang, Außenbereichsüberwachung an fünf Gebäuden und zwei Park- plätzen, Schrankenanlagen 6 Monate 3 Monate ca. 12 Tage FH Flensburg Gebäudeteile und Flächen 7 Tage FH Westküste entfällt Private Fachhochschulen Nordakademie Elmshorn Rechnerräume, Parkplatzaus- fahrten 7 Tage FH Wedel Außenbereich, Gebäuderück- seite des Rechenzentrums derzeit keine AKAD Pinneberg entfällt entfällt 3. Was war jeweils der Anlass des Einsatzes der Anlage und besteht dieser An- lass fort? Antwort: Staatl. Hochschulen Anlass des Einsatzes Fortbestand des Anlasses Christian-Albrechts- Universität zu Kiel Schutz von Personen und besonderen Sachwerten Bei maßgeblich geänderten Verhält- nissen werden Anlagen zurückge- baut, sofern sie nicht ohnehin nur befristet vorgesehen waren. Universität zu Lübeck Diebstahl/Sachbeschädigung in den Rechnerpools sowie vorsorgliche Überwachung des Rechenzentrums Ja. Universität Flensburg Verhinderung des Diebstahls und Einbruchs sowie des Missbrauchs von Daten Ja. Muthesius Kunsthochschule wiederholte Diebstähle mit erheblichem Schadensumfang Ja. Musikhochschule Lübeck Bestandteil des Sicherheits- konzepts für die Liegenschaft Ja. FH Kiel Kriminalitätsprävention Der Anlass besteht fort, da sich aus der Nähe zum Hafen und durch die offene Anlage des Campus eine spezifische Gefährdung ergibt. FH Lübeck Vandalismus, Diebstahl zwingend erforderlich FH Flensburg Diebstähle, Ein-/Aufbrüche, Vandalismus, Sachbeschädi- gungen Die Gefahr der genannten Anlässe besteht weiterhin. FH Westküste entfällt Private Fachhochschulen Nordakademie Elmshorn Rechnerräume: Versicherung begünstigt den Tarif, Parkplatz: Überwachung der Zufahrt wegen Einhaltung der Ruhezeiten Anlass besteht fort FH Wedel Schutz hochwertiger Gebäu- deausstattung vor Einbruch Gegeben, da die Situation unverän- dert ist. Die Gebäuderückseite/ Parkplatz ist nach wie vor nicht gut einsehbar. AKAD Pinneberg entfällt entfällt 4. Hat sich die Überwachungsanlage jeweils als geeignetes Mittel erwiesen, um Beschädigungen oder Eigentumsverletzungen zu begegnen? Ist die Zahl der- selben merklich zurückgegangen? Antwort: Staatl. Hochschulen Erwiesen geeignetes Mittel? Rückgang von Beschädigungen oder Eigentumsverletzungen? Christian-Albrechts- Universität zu Kiel Die Universität Kiel erfasst erst seit kurzem Schadensfälle bzw. De- likte systematisch, so dass zurzeit noch keine Auswertung möglich ist. Universität zu Lübeck Ja. Diebstähle/Sachbeschädigungen sind deutlich zurückgegangen. Universität Flensburg Ja. Seit der Installation ist es zu kei- nem Vandalismus bzw. Diebstahl gekommen. Muthesius Kunsthochschule Noch keine rückblickende Betrachtung möglich (Umzug 2012). Musikhochschule Lübeck Erkenntnisse liegen nur für eine Anlage vor. Hier ist der Vandalis- mus auf einige wenige Fälle zurückgegangen. FH Kiel Seit der Einführung der Video- überwachung hat sich die Zahl der Übergriffe stabilisiert. Durch die Videoüberwachung konnten der Polizei sachdienliche Hinweise auf die beteiligten Per- sonen gegeben werden. FH Lübeck Ja. In den letzten Jahren wurden keine Diebstähle verzeichnet. FH Flensburg Ja. Ja. FH Westküste entfällt Private Fachhochschulen Nordakademie Elmshorn Für die Rechnerräume: Es gab bislang keine kriminel- len Vorkommnisse. Zur Zufahrt Ja. Zur Zufahrt: Es gab zwei Vor- kommnisse, die auf diese Weise aufgeklärt werden konnten - im letzten Fall war die Überwachung für die Täter kein abschreckender Grund. FH Wedel Ja. Es ist kein Einbruchsversuch zu verzeichnen. AKAD Pinneberg entfällt entfällt 5. Hält die Landesregierung die Überwachung gemessen an der Bekanntmachung des Bildungsministeriums vom 11.05.2010 jeweils für zulässig? Hält sie die Überwachung unter sachlichen Gesichtspunkten für (inzwischen) verzichtbar? Antwort: Vgl. Vorbemerkung der Landesregierung.