SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/787 18. Wahlperiode 13-05-10 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Landesstraße 96, Strecke Rüde - Bockholm sowie Oxbüll - Ulstrup 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Fahrbahnzustand der Landesstraße 96 allgemein und im Besonderen auf den Streckenabschnitten Rüde – Bockholm und Oxbüll - Ulstrup? Antwort: Die Landesstraße L 96 befindet sich auf den Streckenabschnitten Rüde - Bockholm sowie Oxbüll – Ulstrup gemäß der letzten systematischen Zustandserfassung und Bewertung der Landesstraßen (ZEB) aus den Jahren 2009/2010 in einem schlechten Zustand. 2. Wann wurde die Deckschicht der Landesstraße 96 allgemein und im Besonderen auf den Streckenabschnitten Rüde – Bockholm und Oxbüll - Ulstrup letztmalig erneuert und in welchem Zustand befindet sich diese Deckschicht nach Auffassung der Landesregierung? Antwort: Die Deckschicht der L 96 stammt größtenteils aus den achtziger und neunziger Jahren. In den Abschnitten Rüde - Bockholm und Oxbüll - Ulstrup wurde die Deckschicht zuletzt in den neunziger Jahren erneuert. Die Auffassung der Landesregierung zum Zustand der Deckschicht ist in der Antwort auf Frage 1 dargestellt. Drucksache 18/ 787 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Ist von Seiten der Landesregierung geplant, Hinweisschilder auf Grund von Straßenschäden aufzustellen? Antwort: In den genannten Streckenabschnitten befinden sich bereits mehrere Hinweisschilder mit der Beschriftung „Achtung Straßenschäden“ sowie Geschwindigkeitsreduzierungen . 4. Sind im Rahmen des vom Landtag beschlossenen Haushaltsansatzes (34,27 Mio. Euro für Investitionen des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr) Sanierungsarbeiten an der L96 und im Besonderen auf den Streckenabschnitten Rüde – Bockholm und Oxbüll - Ulstrup vorgesehen? Antwort: Sanierungsmaßnahmen im Zuge der L 96 sind in 2013 nicht vorgesehen. a. Wenn ja: Welche Sanierungsarbeiten sollen im Jahr 2013 durchgeführt wer- den? Antwort entfällt. b. Wenn nein: Wird durch die von Minister Meyer angekündigte Umschichtung von zusätzlich 5 Mio. Euro eine Sanierung der L96 und im Besonderen auf den Streckenabschnitten Rüde – Bockholm und Oxbüll - Ulstrup im Laufe des Jahres 2013 ermöglicht? Antwort: Die zusätzlichen 5 Mio. € werden nur für die vordringlichsten Projekte eingesetzt werden können, wobei neben dem Zustand die Verkehrsbedeutung und die Verkehrsbelastung der Straße eine wesentliche Rolle spielen. Über eine konkrete Verwendung der Mittel ist noch nicht entschieden. c. Wenn nein: Für welches Jahr ist eine Sanierung der L96 und im Besonderen auf den Streckenabschnitten Rüde – Bockholm und Oxbüll - Ulstrup vorgesehen ? Antwort: Eine belastbare Aussage kann nur in Kenntnis der zukünftigen Haushaltsansätze für Investitionen erfolgen. 5. Wie beurteilt die Landesregierung den Ostseeradwanderweg von Bockholm bis zur Abfahrt nach Bockholmwik (kurvige Strecke, Radtouristen/ Radwanderer in Gruppen unterwegs, Golfplatz mit Besucherverkehr) hinsichtlich der Gefährdung von Verkehrsteilnehmern? Antwort: Da an der genannten Strecke derzeit kein separater Radweg vorhanden ist, müssen Radfahrer die allgemeine Fahrbahn benutzen. Dieses ist ganz grund- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 787 3 sätzlich mit gewissen und allgemein bekannten Gefahren verbunden. Da aber die durchschnittliche Verkehrsbelastung durch Kraftfahrzeuge sehr gering ist bestehen keine über das übliche Maß hinausgehenden, signifikanten Gefahren. Im Übrigen sind Unfallhäufungen auf dieser Strecke nicht bekannt. Eine Befahrung des Ostseeküstenradweges anlässlich der Fortschreibung des Landesweiten Radverkehrsnetzes (LRVN) hat auf diesem Abschnitt keine sicherheitsrelevanten Mängel ergeben. 6. Welche Kriterien müssen nach Auffassung der Landesregierung hinsichtlich eines Radwegausbaus von Glücksburg und Munkbrarup (K93, L96) im Allgemeinen und im Besonderen auf dem Teilstück der Ortsdurchfahrt Rüde an der L 96 erfüllt sein, damit eine Trennung von Motorverkehr und Fahrradverkehr als notwendig und geboten angesehen werden muss? Antwort: Grundlage für den Radwegebau sowohl an Bundes- und Landesstraßen als auch für die Förderung kommunaler Radwegebauvorhaben bildet das LRVN. Dieses LRVN wurde unter Beteiligung der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Interessenverbände des Radverkehrs erarbeitet. Dadurch soll eine Erhöhung des Radverkehrsanteils, eine Förderung des Tourismus, die Stärkung der Radverkehrsplanung in den Kreisen und kreisfreien Städten und nicht zuletzt die Ermittlung des Bedarfs an zusätzlichen Radwegen erreicht werden. Daneben wird das Land die Kommunen bei Lückenschlüssen in Kreis-, Amtsund Gemeinderadverkehrsnetzen weiterhin unterstützen, wenn eine mit den Kriterien des LRVN vergleichbare Notwendigkeit für einen Radweg substantiiert dargelegt wird. Hierbei sind verkehrliche, strukturelle und ökologische Kriterien wie Verkehrs- und Unfallsituation, Verkehrsbelastung, Schul- und Sportstandorte und deren Einzugsbereiche, Lage zentraler Einrichtungen, Art der Siedlungsstruktur , naturräumliche Gegebenheiten, Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie touristische Aspekte zu berücksichtigen. 7. Ist eine Radfahrerzählung an der L 96 geplant und bis wann ist damit zu rechnen ? Antwort: Eine besondere Radverkehrszählung ist in dem angefragten Streckenabschnitt nicht vorgesehen. 8. Welche Sicherheitsaspekte sollten nach Auffassung der Landesregierung berücksichtigt werden? Antwort: Hinsichtlich der Sicherheitsaspekte sind insbesondere die Verkehrs- und Unfallsituation sowie die Verkehrsbelastung einer Landesstraße zu betrachten. Weiter- Drucksache 18/ 787 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 hin ist die Verkehrsart - Schul-, Alltags- oder Freizeitradverkehr - zu berücksichtigen . Die vor Ort erforderliche Verkehrssicherheit wird durch die verkehrsrechtlich angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gewährleistet. 9. Ist ein möglicher Fahrradweg auf der Teilstrecke der Landstraße L 96 (OD Rüde) nach Auffassung der Landesregierung förderfähig? Wenn ja, wird die Landesregierung diesen Fahrradweg fördern? Wenn nein, warum nicht? 10. Unterstützt die Landesregierung das Ziel, dass ein Radweg auf der Teilstrecke der L 96 (OD Rüde)? Wenn ja, wie und wann ist mit einem Bau zu rechen und bis wann soll der Radweg spätestens angelegt sein? Wenn nein, welche Gründe gegen die Förderung des Radweg mit Landesmitteln ? 11. Wie und in welchem Rahmen erwartet die Landesregierung eine Beteiligung der betroffenen Kommunen hinsichtlich eines Radwegausbaus von Glücksburg und Munkbrarup (K93, L96)? Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 bis 11 zusammen beantwortet : Gemäß § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) ist die Straßenbaulast in den Ortsdurchfahrten (OD) von Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern zwischen dem Land oder dem Kreis einerseits und der Gemeinde andererseits geteilt. Die Gemeinden sind im Rahmen der geteilten Straßenbaulast für diejenigen Straßenteile zuständig, die nicht primär dem Durchgangsverkehr dienen, d. h. für Gehwege, Parkplätze und Standspuren. Die gemeindliche Baulast besteht ferner für innerörtliche Radwege und kombinierte Geh- und Radwege, soweit diese nicht auf den anschließenden „freien Strecken“ vorhanden oder vorgesehenen sind. Südlich der OD Rüde ist entlang der L 96 ein Radweg weder vorhanden noch geplant. Auf der L 96 Teilstrecke nördlich der OD Rüde bis nach Bockholm sind die Grunderwerbsverhandlungen für den Bau eines straßenbegleitenden Radweges im Jahr 2009 gescheitert. Damit existieren auch für diesen Abschnitt keine Radwegplanungen mehr. Der Bau eines Radweges an der L 96 innerhalb der OD Rüde liegt somit in der Zuständigkeit, d. h. der Baulastträgerschaft und Finanzverantwortung der Gemeinde. Das Land kann den Bau kommunaler Radwege, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sind, mit Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein (GVFG-SH) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) finanziell unterstützen. Mit Blick auf die begrenzten Finanzressourcen ist eine Förderung jedoch nur dort gerechtfertigt, wo die verkehrliche Notwendigkeit eines geplanten Radweges hinreichend begründet ist (gesetzliche Fördervoraussetzung). Auf die Antwort zu Frage 6 wird insoweit Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 787 5 verwiesen. Über die Förderfähigkeit und die Förderquote entscheidet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) im Rahmen der nach den Förderrichtlinien einschlägigen Antragsverfahren. Für den Bau eines Radweges entlang der L 96 in der OD Rüde liegt dem MWAVT bisher kein Antrag auf Anerkennung der Förderfähigkeit vor. Die K 93 ist auf dem Gebiet der Stadt Glücksburg und der Gemeinde Munkbrarup bereits durchgängig mit einem straßenbegleitenden Radweg ausgestattet.