SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/796 18. Wahlperiode 2013-05-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Städtebauliche Förderung für Hertie-Abriss in Rendsburg 1. Trifft es zu, dass der Innenminister in der Diskussion um das ehemalige Hertiegebäude in der Stadt Rendsburg erklärt hat: „Wenn Rendsburg die Immobilie kaufen möchte, sind wir sehr gern mit Städtebauförderungsmitteln dabei.“? Wenn ja, wann und in welchem konkretem Zusammenhang und in welcher Form hat der Innenminister dies geäußert? Antwort: Es trifft zu, dass der Innenminister in der Diskussion um das ehemalige Hertiegebäude in der Stadt Rendsburg erklärt hat: „Wenn Rendsburg die Immobilie kaufen möchte, sind wir sehr gern mit Städtebauförderungsmitteln dabei.“ Das Zitat ist die korrekte Wiedergabe aus einem Telefongespräch mit einem Redakteur des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags (sh:z) vom 18. April 2013. Das Zitat wurde am 19. April 2013 in einem Artikel der Landeszeitung unter der Überschrift „Hertie-Abriss: Breitner will Millionen beisteuern“ veröffentlicht . Im Vorfeld haben zwei Gespräche mit den von der Hertie-Problematik betroffenen Bürgermeistern stattgefunden, bei denen der Innenminister die Möglichkeiten der Unterstützung der Städte aus Mitteln der Städtebauförderung erläutert hat. Zudem wurden bezogen auf das weitere Vorgehen mit den HertieImmobilien Rechts- und Verfahrensfragen erörtert. Drucksache 18/796 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Wie wäre die von dem Innenminister zugesagte Förderung ausgestaltet und auf welcher Rechtsgrundlage würde sie erfolgen? Antwort: Förderungsgegenstand wäre die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt“, zu deren Vorbereitung die Stadt Rendsburg derzeit vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch erstellen lässt. Die städtebauliche Gesamtmaßnahme würde im Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gefördert werden. Der Ankauf und der Abriss der HertieImmobilie könnten als Bestandteile der geförderten städtebaulichen Gesamtmaßnahme finanziert werden. Die Ausgaben für den Ankauf und den Gebäudeabriss könnten in voller Höhe aus den jeweils zu einem Drittel von Bund, Land und Gemeinde finanzierten Städtebauförderungsmitteln finanziert werden . Die Rechtsgrundlagen dieser möglichen Förderung sind Artikel 104 b Grundgesetz , §§ 136 ff Baugesetzbuch (Besonderes Städtebaurecht), die Landeshaushaltsordnung einschließlich der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein. 3. Wird sich der Innenminister als ehemaliger Bürgermeister der Stadt Rendsburg in dem Entscheidungsprozess über eine Förderung vertreten lassen? Antwort: Nein.