SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/797 18. Wahlperiode 16.05.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin - Managergehälter Vorbemerkung des Fragestellers: Öffentliche Unternehmen des Landes im Sinne dieser Anfrage sind a) Landesunmittelbare rechtsfähige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die unternehmerisch tätig sind, b) Landesbetriebe und Sondervermögen, c) der Schleswig-Holsteinische Sparkassen- und Giroverband, d) privatrechtliche Gesellschaften, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist. 1. Auf welchen Betrag belaufen sich zuletzt die Jahresbezüge der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen des Landes? Es wird um individualisierte, jedoch anonymisierte Angabe der Bezüge jedes einzelnen Mitglieds gebeten, wobei die festen und die erfolgsabhängigen Bezugsbestandteile gesondert mitgeteilt werden mögen. Aggregierte Informationen zu den Aufsichtsratsvergütungen bei Landesbeteiligungen und den der Beteiligungsverwaltung zugewiesenen Anstalten öffentlichen Rechts, die über einen wesentlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügen, finden sich im Beteiligungsbericht. Dieser wird auf Grundlage des § 65 Abs. 7 LHO voraussichtlich Mitte Mai 2013 veröffentlicht. Die meisten im Sinne dieser Kleinen Anfrage definierten Unternehmen haben nur einen oder zwei Geschäftsführer. Folglich ließen sich aus einer individualisierten Mitteilung der Daten zu den Jahresbezügen der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen des Landes, selbst bei einer anonymisierten Auflistung, qualifizierte Rückschlüsse auf jeden Einzelnen der betroffenen Personen ziehen. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Landesregierung auf Basis individualisierter Bezüge wäre nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur möglich, wenn eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Eine entsprechende Rechtsvorschrift gibt es derzeit nicht. Ob und inwieweit die derzeitigen jeweiligen Vertragsgestaltungen eine Einwilligung bereits beinhalten und damit eine Veröffentlichung zulassen, wurde bisher nicht einheitlich dokumentiert. Eine Übersicht wird erarbeitet und dem Parlament zur Verfügung gestellt. In jedem Fall strebt die Landesregierung an, in zukünftig zu schließenden Verträgen eine Einwilligung zur Veröffentlichung von Bezügen und sonstigen Leistungen zu verankern. Überdies ist die Landesregierung bestrebt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die die Offenlegung von Geschäftsführer- und Aufsichtsratsvergütungen grundsätzlich ermöglicht. 2. Es wird jeweils um Mitteilung gebeten, ob ein Dienstwagen mit oder ohne Fahrer zur alleinigen oder zur Mitbenutzung gestellt wird, und um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt. Die beabsichtigten Neuregelungen (s. o.) sollen einen Informationszugang auch zu sonstigen Leistungen wie Dienstfahrzeugen p.p. berücksichtigen. 3. Welches Defizit oder welchen Gewinn wies das jeweilige Unternehmen in dem Jahr, für das die Bezüge mitgeteilt werden, auf? Defizite bzw. Gewinne der wesentlichen Landesbeteiligungen werden im Beteiligungsbericht dargestellt. Wegen der erbetenen Verknüpfung von Unternehmensergebnissen und Bezügen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.