SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 801 18. Wahlperiode 13-05-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Strukturförderprogramm des Landes 2014 – 2020 (EFRE und GRW) Vorbemerkung des Fragestellers: Mit Beginn des Jahres 2014 beginnt die neue siebenjährige Förderperiode der Europäischen Union. Die Wirtschaftsförderungsprogramme des Landes werden im Wesentlichen aus Mitteln der Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) gespeist. Daher sollte das Land ein Nachfolgeprogramm für das „Zukunftsprogramm Wirtschaft“ aufstellen. Daneben ändern sich auch für die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) des Bundes und der Länder , welche die zweite wichtige Finanzierungsquelle der Strukturförderpolitik ist, die Rahmenbedingungen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Förderung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ab 2014 stehen derzeit noch nicht abschließend fest. Für den EFRE liegen weder die endgültigen Verordnungen vor, noch ist der Mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union beschlossen. Für die GRW sind Fördergebiete und Mittelausstattung ebenfalls noch offen. Daher stehen alle Aussagen zur Regional- und Strukturförderung ab 2014 unter Vorbehalt. 1) Wird es ab 2014 Fördermöglichkeiten für die wirtschaftsbezogene Infrastruktur (Tourismus, Gewerbegebiete, Häfen, Technologiezentren usw.) in den Kommunen und Kreisen geben? Wenn ja, welche, in welcher Gebietskulisse und Drucksache 18/ 801 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 wie werden diese finanziert? Wenn nein, wie soll die wirtschaftsbezogene Infrastruktur finanziert werden? Antwort: Ja, es wird ab 2014 Fördermöglichkeiten für die wirtschaftsbezogene Infrastruktur geben. Grundsätzlich sind in allen Fällen Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit zu prüfen. Hierbei ist zu beachten, dass die Förderung von wirtschaftlich nutzbarer Infrastruktur derzeit auf EU-Ebene (Beihilfenrecht) hinterfragt wird. Derzeit ist davon auszugehen, dass eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von Gewerbegebieten nicht mehr und von Häfen nur sehr eingeschränkt möglich sein wird, während eine Förderung nachhaltiger touristischer Maßnahmen möglich sein dürfte, sofern sie im Einklang mit der übergeordneten Zielsetzung der EU-Strukturfondsförderung ab 2014 stehen und in eine spezialisierte Strategie eingebunden sind. Eine Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wird auch ab 2014, vorbehaltlich der Entwicklung des EU-Beihilfenrechts, weiterhin möglich sein. Während der Einsatz von EFRE-Mitteln auch ab 2014 in ganz Schleswig-Holstein erfolgen kann, steht die Fördergebietskulisse der GRW ab 2014 noch nicht fest und hängt auch von der Verabschiedung der Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020 durch die EU-Kommission ab. 2) Wird es ab 2014 Fördermöglichkeiten für regionale, wirtschaftsbezogene nicht investive Projekte (Entwicklungskonzepte, Regionalmanagements, Unternehmensnetzwerke usw.) geben? Wenn ja, welche, in welcher Gebietskulisse und wie werden diese finanziert? Wenn nein, Begründung. Antwort: Ja, es wird ab 2014 Fördermöglichkeiten für regionale, wirtschaftsbezogene nicht investive Projekte geben. Grundsätzlich sind in allen Fällen Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit zu prüfen. Die Förderung mit EFRE-Mitteln wird u.a. von der Passfähigkeit zu der strategischen Ausrichtung des OP EFRE 2014-2020, die Förderung mit GRWMitteln von der Einhaltung der Rahmenbedingungen des Koordinierungsrahmens abhängen. Hinsichtlich der Gebietskulisse wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 3) Wird es im Förderzeittraum 2014 - 2020 direkte Fördermöglichkeiten für Investitionen und Innovationen der Unternehmen im Land geben? Wenn ja, welche, in welcher Gebietskulisse und wie werden diese finanziert? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/801 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 Wenn nein, wie sollen Investitionen und Innovationen begleitet werden? Antwort: Ja, es wird im Förderzeitraum 2014-2020 direkte Fördermöglichkeiten für Investitionen und Innovationen der Unternehmen im Land geben. Grundsätzlich sind in allen Fällen Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit zu prüfen. Die Förderung von Unternehmen wird mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung auf vier Schwerpunkte ausgerichtet sein: Innovation und Nachhaltigkeit, Energieeinsparung und Ressourceneffizienz, Tourismusförderung sowie Verbesserung der Wirtschaftsstruktur. Fördermöglichkeiten bestehen sowohl mit EFRE- als auch mit GRW-Mitteln. Hinsichtlich der Gebietskulisse wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 4) Wird es ab 2014 Fördermöglichkeiten für Kooperationen und Entwicklungsstrategien über administrative Grenzen hinaus in funktionalen Räumen (Westküste, Unterelberegion, Metropolregion Hamburg usw.) geben? Wenn ja, werden die von der EU angebotenen Instrumente (z.B. Integrierte territoriale Investitionen) genutzt? Antwort: Ja, es wird ab 2014 Fördermöglichkeiten für Kooperationen und Entwicklungsstrategien über administrative Grenzen hinaus in funktionalen Räumen geben. Grundsätzlich sind in allen Fällen Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit zu prüfen. Bei der Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) gilt der Grundsatz, dass sie im Programmgebiet einzusetzen sind. Es können auch Projekte unterstützt werden, die Grenzen zwischen deutschen Ländern überschreiten und z.B. in Metropol- oder Verflechtungsräumen, in Naturräumen oder in anderen funktionalen Räumen wirken. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie plant entsprechende Aussagen zur städtischen Dimension und zur interregionalen Zusammenarbeit im OP EFRE 2014-2020 aufzunehmen. Eine Anwendung des nach den Verordnungsentwürfen der Europäischen Kommission möglichen Instruments der integrierten territorialen Investitionen (ITI) ist nicht geplant. 5) Wie soll das vorhandene Beratungs- und Informationsangebot zu diesen Fördermöglichkeiten zukünftig organisiert werden? Ist beabsichtigt weiterhin eine Betreuung vor Ort, in den Kreisen und kreisfreien Städten, zu organisieren und werden dabei die Kompetenzen der vorhandenen regionalen Geschäftsstellen und Wirtschaftsförderungseinrichtungen genutzt? Antwort: Drucksache 18/ 801 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Eine umfassende Beratung und Information über Fördermöglichkeiten und Förderangebote vor Ort gehört zu den originären Aufgaben der Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Diese Aufgaben sind auch in der Förderperiode ab 2014 wahrzunehmen und die vorhandenen Kompetenzen zu nutzen. Die bisherigen Aufgaben der regionalen Geschäftsstellen werden sich aufgrund der inhaltlichen Neuausrichtung und der Reduzierung der EFRE-Mittel in der EUStrukturfondsförderperiode 2014-2020 verringern. Um die verfügbaren Mittel in erster Linie für Projektförderungen einsetzen zu können, müssen die Begleit- und Umsetzungsstrukturen effizienter gestaltet werden. 6) Wird es zum 01.01.2014 ein Förder-, Informations- und Beratungsangebot geben oder ist mit einem verspäteten Programmstart zu rechnen? Wird es bei einem verspäteten Programmstart Übergangsstrukturen geben? Antwort: Wie in der Förderperiode 2007-2013 (Genehmigung des OP EFRE SchleswigHolstein als eines der ersten Programme in Deutschland im Juli 2007) ist mit einer Programmgenehmigung des OP EFRE 2014-2020 im Laufe des Jahres 2014 zu rechnen. Sowohl der Zeitplan für die OP-Erarbeitung als auch der Zeitpunkt einer Programmgenehmigung hängen maßgeblich von externen Faktoren ab, z.B. von der endgültigen Entscheidung zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020, von der Verabschiedung der Strukturfondsverordnungen , von der Genehmigung der Partnerschaftsvereinbarung etc. Das Informations- und Beratungsangebot der Wirtschaftsförderungsgesellschaften hängt nicht vom Zeitpunkt der Programmgenehmigung ab. Das OP EFRE 2007-2013 hat eine zweijährige Auslauffinanzierungsphase bis 31.12.2015. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Förderungen mit EFRE-Mitteln der laufenden Förderperiode möglich. Darüber hinausgehende Übergangsstrukturen sind derzeit nicht geplant.