SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 811 18. Wahlperiode 2013-05-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Gütesiegel für informationstechnische Produkte Vorbemerkung des Fragestellers: Gem. § 4 Abs. 2 LDSG i.V.m. der Datenschutzauditverordnung (DSAVO) kann das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) für informationstechnische Pro- dukte ein Gütesiegel verleihen. 1. Wie viele Gütesiegel wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils erteilt? Antwort: Wie sich aus den nach § 39 Absatz 5 Satz 2 LDSG dem Landtag vorgelegten Tätig- keitsberichten des ULD ergibt, wurden im Jahr 2010 fünf Produkte erstmalig zertifi- ziert und dreizehn weitere Produkte nach Fristablauf in einem vereinfachten Verfah- ren rezertifiziert (33. Tätigkeitsbericht des ULD, S. 131). In den Jahren 2011 und 2012 wurde sieben Produkten erstmalig ein Datenschutz-Gütesiegel verliehen und sechzehn weitere Produkte wurden rezertifiziert (34. Tätigkeitsbericht des ULD, S. 135). Drucksache 18/ 811 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Gütesiegels wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils abgelehnt? Antwort: Diese Angaben liegen dem Innenministerium nicht vor. Die Erteilung und Ablehnung von Gütesiegeln erfolgt eigenverantwortlich durch das ULD, das nach § 39 Abs. 1 LDSG die ihm zugewiesenen Aufgaben in Unabhängigkeit wahrnimmt und keiner Aufsicht unterliegt. Nach § 39 Abs. 5 Satz 1 LDSG können der Landtag oder einzelne Fraktionen Berichte vom ULD anfordern. 3. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer jeweils der Erteilungen und der Ablehnungen (Fragen 1 und 2) vom Eingang des vollständigen Antrags an? Wie lang war die kürzeste, wie lang die längste Bearbeitungsdauer? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Gütesiegels sind jeweils aus den Jahren 2010, 2011 und 2012 noch unbeschieden? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2.