SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 842 18. Wahlperiode 2013-05-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Private Anbieter bei stillen SMS 1. Wann hat die Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Einsatz stiller SMS in Schleswig-Holstein“ (Drs. 18/759) zur Beantwortung der Frage 6 bei jeweils welchem privaten Anbieter angefragt, um eine Einwilligung zur Übermittlung der angefragten Daten zu erhalten? Antwort: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage zum „Einsatz stiller SMS“ setzte eine Beteiligung der für die Durchführung der „stillen SMS“ verantwortlichen Fach- dienststelle voraus. Der Fachdienststelle standen für die Bearbeitung eines Entwurfes vier Arbeitstage zur Verfügung. Von der Fachdienststelle wurde innerhalb der ihr eingeräumten Bearbeitungs- zeit geltend gemacht, dass ihr das Einverständnis des Dienstleisters fehlt. Das Einverständnis konnte dann vor Ablauf der Bearbeitungsfrist im Innenministe- rium nicht mehr abgefragt werden. Deshalb wurde gar nicht mehr angefragt. Drucksache 18/ 842 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Wann hat sie aufgrund fehlender Antwort erneut nachgefragt? Antwort: Am 28.05.2013 mit verneinendem Ergebnis. 3. Ist die Einwilligung zur Bekanntgabe des privaten Anbieters und Bestandteilen des Vertrages, z.B. zur Beantwortung von Anfragen nach dem IZG oder Ab- geordnetenfragerechten, Bestandteil der Verhandlungen und vertraglichen Regelungen? Wenn ja, wie sind diese regelmäßig und wie sind sie hier aus- gestaltet? Wenn nein, warum sieht die Landesregierung hierfür keinen Be- darf? Antwort: Nein. Die Aufnahme von Regelungen zur Bekanntgabe des privaten Anbieters in Vertragswerken ist grundsätzlich nicht notwendig. Firmeninteressen und taktischen Belangen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr kann mithilfe der vorhandenen Auskunftsregelungen im konkreten Falle Rechnung getragen werden. 4. Aus welchem Grund sind die Angaben der für den Einsatz stiller SMS ent- standenen Verbindlichkeiten aus Sicht der Landesregierung ohne Einwilligung des – nicht bekannten – privaten Anbieters nicht zu nennen? Antwort: Hier ist bekannt, dass das Bekanntwerden eines anderen Anbieters in einem anderen Land zu seinem Rückzug aus der Vertragsbeziehung geführt hatte. Geschäftsmodell und Anbietername werden gegenüber der Öffentlichkeit zum Firmen- und Mitarbeiterschutz verdeckt. Die Landesregierung respektiert das. 5. Aus welchem Titel wird der Vertrag mit dem privaten Anbieter finanziert? Antwort: Titel 0410-51164 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/842 6. Soweit auch für diese Anfrage Daten Dritter erforderlich sind, die nach Auffas- sung der Landesregierung nicht ohne deren Einwilligung mitgeteilt werden dürfen, wird rein vorsorglich um die Daten der jeweiligen Anfragen an die Drit- ten gebeten. Soweit diese nicht erteilt werden, sind die Angaben durch Pseu- donyme zu ersetzen. Antwort: Entfällt.