SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/843 18. Wahlperiode 13-05-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie A20 Abschnitt Wittenborn bis A 7 Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung hat angekündigt, die A 20 bis zum Jahr 2017 durchgehend bis zur A 7 fertig gestellt zu haben. Vorbemerkung der Landesregierung: In dem zwischen den Regierungsparteien vereinbarten Koalitionsvertrag ist dargelegt , dass ein Weiterbau der A 20 über die A 7 hinaus in dieser Legislaturperiode aufgrund der Finanzsituation des Bundes als nicht realistisch angesehen wird und daher ausgeschlossen wird. Eine konkrete Festlegung, dass die A 20 bis zum Jahr 2017 durchgehend bis zur A 7 fertiggestellt sein wird, kann mit dieser Aussage nicht verbunden werden. Vielmehr sind die Erlangung des Baurechts (vollzugsfähige Planfeststellungsbeschlüsse) sowie die rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel durch den Bund maßgebende Voraussetzungen für den Weiterbau der A 20. Politische Zielvorgaben, wie der zügige Weiterbau der A 20 bis zur A 7, sind von diesen Rahmenbedingungen abhängig 1. Wie lange wird nach Auffassung der Landesregierung die gerichtliche Auseinandersetzung um den Planungsabschnitt Weede bis Wittenborn das Verfahren verzögern? Drucksache 18/ 843 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Wann rechnet die Landesregierung mit einem Baubeginn für diesen Abschnitt? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet: Das Bundesverwaltungsgericht wird am 22./23. Oktober 2013 über die Klagen gegen den am 30. April 2012 ergangenen Planfeststellungsbeschluss mündlich verhandeln. Es wird davon ausgegangen, dass die Urteilsverkündung danach sehr zeitnah erfolgt und für die gerichtlich anhängigen Baumaßnahmen ein Baubeginn noch um die Jahreswende 2013/2014 möglich ist. Unabhängig davon konnte bereits im letzten Jahr mit bestimmten bauvorbereitenden Arbeiten begonnen werden. Die Durchführung dieser Maßnahmen hat keinen Einfluss auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in der Hauptsache. 3. Welche Planungszeiträume sieht die Landesregierung bis zum Baubeginn für den Bauabschnitt Wittenborn bis zur A 7? 4. Welche Bauzeit kalkuliert die Landesregierung für den Bauabschnitt Wittenborn bis zur A 7 ein? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet: Mit einer Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des beantragten Vorhabens durch die Planfeststellungsbehörde wird zum Ende des Jahres 2013 gerechnet. Ein Baubeginn ist abhängig von der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses , der Dauer der Ausschreibungsverfahren sowie der rechtzeitigen Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel für Neubauvorhaben durch den Bund. Bisherige Schätzungen gehen von einer Bauzeit von etwa 5 Jahren aus. Eine belastbare Prognose ist aufgrund der dargestellten Abhängigkeiten zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich. Das Land wird sich beim Bund für die zeitgerechte Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel einsetzen.