SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 844 18. Wahlperiode 2013-05-22 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Innenminister Entschädigungsverordnung - EntschVO Vorbemerkung Gemäß § 19 Abs, 2 EntschVO tritt diese mit Ablauf des 31. Mai 2013 außer Kraft. 1. Plant die Landesregierung die unveränderte Übernahme der Landesverord- nung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschVO) über den 31.Mai 2013 hinaus? Antwort: Ja, siehe LVO zur Änderung der Entschädigungsverordnung vom 5. März 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 109) 2. Wenn nein, welche inhaltlichen Änderungen plant die Landesregierung für den Zeitraum nach dem 31. Mai 2013? Antwort: Entfällt.