SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/859 18. Wahlperiode 13-05-31 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann und Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Einführung eines Mindestlohns durch das Tariftreuegesetz Vorbemerkung der Fragestellerinnen: In der Aprilsitzung des Landtages ist das Tariftreuegesetz (TTG) beschlossen worden . Damit dürfen nur noch Firmen öffentliche Aufträge erhalten, die einen vom Land festgelegten Mindestlohn zahlen. Nach § 4 Abs. 6 TTG sind Werkstätten für Menschen mit Behinderungen von der Zahlung eines Mindestlohns jedoch ausgeschlossen. 1. Welche Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind vom Land Schleswig- Holstein für welche Tätigkeiten beauftragt worden? Antwort: In den letzten 5 Jahren sind von der GMSH als zentrale Beschaffungseinrichtung des Landes Aufträge an die 1. Mürwiker Werkstätten GmbH, 2. Husumer Werkstätten, 3. Lebenshilfewerk Neumünster GmbH, 4. Blindenwerkstätten Schlich GmbH, 5. Rendsburger Werkstatt, 6. Preetzer Werkstätten sowie 7. Stiftung Drachensee gegangen. Es handelt sich überwiegend um den Einkauf von Materialien (insbesondere Besen, Bürsten und Lappen) und um die Pflege von Außenanlagen. Außerdem sind Aufträge zur Instandsetzung von Raumschließanlagen und in einem Fall der Betrieb einer Cafeteria vergeben worden. Drucksache 18/859 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie viele Menschen sind durch ihre Tätigkeit in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen durch Aufträge des Landes Schleswig-Holstein beschäftigt? Antwort: Darüber liegen dem Land keine Angaben vor. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich der Werkstatt erfolgt – sofern es die Zuständigkeit der Sozialhilfe betrifft – auf Grundlage des 6. Kapitels des SGB XII (Eingliederungshilfe). Die Werkstatt erhält für die Maßnahmen im Arbeitsbereich eine Vergütung vom Sozialhilfeträger, der auch eine Vereinbarung über die Platzzahl mit dem Werkstatträger abschließt. Die Zahl der Beschäftigten richtet sich nach der vereinbarten Platzzahl und ist unabhängig von der Auftragslage der Werkstatt, insofern ist die mit der Frage implizierte Zuordnung nicht möglich. 3. In welchem finanziellen Umfang sind Aufträge des Landes an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in den letzten 5 Jahren vergeben worden? Bitte nach Jahren gegliedert aufschlüsseln. Antwort: Die Antwort basiert ausschließlich auf den Zahlen der GMSH. Es bleibt darauf hinzuweisen, dass in Ausnahme zur Landesbeschaffungsordnung Dienststellen auch direkt bei Behindertenwerkstätten bestellen können. Aufgrund der im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit war eine entsprechende Abfrage bei allen Dienststellen nicht möglich. 2008 2009 2010 2011 2012 ca. 44.785 Euro ca. 30.100 Euro ca. 15.337 Euro ca. 21.185 Euro ca. 6.222 Euro 4. Welche finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2014 hat die Einführung des beschlossenen Mindestlohnes für das Land Schleswig-Holstein? Antwort: Sofern die Frage sich - dem Kontext dieser Kleinen Anfrage entsprechend - auf die Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beziehen soll, gilt Folgendes: Da die Mindestlohnregelungen nicht für Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gelten sollen, werden diesbezüglich keine Auswirkungen auf den Haushalt 2014 erwartet. Sollte sich die Frage auf sämtliche finanzielle Auswirkungen, die mit dem TTG verknüpft sind, beziehen, liegen der Landesregierung hierzu noch keine Erkenntnisse oder Zahlen vor. Diese sind auch nicht innerhalb der für die Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit zu ermitteln.