SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/860 18. Wahlperiode 03. Juni 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Einführung der Pflegekammer in Schleswig-Holstein 1. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zu Arbeitsweise und Organisation einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein? Antwort: Die Pflegekammer Schleswig-Holstein soll als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet werden. Organe der Kammer sind die Kammerversammlung, in welche Delegierte aller Berufsgruppen von den Kammermitgliedern gewählt werden, und der Vorstand, bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und bis zu fünf weiteren Mitgliedern. Die Kammerversammlung beschließt über alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung , soweit sie sich nicht nur auf die laufende Geschäftsführung beziehen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer. Kammerversammlung und Vorstand werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch eine hauptamtliche Geschäftsstelle unterstützt. Die Arbeitsweise und Organisation einer zukünftigen Pflegekammer ist mit der Struktur der bestehenden Heilberufekammern vergleichbar. Drucksache 18/ 860 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Aufgaben soll die Pflegekammer in Schleswig-Holstein übernehmen? Bitte einzeln auflisten und begründen. Antwort:  Berufs- und Interessenvertretung in der Pflege Die Pflegekammer ist ihren Mitgliedern verpflichtet und vertritt die Interessen aller Pflegeberufe gemeinschaftlich gegenüber Staat, Gesellschaft und anderen Akteuren im Gesundheitswesen unabhängig vom Arbeitgeber und anderen Organisationen. Die Kammer setzt sich für eine sachgerechte, professionelle und pflegerische Versorgung der Bevölkerung ein.  Regelung und Überwachung von Berufspflichten Die Kammerversammlung erlässt eine Satzung zur Regelung der Berufspflichten (Berufsordnung ), deren Einhaltung die Kammer überwacht .  Regelung der Weiterbildung , Förderung der Fortbildung Die Pflegekammer erlässt eine Weiterbildungsordnung für die Pflegeberufe, in der Standards und Qualitätskriterien für die berufliche Weiterbildung definiert werden. Sie fördert die berufliche Fortbildung und kann auch selbst passgenaue Fortbildungsangebote für Pflegende anbieten .  Entwicklung von fachlichen Standards, ethischen Leitlinien und Qualitätskriterien in der Pflege Die Kammer definiert fachliche Standards und Qualitätskriterien. Sie legt ethische Leitlinien der Berufsausübung und der Pflegeforschung fest.  Schlichtung Die Pflegekammer bildet eine Schlichtungskommission zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Berufsangehörigen oder zwischen Berufsangehörigen und Dritten.  Mitwirkung bei der Gesetzgebung Die Kammer nimmt zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen Stellung, unterbreitet Vorschläge für alle den Berufsstand und die Berufsausübung betreffenden Fragen und erstellt Gutachten . Alle Aufgaben dienen gemeinsam dem Ziel, den Angehörigen der Pflegeberufe eine eigenständige Vertretung zur Seite zu stellen, welche Interessen bündelt und selbstbewusst die Position der Pflegenden vertritt. Kammermitglieder definieren selbst fachliche Standards und Qualitätskriterien der Pflege, sorgen aber auch dafür, dass die selbst gesetzten Anforderungen von allen Berufsangehörigen eingehalten werden. Der Stellenwert der Pflegeberufe wird erhöht und stärker als Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 860 3 bisher in demokratische Entscheidungsprozesse einbezogen. Die Kammer sichert die Qualität in der pflegerischen Versorgung. Sie dient Bürgerinnen und Bürgern als Beratungs- und Informationsstelle, schlichtet bei Streitigkeiten und leistet so einen Beitrag zum Verbraucherschutz. Mit Hilfe der Kammer kann die Ausbildungs - und Arbeitsmarktsituation in der Pflege besser eingeschätzt werden. 3. Erhalten die in der Pflege Tätigen die kammerübliche Altersvorsorge? Antwort: Nein. Die Pflegekammer wird keine zusätzliche Altersversorgung der Pflegenden aufbauen. 4. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zur Finanzierung der Pflegekammer in Schleswig-Holstein? Mit welchem monatlichen Beitrag wird seitens des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung gerechnet? Antwort: Die Pflegekammer finanziert sich selbst. Dazu erhebt sie von ihren Pflichtmitgliedern Beiträge, die sich an ihrem Aufwand und den Leistungen orientieren. Der Beitrag der einzelnen Kammermitglieder orientiert sich an deren Einkommensverhältnissen und wird von den Mitgliedern in den Gremien der Pflegekammer festgelegt . Eine Beitragskalkulation ist derzeit nicht möglich, da sowohl die Anzahl der Kammermitglieder als auch die bei der Kammer anfallenden Kosten nur geschätzt werden können. 5. Hat die Landesregierung Alternativen zur Pflegekammer geprüft? Antwort: Ja. 6. Welche Berufsgruppen sollen in der Pflegekammer Zwangsmitglied werden? Um wie viele Beschäftigte handelt es sich dabei in Schleswig-Holstein? Antwort: Alle Pflegekräfte, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits - und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpflegerin oder Altenpfleger besitzen und in Schleswig-Holstein pflegerisch tätig sind oder hier ihren Hauptwohnsitz haben, sollen Mitglieder der Pflegekammer werden. Auf Grundlage der statistischen Erhebungen der Pflegestatistik für Hamburg und Schleswig-Holstein des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein sowie der Krankenhausstatistik und der Statistik der Vorsorge- und Rehabilitati- Drucksache 18/ 860 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 onseinrichtungen des Statistischen Bundesamtes wird mit mindestens 25.000 Mitgliedern gerechnet. 7. Ist vor der Einführung der Pflegekammer eine Umfrage unter den betroffenen Be- rufsgruppen geplant? Wenn ja, wer führt sie durch und wer wird befragt? Antwort: Ja. Das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest wird im Rahmen einer repräsentativen Umfrage die Alten-, Gesundheits- und Kranken- sowie Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger in schleswig-holsteinischen Vorsorge - und Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten sowie stationären Pflegeeinrichtungen persönlich ansprechen und zur Errichtung der Pflegekammer befragen.