SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/865 18. Wahlperiode 3. Juni 2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Bundesvergleich Beamtenbesoldung Vorbemerkung des Fragestellers: In den „Kieler Nachrichten“ vom 25. April wird der Ministerpräsident anlässlich der Proteste um die Pläne der Landesregierung zur Beamtenbesoldung indirekt zitiert, dass das Angebot der Regierung „im Ländervergleich noch eines der besseren“ sei. 1. Welche Bundesländer haben nach aktuellem Stand einen höheren Abschluss als Schleswig-Holstein für die Besoldung der Beamten für die Jahre 2013/14 vorgesehen ? Antwort: Die Fragestellung in Bezug auf einen „höheren Abschluss“ muss differenziert betrachtet werden, da die bislang bekannten Planungen der Länder in den Teilaspekten (Zeitpunkte und materielle Inhalte) sowohl günstigere als auch weniger günstige Regelungen gegenüber Schleswig-Holstein beinhalten. So ist in Berlin z. B. eine einheitliche Anpassung für 2013 zum 1.8.2013 in Höhe von 2 % geregelt. Diese fällt gegenüber der in SH vorgesehenen Anpassung für A 2 – A 13 und W 1 zurück, während sie für die übrigen Besoldungsgruppen über der für SH vorgesehenen Regelung liegt. Zur Verdeutlichung ist anliegend eine Übersicht über den aktuell bekannten Stand der Länderplanungen beigefügt. Es können relativ eindeutig folgende Länder genannt werden, die in der Gesamtschau der Einzelkomponenten eine insgesamt günstigere Regelung für die Beamtin- Drucksache 18/865 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 nen und Beamten planen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen, Niedersachsen (nur 2013) . 2. Welche Bundesländer haben nach aktuellem Stand einen niedrigeren Abschluss als Schleswig-Holstein für die Besoldung der Beamten für die Jahre 2013/14 vorgesehen ? Antwort: Anknüpfend an die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 können folgende Länder genannt werden, die in der Gesamtschau der Einzelkomponenten ungünstigere Regelungen für die Beamtinnen und Beamten planen: Nordrhein-Westfalen, Bremen und Rheinland-Pfalz 3. Auf welchem Rang befindet sich Schleswig-Holstein im von Ministerpräsident Albig genannten „Ländervergleich“? Antwort: Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow und Petra Nicolaisen (Drs. 18/795) zu Frage 4 und auf die darin verwiesene Anlage 4 dargestellt, wird für den Niveauvergleich auf die auf Länderebene geführten Übersichten über Anfangs und Endgrundgehälter ausgewählter Eckbesoldungsgruppen abgestellt. Nach den zum Stand Oktober 2012 im Länderkreis abgestimmten Zahlen bewegt sich das Niveau in Schleswig-Holstein innerhalb des durch den jeweils höchsten und niedrigsten Wert begrenzten Länderkorridors. Weder bei den Anfangs- noch bei den Endgrundgehältern lag Schleswig-Holstein auf einem der letzten drei Plätze. Mit Ausnahme des Anfangsgrundgehalts der Besoldungsgruppe R 1 lag SchleswigHolstein allerdings auch in keinem Fall auf einem der ersten drei Plätze. Nachstehend die „Rangziffern“ für die einzelnen Eckbesoldungsgruppen im Ländervergleich (Jahresvergleich, FZ Stufe 1 und Sonderzahlung): Besoldungsgruppe Anfangsgrundgehalt Endgrundgehalt A 4 8 9 A 8 8 8 A 10 5 7 A 14 7 10 B 3 9 9 R 1 3 10 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/865 3 Auch wenn im Vergleich zu den Ländern, die nunmehr eine höhere Anpassung vorsehen , eine Rückstufung in dieser Rangfolge erfolgen wird, bleibt das Land auch zukünftig innerhalb des Länderkorridors. Nach Abschluss aller Gesetzgebungsvorhaben wird im Länderkreis eine überarbeitete Übersicht über die Eckbesoldungsgruppen erstellt. Anlage Seite 1 von 2 Anpassung der Besoldung (insbes. Grundgehälter) in Bund und Ländern 2013 ff. (aktuell bekannter Planungsstand) Land/Bund Festlegung/Planung Zuführung Versor- gungsrücklage Baden-Württemberg Inhaltsgleiche Übertragung, mit folgender zeitlicher Staffelung: 2,45 % bis A 9 ab 1.07. 2013 A 10 und A 11 ab 1.10. 2013 übrige Besoldungsgruppen ab 1.1.2014 2,75 % bis A 9 ab 1.7.2014 A 10 und A 11 ab 1.10.2014 Übrige Besoldungsgruppen ab 1.1.2015 Ja Bayern Tarifeinigung wird zeit- und inhaltsgleich übertragen (Gesetzentwurf gem. Drs. 16/16440), d.h. für alle Besoldungsgruppen 2,65 % ab 1.1.2013 2,95 % ab 1.1.2014. Nein Berlin BerlBVAnpG 2012/2013 vom 21.9.2012 2 % zum 01.08.2013 Keine weiteren Festlegungen bekannt. Nein Brandenburg Keine Festlegungen bekannt. Bremen Inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung bis A 10,d.h. 2,65 % zum 1.7.2013 2,95 % zum 1.7.2014, für A 11 und A 12 jeweils 1 % zum 1.7.2013 bzw. 1.7.2014, übrige Besoldungsgruppen Nullrunde. Nein Hamburg Tarifeinigung wird zeit- und inhaltsgleich übertragen, d.h. einheitlich für alle Besoldungsgruppen 2,45 % ab 1.1.2013 2,75 % ab 1.1.2014 Ja Hessen (Nicht Mitglied in der TdL, eigene Tarifverhandlungen zum TV-H) Tarifeinigung für die Beschäftigten des Landes Hessen: Anhebung der Vergütung jeweils um 2,8 % zum 1. Juli 2013 und zum 1. April 2014. Anhebung Beamtenbereich (Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP gem. LtgDrs . 18/7364) Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge um jew. 2,6 % zum 1. Juli 2013 und zum 1. April 2014. Ja Anlage Seite 2 von 2 MecklenburgVorpommern 2 % zzgl. Sockel 25 € zum 1.7.2013: 2 % zum 1.1.2014 (2 % zum 1.1.2015) Ja Niedersachsen Tarifeinigung für 2013 wird übertragen. Anpassung um 2,65 % zum 1.1.2013, Regelung für 2014 erst im Rahmen der Haushaltsaufstellung. Nein Nordrhein-Westfalen Gem. Drs. 16/2880 zeit- und inhaltsgleiche Übernahme bis A 10, d.h. 2,65 % ab 1.1.2013 2,95 % ab 1.1.2014, für A 11 und A 12 Erhöhung jew. um 1% ab 1.1.2013 und 1.1.2014, übrige Besoldungsgruppen keine Anpassung Ja Rheinland-Pfalz Gesetz vom 20. Dezember 2011: Lineare Anpassung der Besoldung und Versorgung von jährlich 1 % für die Jahre 2012 bis 2016. Nein Saarland Keine Festlegungen bekannt. Sachsen Keine Festlegungen bekannt. Sachsen-Anhalt Gem. Drs. 6/1994 inhaltsgleiche Übernahme der Tarifeinigung, d.h. für alle Besoldungsgruppen 2,65 % zum 1.7.2013 und 2,95 % zum 1.7.2014. Nein Schleswig-Holstein Gesetzentwurf vom 16.5.2013 (Drs. 18/816) Inhaltsgleiche Übertragung auf A 2 bis A 13 und W 1, d.h. 2,45 % ab 01.07.2013 2,65 % ab 01.10.2014 Übrige Besoldungsgruppen 1,3 % ab 01.07.2013 1,3 % ab 01.10 2014 Einmalzahlungen: 360 Euro bis A 11 zum 01.05.2013 und 450 Euro zum 01.07.2014 Ja Thüringen Inhaltsgleiche Übernahme der Tarifeinigung , d.h. 2,45 % zum 1. 10 2013 2,75 % zum 1. 8.2014 Ja Bund E-Mail vom: BBVAnpG 2012/2013; Einheitliche Anpassung zur Übernahme Tarifeinigung TVöD, d.h. 3,3 % zum 01.03.2012 und jeweils 1,2 % zum 01.01. und 01.08.2013 Ja