SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/866 18. Wahlperiode 2013-06-04 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Vereinbarkeit der geplanten Lehramtsausbildung in Flensburg mit dem Beschluss der KMK zur gegenseitigen Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen Vorbemerkung der Fragestellerin: Die KMK hat grundlegende Beschlüsse über Inhalte und Strukturen der Lehramts- ausbildung gefasst. Zur Sicherung der Mobilität wurde am 07.02.2013 eine gemein- same Richtlinie zur Harmonisierung der Lehramtstypen, des Zugangs zum Vorberei- tungsdienst und der gegenseitigen Anerkennung beschlossen. Darin verpflichten sich die Länder, den Absolventen und Absolventinnen der Lehramtsstudiengänge aus anderen Bundesländern den Zugang zum Vorbereitungsdienst und den Zugang zum Beruf für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund erscheinen nicht unerhebliche Unterschiede zwischen den von der KMK vorgegebenen Lehramtstyp 2 (übergreifende Lehrämter der Primarstu- fe mit allen anderen Lehrämtern der Sekundarstufe I), Lehramtstyp 3 (Lehramt der Sekundarstufe I) und Lehramtstyp 4 (Lehramt der Sekundarstufe II der allgemeinbil- denden Fächer oder für das Gymnasium) und dem in Flensburg geplanten Lehramts- typ „Sekundarlehrer“ zu bestehen. Drucksache 18/866 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragestellerin nimmt Bezug auf die am 07.03.2013 von der KMK beschlossenen Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften. Mit diesem Beschluss verfolgen die Länder das Ziel, über die formale Anerkennung von Lehramtsabschlüssen hinaus den Absolventinnen und Absolventen erleichterten Zugang zum Vorbereitungsdienst und zum Beruf einzuräumen. Die Landesregierung teilt nicht die von der Fragestellerin gezogene Schlussfolgerung einer wesentlichen Abweichung durch die in Schleswig-Holstein geplante Reform der Lehramtsausbil- dung. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung „Sekundarlehrer“ einen Arbeitsbegriff darstellt. 1. Fällt der an der Universität Flensburg geplante „Sekundarlehrer“, der einen Ab- schluss in einem Fach für die Sekundarstufe I und einen Abschluss in einem weiteren Fach für die Sekundarstufe II ermöglichen soll, in eine von der KMK definierte Kategorie für Lehramtstypen? Antwort: Lehrkräfte, die in einem Fach einen Abschluss für die Sekundarstufe II (1. Fach) und in einem weiteren Fach einen Abschluss für die Sekundarstufe I (2. Fach) haben, wären nach gegenwärtigem Stand mit dem 1. Fach dem Lehramtstyp 4 und mit dem 2. Fach dem Lehramtstyp 3 zuzuordnen. Es ist damit zu rechnen, dass eine Einsetz- barkeit dieser Lehrkräfte in anderen Ländern möglich ist. Sofern an die Zuordnung zu dem Lehramtstyp 3 oder 4 weitergehende Konsequenzen geknüpft sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Länder eine Zuordnung zu dem Lehramtstyp 3 vornehmen. Das MBW wird sich in der KMK dafür einsetzen, dass künftig eine Ein- ordnung in den Lehramtstyp 4 sichergestellt wird. 2. Wie soll sichergestellt werden, dass der an der Universität Flensburg geplante „Sekundarlehrer“ von den anderen Bundesländern anerkannt wird, wenn er nicht in eine der definierten Kategorien der Lehramtstypen fällt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/866 3 3. Wie begründet die Landesregierung die von den bisherigen Lehramtstypen ab- weichenden Planungen der Lehramtsausbildung an der Universität Flensburg („Sekundarlehrer“) bei der gleichzeitigen Bestrebung aller anderen Bundeslän- der zur Harmonisierung der Lehrausbildung, um die Mobilität zu erhöhen? Antwort: Die Idee einer einheitlichen Ausbildung für den Sekundarbereich lässt sich nicht voll- ständig auf die Universität Flensburg übertragen. Es gibt dort Fächer, die an den Schulen nur in der Sekundarstufe I, nicht dagegen in der Sekundarstufe II, angebo- ten werden (z.B. Textiles Werken). In diesen Fällen ist die Kombination eines Faches der Sekundarstufe II mit einem Fach der Sekundarstufe I unumgänglich. In anderen Fächern ist ein Ausbau auf das Niveau der Sekundarstufe II aus finanziellen Grün- den nicht möglich. Es wird auch künftig unterschiedliche Modelle der Lehrerbildung in den Ländern ge- ben, z.B. hinsichtlich der Abschlussart (Staatsexamen oder Bachelor/Master) oder der Form der Qualitätssicherung, ohne dass die Mobilität dadurch gefährdet wäre. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass die große Mehrheit der Länder großzügig an- erkennt und damit den Berufszugang gewährleistet. Die Landesregierung sieht daher auch die Mobilität von Lehramtsabsolventen mit Kombinationen von einem Fach der Sekundarstufe II und einem weiteren Fach der Sekundarstufe I nicht als gefährdet an. 4. Wie will die Landesregierung an der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ partizi- pieren, die als ein Programmziel die bessere Vergleichbarkeit von Lehramtsab- schlüssen hat, wenn sie gleichzeitig aus den bisherigen Vereinbarungen zur Lehramtsausbildung (Lehramtstypen 2, 3 und 4) ausschert und einen Sonder- weg wählt? Antwort: Die Planung, ein einheitliches Lehramtsstudium für den Sekundarbereich vorzuse- hen, orientiert sich an den Empfehlungen der von Professor Baumert geleiteten Ex- pertenkommission für das Land Berlin. Eine vergleichbare Expertenempfehlung gibt Drucksache 18/866 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 es auch für Baden-Württemberg. In Bremen gibt es bereits entsprechende Studien- gänge. Die Landesregierung schließt sich diesen Empfehlungen grundsätzlich an und geht damit keinen Sonderweg. Die Programmziele der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ sind überwiegend auf die Inhalte und die Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung ausgerichtet und sollen gleichzeitig die Vergleichbarkeit und gegenseitige Anerkennung fördern. Die Univer- sität Flensburg ist im Hinblick auf einige Programmziele in ihren konzeptionellen Vor- stellungen (z.B. Praxisbezug, Heterogenität und Inklusion) weit fortgeschritten. Dar- über hinaus werden an der Universität Flensburg die KMK-Vorgaben für die Lehrer- bildung erfüllt. Dass an der Universität Flensburg künftig die Kombination von Fä- chern der Sekundarstufen I und II möglich sein soll, wird nach Einschätzung der Landesregierung nicht dazu führen, dass die Universität Flensburg nicht an der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ teilnehmen kann. 5. Wie werden die Studierenden, die sich für den neuen Studiengang „Sekundar- lehrer“ einschreiben und nur in einem Fach die Befähigung zum Lehramt der Sekundarstufe II erwerben, darüber informiert, dass die Anerkennung ihres Ab- schlusses in anderen Bundesländern möglicherweise nicht gewährleistet ist? Antwort: Die an der Universität Flensburg eingeschriebenen Studierenden sind von der mögli- chen Einführung eines „Sekundarlehrers“ nicht betroffen. Das gilt mit Sicherheit auch für die Studierenden, die zum Wintersemester 2013/14 oder zum Sommersemester 2014 ihr Studium an der Universität Flensburg beginnen werden. Die Landesregie- rung wird mit den Universitäten zu gegebener Zeit entscheiden, in welcher Form eine Information der Studierenden erfolgt.