SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/867 18. Wahlperiode 2013-06-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Landesregierung: Die Schulbegleitung stellt eine Leistung der Eingliederungshilfe dar, die auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII bzw. § 35 a SGB VIII gewährt wird, wenn ein Kind bzw. ein Jugendlicher behindert oder von einer Behinderung bedroht ist und dieser Leistung als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung bedarf. Auf die Leis- tungen der Eingliederungshilfe besteht ein individueller Rechtsanspruch, über den die kommunalen Träger der Sozial- bzw. Jugendhilfe entscheiden, in der Regel unter Beteiligung der Schule. Die Schulbegleitung ist keine schulische Maßnahme; sie wird weder in der Schulstatistik erfasst noch Schularten oder Klassenstufen zugeordnet. 1. Wie hat sich die Anzahl der eingesetzten Schulbegleiterinnen und Schulbeglei- ter in Schleswig-Holstein seit der Einführung der flexiblen Eingangsphase an Grundschulen an allen Schularten entwickelt? Antwort: Über die Zahl der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter in Schleswig-Holstein lie- gen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Diese Zahl wird in amtlichen Statis- tiken nicht erfasst. Erfasst wird Rahmen des kommunalen Benchmarking der Einglie- derungshilfe lediglich die Zahl der auf Grundlage des § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII ge- währten Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, die von sog. Schulbegleitern/ Integrationshelfern erbracht werden. Ende 2012 erhielten 917 Schülerinnen und Schüler diese Leistung. Ihre Zahl stieg wie in den Vorjahren durchschnittlich um 15,5% jährlich. Statistik und Benchmarking ordnen diese Leistung nicht bestimmten Schularten oder Klassenstufen zu. 2. Wie hat sich die Anzahl der von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern be- treuten Schülerinnen und Schülern im gleichen Zeitraum an allen Schularten entwickelt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Besitzt die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie sich die Entwicklung der Schülerzahlen wissenschaftlich begründen lässt? Wenn ja, wie sehen diese Er- kenntnisse aus? Antwort: Wissenschaftlich begründete Erkenntnisse über die Entwicklung dieser Zahl liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die beschriebene Entwicklung? Antwort: Bundesweit zeigt sich ein Anstieg der Fallzahlen von Schulbegleitung. Er ist zurück- zuführen auf veränderte Unterstützungsbedarfe von Kindern und Jugendlichen. In welchem Umfang das Ziel, immer mehr Schülerinnen und Schüler inklusiv zu unter- richten, zum Anstieg der Fallzahlen von Schulbegleitung beiträgt, lässt sich nach heutigem Erkenntnisstand nicht abschließend beurteilen.