SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/869 18. Wahlperiode 2013-06-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Plant die Landesregierung die Einführung von lokalen Radiosendern im Land Schleswig-Holstein? Vorbemerkung des Fragestellers: Gemäß Medienstaatsvertrag der Länder Freie und Hansestadt Hamburg sowie Schleswig-Holstein ist in § 17 (1), Satz 2 die Zulassung von lokalen Radiosendern nicht möglich. „Die Zulassung wird für die beantragte Programmart (Hörfunk oder Fernsehen), Programmkategorie (Vollprogramm oder Spartenprogramm) und das beantragte Versorgungsgebiet, das in Schleswig-Holstein im Rahmen der technischen Möglichkeiten mindestens landesweit sein soll, erteilt.“ Im Rahmen der Landespressekonferenz vom 16. Mai 2013 im Kieler Landeshaus konnte der Regierungssprecher bestätigen, dass die Landesregierung eine Änderung des Medienstaatsvertrages dahingehend prüft, auch die Zulassung für Frequenzen für lokale Radiosender zu ermöglichen. Allerdings wurde nur unzureichend auf detaillierte Fragen geantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: In der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 22. Mai 2013, an welcher der Fragesteller teilgenommen hatte, berichtete die Staatskanzlei ausführlich über den noch nicht abgeschlossenen Stand einer ergebnisoffenen Prüfung, die auf Fachebene zurzeit hinsichtlich der Einführung von lokalem Hörfunk in Schleswig-Holstein bzw. hinsichtlich der Beibehaltung des Ausschlusses dieser Hörfunkform durchgeführt wird. Die nachstehenden Fragen werden unter Bezugnahme auf diese umfassende Berichterstattung beantwortet. Drucksache 18/869 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Beabsichtigt die Landesregierung, eine Änderung des Medienstaatsvertrages herbei zu führen und welche Motivation ist hierfür relevant gewesen? Antwort: Ob die Landesregierung eine Änderung des Medienstaatsvertrages herbeiführen wird oder nicht, wird sie nach Vorliegen und nach politischer Bewertung des Ergebnisses der Prüfung entscheiden, die zurzeit ergebnisoffen auf Fachebene unter Einbeziehung der unabhängigen Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein durchgeführt wird. Ausgangspunkte dieser Prüfung sind der Koalitionsvertrag 2012 bis 2017 und Interessenbekundungen regionaler Hörfunkunternehmen. a. Wenn ja, zu wann und mit welchen Inhalten und worum handelt es sich dabei konkret? Antwort: siehe Antwort zu Frage 1. b. Hat es Anfragen von Verwaltungsstellen des Landes bei der Bundes- netzagentur bezüglich 15 freier Frequenzen im Land SchleswigHolstein gegeben und wenn ja, für wie viele Standorte und um welche handelt es sich konkret dabei? Antwort: Das Medienreferat der Staatskanzlei hat die Bundesnetzagentur gebeten zu prüfen, an welchen Stellen sie in Schleswig-Holstein neue UKWFrequenzen nutzbar machen könnte. Als abstrakt-theoretische Untersuchungsgröße ist der Bundesnetzagentur hypothetisch ein potentieller Bedarf in 15 über das Land verteilten Regionen benannt worden, in denen als Untersuchungsbasis ein Sendemast vorhanden ist. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin gebeten, den Prüfauftrag zu konzentrieren . Ergebnis dieser konzentrierten Frequenzuntersuchung ist, dass für die lokalen Versorgungsgebiete Sylt/Bredstedt, Flensburg/Umland, Kiel/Umland, Neumünster/Umland, Lübeck/Ratzeburg neue UKWFrequenzen als möglich erscheinen. Diese Aussage steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die nationale und internationale Koordinierung dieser Frequenzen nach dem Telekommunikationsrecht durch die Bundesnetzagentur zu gegebener Zeit noch durchzuführen sein wird. c. Hat die Landesregierung bereits einen Zeitplan für die Zulassung von Frequenzen für lokale Hörfunksender entwickelt und wenn ja, wie sieht dieser aus? Antwort: Ein Zeitplan ist nicht entwickelt. Zunächst ist das Ergebnis der laufenden Prüfung und die politische Bewertung des Ergebnisses abzuwarten .