SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/872 18. Wahlperiode 09.06.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Entscheidung Dodenhof Vorbemerkung des Fragestellers Der Presse war zu entnehmen, dass Ministerpräsident Albig öffentlich verbindlich zugesagt hat, dass über die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Erweiterung der Firma Dodenhof bis Ende Mai 2013 entschieden wird. 1. Welche Gründe haben die Landesregierung veranlasst, den angekündigten Termin nicht einzuhalten? Antwort: Die Landesplanungsbehörde führt derzeit ein Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung der Verkaufsflächen der Firma Dodenhof in Kaltenkirchen durch. Die Landesregierung hat im Vorfeld bzw. im laufenden Zielabweichungsverfahren stets betont, dass ein ergebnisoffenes Verfahren gewährleistet wird, die Sorgen der durch eine mögliche Erweiterung der Verkaufsflächen der Firma Dodenhof in Kaltenkirchen betroffenen Städte und Gemeinden sehr ernst genommen und alle im Verfahren vorgebrachten Belange sorgfältig geprüft werden. Der Landesplanungsbehörde liegen nach Ablauf der Beteiligungsfrist im laufenden Zielabweichungsverfahren für eine Erweiterung der Verkaufsflächen der Firma Dodenhof in Kaltenkirchen insgesamt 32 Stellungnahmen vor. Die Auswertung der Stellungnahmen läuft derzeit und wird aufgrund der teilweise sehr dezidierten und mit eigenen Gutachten unterlegten Einwendungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen . Vor diesem Hintergrund muss der ursprüngliche Zeitplan für die Durchführung des Zielabweichungsverfahrens, der den Abschluss des Verfahrens bis En- Drucksache 18/872 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode de Mai 2013 vorsah, revidiert werden. Die sorgfältige fachliche und rechtliche Würdigung des Abwägungsmaterials bildet die Grundlage für die Erarbeitung eines Verfahrensvorschlags bzw. -abschlusses durch die Landesplanungsbehörde im laufenden Zielabweichungsverfahren. 2. Wann ist mit einer verbindlichen Entscheidung zu rechnen? Antwort: Die Benennung eines konkreten Termins für eine verbindliche Entscheidung ist unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 1 nicht möglich. Die Landesregierung wird sich bei ihrer Entscheidungsfindung von dem Ziel leiten lassen, Planungs -, Rechts- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Im standortpolitischen Interesse der Stadt Kaltenkirchen und im wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens Dodenhof einerseits sowie im Interesse der von den Erweiterungsplänen betroffenen Städte und Gemeinden andererseits wird die Entscheidungsfindung so zügig bzw. zeitnah wie möglich erfolgen.