SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 876 18. Wahlperiode 13-06-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Verbesserung und Förderung des Radverkehrs in Schleswig-Holstein 1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Koordinierungsstelle zur Förderung des Radverkehrs in Schleswig-Holstein seit Beginn der Legislaturperiode ergriffen? Antwort: Die Projektleitung Radtourismus/Infrastruktur bei der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein (TASH) wird meistens als Radkoordinierungsstelle bezeich- net. Es wird daher davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Projektlei- tung Radtourismus/ Infrastruktur bezieht. Die Aufgaben der Projektleitung Radtourismus/Infrastruktur ergeben sich aus der Projektskizze der TASH. Die Projektförderung wird zweckgebunden zur Erfüllung der in der Projektskizze definierten Ziele gewährt. Für das am 31.12.2012 ausgelaufene Projekt „Radtourismus in Schleswig- Holstein 2010-2012“ wurden seitens der TASH folgende Ziele definiert: - Aufbau und Implementierung eines Radroutingsystems; - modellhafte Entwicklung und Umsetzung von Freizeitportalen; - Netzwerkbildung zur Qualitätssteigerung und –sicherung der Radwegeinfra- struktur sowie - Radwegweisung. Im Jahr 2012 lag der Arbeitsschwerpunkt der Projektleitung auf dem Aufbau der modellhaften Freizeitportale. Diese Arbeiten wurden erfolgreich abgeschlossen. Drucksache 18/ 876 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Für die innovative Rundroutingfunktion der Freizeitportale wurde das Projekt „Radtourismus in Schleswig-Holstein 2010-2012“ am 14.05.2013 auf dem Natio- nalen Radverkehrskongress mit dem 2. Platz im bundesweiten Wettbewerb „best for bike“ ausgezeichnet. Die Freizeitportale wurden mit einer Pressekonferenz bei der TASH am 28.05.2013 offiziell freigeschaltet. Im Herbst 2012 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Techno- logie (MWAVT) das Handbuch zur Radverkehrswegweisung in Schleswig- Holstein veröffentlicht. Die Projektleitung Radtourismus/Infrastruktur hat an der Erstellung des Handbuchs mitgewirkt. Am 01.01.2013 ist das Projekt „Radtourismus in Schleswig-Holstein 2013-2015“ gestartet. Projektziele dieses Projekts sind die Optimierung des Radroutenpla- ners, insbesondere die Aktualisierung der Radnetzdaten, die Umsetzung sechs weiterer Freizeitportale, die Optimierung der Beschilderungswartung in den Regionen, die bessere Verknüpfung der Verkehrsträger Fahrrad und Zug, die Durchführung von jährlichen Fachtagungen und radtouristische Marketingmaß- nahmen. 2. Wie setzt sich die Finanzierung der Koordinierungsstelle zur Förderung des Rad- verkehrs zusammen? Antwort: Die Projektleitung Radtourismus/Infrastruktur wird im Rahmen des Projekts „Radtourismus in Schleswig-Holstein 2013-2015“ aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft gefördert. Das Projekt hat ein Gesamtvolumen von 382.000 Euro und wird mit EFRE-Mitteln in Höhe von 191.000 Euro gefördert. Die übrigen 191.000 Euro werden vom Projektträger Schleswig-Holstein Binnenland Tourismus e. V., den Projektpartnern TASH GmbH und Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH sowie Lokalen Tourismusorganisationen aus verschiedenen Regionen Schleswig-Holsteins aufgebracht. 3. Wie plant die Landesregierung die Zahl geeigneter Abstellanlagen für Fahrräder beim ÖPNV zu erhöhen? Antwort: Die Zuständigkeit für Fahrradabstellanlagen (Bike- and Ride-Anlagen) beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) liegt bei den Gemeinden. Das Land fördert neue Anlagen bzw. die Erweiterung oder Modernisierung vorhandener Anlagen mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Voraussetzung für eine Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/876 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Förderung ist, dass die Anlagen den Förderkriterien entsprechen und der Bedarf vom Antragsteller nachgewiesen wird. Der Ausbau bzw. die Modernisierung von Bike- and Ride-Anlagen an Schienen- personennahverkehrs (SPNV)-Stationen ist Bestandteil des „Stationsprogramms Schleswig-Holstein“. Bei jeder Stationsmaßnahme wird die Verknüpfung zum Individualverkehr geprüft und falls nötig mit den zuständigen Gemeinden eine Verbesserung vereinbart. 4. Plant die Landesregierung die Einrichtung einer „Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- freundlicher Kommunen“ als Ansprechpartner für die Kommunen und mit einer landesweiten Wirkungskontrolle und Qualitätsprüfung der Radverkehrsförde- rung? Antwort: Die Landesregierung plant keine Einrichtung einer „Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- freundlicher Kommunen“. Zur Erweiterung des Kenntnisstandes und des Erfah- rungsaustausches unter den Handlungsträgern der Fahrradförderung hat die Landesregierung im Jahr 1998 das regelmäßig tagende „Fahrradforum“ mit Beteiligung von Kommunen und Verbänden eingerichtet. In diesem Fahrradfo- rum sind der Landkreistag, der Städtetag, der Gemeindetag und der Städtebund als Multiplikatoren für den kommunalen Raum vertreten. 5. Setzt sich die Landesregierung bei der bereits bestehenden Infrastruktur und neuen Infrastrukturmaßnahmen für die Umsetzung der Empfehlungen für Rad- verkehrsanlagen (ERA2010) ein? Antwort: Bei Neubaumaßnahmen von Radverkehrsanlagen an Bundes- und Landesstra- ßen wird die ERA 2010 angewendet. Bei kommunalen Maßnahmen ist die An- wendung der ERA 2010 grundsätzliche Fördervoraussetzung. Bei Sanierungs- maßnahmen wird die Anwendbarkeit der ERA 2010 im Einzelfall zu prüfen sein. 6. Welche konkreten Maßnahmen vollzieht die Landesregierung zur Verbesserung der bestehenden und Errichtung neuer überdachter Fahrradabstellanlagen, Rad- stationen mit Service und strukturierter Pflege der Radwegebeschilderung? Antwort: Das Land fördert aus Mittel des GVFG-ÖPNV entsprechende Anlagen (siehe Frage 3). Dazu gehören auch überdachte Anlagen und Fahrradboxen. Eine Drucksache 18/ 876 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode anteilige Förderung von Radstationen ist möglich, jedoch nur für die Leistungen, mit denen kein Gewinn erzielt wird (i. d. Regel ist dies eine Förderung der Fahr- radstellplätze). Weiterhin hat die Landesregierung die Erstbeschilderung der Kreisradnetze mit EFRE-Mittel, Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförde- rung (GRW) und/oder Landesmitteln gefördert. Die Kreise sind die Eigentümer der Beschilderungssysteme und gemäß den Vorgaben der Förderbescheide zur regelmäßigen Wartung und Pflege verpflichtet. In vielen Kreisen ist die wirt- schaftliche Organisation der Beschilderungswartung ein Problem. Daher soll dieses Thema im Rahmen des Projekts „Radtourismus in Schleswig-Holstein 2013-2015“ zentral bearbeitet werden. Ziel ist es, pragmatische und wirtschaftli- che Modelle zu entwickeln und die Kreise bei der Umsetzung dieser Modelle zu unterstützen. Die Radwegbeschilderung nach der Straßenverkehrsordnung wird im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes überwacht und gepflegt. 7. Welche konkreten Marketing- und Aufklärungsmaßnahmen plant oder vollzieht die Landesregierung, um die Öffentlichkeit über die positiven Auswirkungen des Fahrradfahrens zu informieren? Antwort: Das MWAVT engagiert sich zusammen mit den Radverkehrsverbänden und anderen Akteuren zur Förderung des Radverkehrs. So übernimmt der jeweilige Verkehrsminister seit dem Jahr 2006 die Schirmherrschaft für die AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“. Weiterhin hat das MWAVT bzw. der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) den Verkehrsclub Deutschland (VCD) bei der Aktion „Gewinn-Faktor-Fahrrad“, durchgeführt von 2001 bis 2005, unterstützt. Im Fokus des radtouristischen Marketings stehen nicht die positiven Auswirkun- gen des Fahrradfahrens, sondern die Gewinnung von Gästen für das Urlaubs- land Schleswig-Holstein. Die radtouristischen Angebote werden über das Radportal der TASH, den Radroutenplaner und die Freizeitportale vermarktet. 8. Wie setzt sich die Landesregierung für eine verstärkte Möglichkeit zur Fahrrad- mitnahme im ÖPNV ein, etwa bei Ausschreibungen? Antwort: Grundsätzlich ist die Mitnahme von Fahrrädern im ÖPNV möglich. Die Mitnahme Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/876 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode ist jedoch kostenpflichtig. Im Rahmen der Möglichkeiten wird versucht, Radtouris- ten die Mitnahme ihrer Räder zu erleichtern (z.B. durch mehrere auf den Zug verteilte Abteile bei neuen Fahrzeugen für Hamburg-Kiel). Dabei ist jedoch zu beachten, dass es häufig gleichzeitig auch einen hohen Sitzplatzbe- darf in diesen Zügen für Pendler gibt. Eine größere Ausweitung der Kapazitäten ist es daher nicht vorgesehen. Auf einigen Strecken (z.B. Niebüll-Westerland) ist es zudem schlichtweg nicht möglich, dem an Spitzentagen auftretenden Bedarf zu entsprechen. 9. Wie steht die Landesregierung zu dem Vorschlag verstärkter Intermodalität durch Fahrradverleihsysteme? Antwort: Das Land begrüßt derartige Systeme. Im SPNV könnten sie tendenziell zu einer Entspannung bei den Fahrradmitnahmekapazitäten führen.