SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/881 18. Wahlperiode 2013-06-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Hauptschulprüfungstermine für Schüler und Nichtschüler 1. Ist es richtig, dass es in den Jahren 2011 und 2012 neben dem regulären Prü- fungstermin zur Erlangung des Hauptschulabschlusses der Regelschulen im April/Mai des Jahres einen zusätzlichen Termin im November/Dezember für Nichtschüler gab? Wenn ja, wie viele Schülerinnen und Schüler haben diesen Termin wahrge- nommen? Ich bitte diese Frage in absoluten Zahlen und Prozentanteil des ge- samten Absolventenjahrgangs zu beantworten. Wie viele von den Teilnehme- rinnen und Teilnehmern erreichten so einen Hauptschulabschluss? Ich bitte auch diese Frage in absoluten Zahlen und Prozentanteil des gesamten Absol- ventenjahrgangs zu beantworten. Antwort: In den Jahren 2010, 2011 und 2012 konnten die Prüfungen für den externen Haupt- schulabschluss (HSA) nicht nur im „normalen“ Prüfungszeitraum im Frühsommer, sondern auch zu einem zweiten Prüfungstermin im Spätherbst abgelegt werden. Diese Möglichkeit ist geschaffen worden, um Wartezeiten für die Jugendlichen und für junge Erwachsene zu vermeiden, die dadurch entstanden wären, dass aufgrund der Förderpraktiken der Bundesagentur für Arbeit einige Maßnahmen zur Vorberei- tung auf diese Abschlussprüfungen (§ 53 SGB III) im Herbst endeten. Zudem sollte durchgefallenen Prüflingen eine Wiederholung schon nach einem halben Jahr er- möglicht werden. Von dieser Möglichkeit wurde nur vereinzelt Gebrauch gemacht: 2011: Teilnahme: 25 von 8.992 Prüflingen HSA insgesamt (=0,27% des Jahrgangs) davon bestanden 22 (=0,24% des Jahrgangs) 2012: Teilnahme: 31 von 7.707 Prüflingen HSA insgesamt (=0,4 % des Jahrgangs) davon bestanden 27 (=0,35% des Jahrgangs) 2. Ist es richtig, dass der zweite Prüfungsraum im Januar dieses Jahres komplett gestrichen wurde? Wenn ja, mit welcher konkreten Begründung? Antwort: Aufgrund der extrem geringen Nutzung (s.o.) wurde im Herbst 2012 entschieden, das Angebot eines zusätzlichen Herbsttermins nicht mehr aufrecht zu erhalten, da Nut- zen und Aufwand in keinem vertretbaren Verhältnis stehen: Es muss für den zusätz- lichen Prüfungstermin jeweils in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch eine weitere Prüfungsarbeit entwickelt werden, es müssen geeignete Lehrkräfte für die Prüfungsausschüsse bei den drei mündlichen Prüfungen pro Prüfling gefunden wer- den und es muss der Ablauf organisiert werden. 3. Welche Konsequenzen hat die Streichung für die Hauptschülerinnen und Hauptschüler, die bereits nach einem halben Jahr einen zweiten Versuch zur Erlangung ihres Schulabschlusses unternehmen konnten durch den Wegfall dieser Möglichkeit? Hat die Landesregierung für Möglichkeiten des Ersatzes gesorgt? Wenn ja, wie sehen diese Möglichkeiten landesweit aus? Antwort: Die Möglichkeit einer Wiederholung nach nur einem halben Jahr besteht auch für den Realschulabschluss und das Abitur nicht. In der Regel ist bei einem Nichtbeste- hen der Prüfung nicht damit zu rechnen, dass die Prüflinge die Defizite innerhalb ei- nes halben Jahres ausreichend ausgleichen können. Dennoch wird die Landesregie- rung prüfen, ob durch den Wegfall des zusätzlichen Termins Härtefälle entstehen und klären, wie diese ggf. vermieden werden können.