SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 882 18. Wahlperiode 13-06-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Künftige Bahnanbindung der Westküste - Ausschreibung Netz West und AKNBeteiligung des Landes 1. Ist beabsichtigt, bei Ausschreibung des Netzes West einen Halt in Glückstadt als Option abzufragen? Wenn dies noch nicht feststeht, wovon hängt die Entschei- dung ab? Antwort: Es ist beabsichtigt, eine Option für den Halt des Express-Zuges Hamburg - Westerland in Glückstadt bei den Bietern abzufragen. 2. Ist beabsichtigt, bei Ausschreibung des Netzes West eine Bahn- oder Schnell- busanbindung von Brunsbüttel als Option abzufragen? Wenn dies noch nicht feststeht, wovon hängt die Entscheidung ab? Antwort: Es ist beabsichtigt, eine Option für eine Bahn- oder Schnellbusanbindung von Brunsbüttel abzufragen. 3. Sind Bieter verpflichtet, ein Angebot auf Optionen abzugeben? Wenn nein, ist ge- plant, verpflichtende Angebote auf Optionen einzufordern? Drucksache 18/ 882 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Ja. 4. Nach welchen Kriterien genau soll entschieden werden, welche der Optionen in Anspruch genommen werden? Antwort: Das Entscheidungskriterium ist die Finanzierbarkeit. Können nicht alle abgefrag- ten Optionen finanziert werden, so wird anhand der zu erwartenden Nachfrage- wirkung priorisiert. 5. Auf welchen Betrag beläuft sich der einzuhaltende Kostenrahmen, und wie er- rechnet sich dieser Betrag? Antwort: Der Kostenrahmen wird durch die heutigen Kosten des Netzes West für das Land vorgegeben. 6. Wenn das Land unmittelbar oder mittelbar an Bietern beteiligt ist, wie wird sicher- gestellt, dass diese Angebote kostendeckend kalkulieren und nicht über eine Ver- lustbeteiligung des Landes letztlich höhere Kosten entstehen als bei Vergabe an ein Unternehmen ohne öffentliche Beteiligung? Antwort: Das einzige Eisenbahnunternehmen, an dem das Land Schleswig-Holstein betei- ligt ist, ist die AKN Eisenbahn AG. Das Land hält einen Aktienanteil von 49,89 % und die Freie und Hansestadt Hamburg von 50 %; die restlichen Aktien befinden sich im kommunalen und im Streubesitz. Die AKN ist an der Nordbahn Eisen- bahngesellschaft mbH & Co. (NBE) mit 50 % beteiligt; weitere 50 % hält die BeNEX GmbH, die sich mehrheitlich im Besitz der Hamburger Hochbahn AG be- findet. Die NBE beteiligt sich an Streckenausschreibungen. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und der ihrer Muttergesellschaften ist sie in der Lage, Kalkulationsrisi- ken bei Streckenausschreibungen zu beherrschen und Angebote kostendeckend zu kalkulieren. Im Übrigen ist die NBE durch die mittelbare Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg in keiner anderen Wettbewerbsposition als andere Schienenverkehrsunternehmen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/882 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 7. Wie beabsichtigt das Land, mit seinen Anteilen an der AKN in Zukunft zu verfah- ren? Antwort: Aktuell bestehen keine konkreten Überlegungen für eine Veräußerung der AKN- Landesanteile. 8. Gibt es Gespräche mit der Hochbahn über eine Übernahme und, wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche und mit welchem Ziel führt sie die Landesregierung? Antwort: Derzeit gibt es keine Gespräche mit der Hamburger Hochbahn AG bezüglich ei- ner Übernahme.