SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/896 18. Wahlperiode 14.Juni 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Landeseigentum auf Sylt Nach wie vor wird das Gebäude des Landes in Keitum an der Munkmarscher Chaussee nicht genutzt. 1. Ist seitens der Landesregierung geplant, dieses Gebäude im Landeseigentum zu behalten? Antwort: Nein 2. Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt soll dieses Gebäude wieder genutzt werden? Antwort: Entfällt, siehe 1. 3. Wird es als Wohnraum für Landesbedienstete genutzt werden? Antwort: Es wird derzeit geprüft, ob die Liegenschaft für das Projekt zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums auf der Insel Sylt geeignet ist. 4. Wird dieser Wohnraum den Angehörigen des Polizeidienstes auf Sylt zur Verfügung gestellt? Antwort: siehe 3. 5. Wenn nein, welches Ministerium wird dieses Gebäude in Zukunft nutzen? Antwort: Eine Nutzung durch das Land ist nicht vorgesehen.