SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/916 18. Wahlperiode 21. Juni 2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Vorstellungen der Landesregierung zum Vorschlag des Ministerpräsidenten Vorbemerkung: Der Ministerpräsident hat in der 11. Tagung des Landtags am 29.05.2013 im Zusammenhang mit dem schlechten Zustand der Landesstraßen und dem Sanierungsstau die Frage aufgeworfen: „Können wir zusätzliche Investitionen in diesem Bereich zeitweise auf unsere Konsolidierungsbemühungen anrechnen, wenn wir belegen können, dass damit Haushaltsmittel über einen festen Zeitraum auch tatsächlich eingespart werden?“ 1. Plant die Landesregierung zu diesem Vorschlag des Ministerpräsidenten Gespräche mit der Bundesregierung und dem Stabilitätsrat aufzunehmen? Ist dies bereits geschehen? Wenn nein, warum nicht? Wie in der zitierten Rede des Ministerpräsidenten vom 29. Mai 2013 (Plenarprotokoll , 18/27, S. 2156) ausgeführt, soll die Frage nach einer Anrechnung zunächst landesintern beraten werden. Ministerpräsident Torsten Albig hat ausdrücklich betont, dass es um eine gemeinsame Sichtweise, ein Miteinander , gehen soll. Aus diesem Grund wurden bisher noch keine Gespräche geführt . 2. Worin unterscheidet sich der Vorschlag des Ministerpräsidenten von der alten Regelung, die die Neuverschuldung in Höhe der Bruttoinvestitionen des Drucksache 18/916 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Haushaltsjahres zugelassen hat? Der (alten) Kreditaufnahmegrenze nach Art. 53 der Landesverfassung gemäß der so genannten „Goldenen Regel“ lagen keine konkret abgegrenzten und qualifizierten Investitionsprojekte zu Grunde. Auch gab es keine Bedingung, die Investitionen an konkrete erwartete Haushaltseinsparungen gebunden hätte . 3. Ist dieser Vorschlag mit der Verwaltungsvereinbarung zum Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen zwischen dem Bund und Schleswig-Holstein vereinbar? Der Verwaltungsvereinbarung zum Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen liegen ausschließlich Obergrenzen für das strukturelle Defizit zu Grunde. 4. Wie stellt sich die Landesregierung eine solche Anrechnung konkret vor? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Welche Ausgaben sollen in welcher Höhe auf die Konsolidierungsbemühungen angerechnet werden? Es könnte sich um abgegrenzte investive projektbezogene Ausgaben zum Abbau von Investitionsstaus handeln, um zu verhindern, dass unterlassene Instandhaltungen später zu vielfach höheren Kosten führen. Denkbar wären z. B. Investitionen zur Straßenunterhaltung oder in den Hochschulbau.