SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 917 18. Wahlperiode 13-06-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Private Drohnenüberwachung Vorbemerkung des Fragestellers: Nach Presseberichten soll die Deutsche Bahn beabsichtigen, Drohnen zur Überwa- chung ihrer Liegenschaften einzusetzen. 1. Welche Informationen hat die Landesregierung über Planungen der Deutschen Bahn und anderer Privater, eine Überwachung mittels Drohnen vorzunehmen o- der zu testen? Antwort: Nach Aussage der Deutschen Bahn gibt es derzeit keine konkreten Pläne, unbe- mannte Luftfahrtsysteme (sogenannte Drohnen) in Schleswig-Holstein einzuset- zen. Planungen anderer Privater sind der Landesregierung nicht bekannt. 2. Sind der Landesregierungen Anträge auf Erteilung allgemeiner Flugerlaubnisse oder Aufstiegserlaubnisse im Einzelfall für Drohnen in dem in der Vorbemerkung genannten Zusammenhang in Schleswig-Holstein oder anderen Bundesländern bekannt? Antwort: Nein. Drucksache 18/ 917 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3. Wenn ja, wird darum gebeten, den Umfang und Ort der beantragten Nutzung so- wie den Stand des Verfahrens anzugeben. Antwort: Entfällt. 4. Soweit bereits eine positive Bescheidung erfolgte: Welche Einschränkungen der Erlaubnis insbesondere zur Gewährleistung des Datenschutzes sind erfolgt? Antwort: Entfällt. 5. Soweit Anträge noch nicht vorliegen oder nicht beschieden sind, wie beurteilt die Landesregierung den von der Deutschen Bahn geplanten Einsatz der Drohnen? Hält die Landesregierung die Pläne voraussichtlich für genehmigungsfähig und, wenn ja, unter welchen Auflagen? Antwort: Es ist der Landesregierung nicht bekannt, ob und wenn ja, wo und wie die Bahn beabsichtigt, unbemannte Luftfahrtsysteme einzusetzen. Eine Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 6. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geeignet, um den Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle erkennbar zu machen (§ 6b Abs. 2 BDSG)? Antwort: Eine Aufstiegserlaubnis wird gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 Luftverkehrsordnung nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die jeweiligen datenschutzrechtlichen Rege- lungen eingehalten werden. Welche Maßnahmen oder Auflagen dafür jeweils erforderlich sind, entscheidet sich nach den Umständen im Einzelfall. Da kein An- trag vorliegt, ist auch nicht bekannt, ob die Beobachtung öffentlich zugängliche Räume betrifft und somit § 6b BDSG einschlägig ist. 7. In wie weit wird der Landesdatenschutzbeauftragte in Genehmigungsverfahren einbezogen? Antwort: Eine Beteiligung des Landesdatenschutzbeauftragten ist im Genehmigungsver- fahren nicht vorgesehen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/917 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8. Wie viele Anträge auf Erteilung einer allgemeinen Flugerlaubnis oder einer Auf- stiegserlaubnis im Einzelfall für Drohnen sind im Jahr 2013 gestellt und wie be- schieden worden? Wie viele Flugerlaubnisse für Drohnen anderer Bundesländer sind im Jahr 2013 anerkannt oder nicht anerkannt worden? Welche Gebiete sind betroffen? Antwort: Im Jahre 2013 sind von der Luftfahrtbehörde Schleswig-Holstein neun Einzeler- laubnisse und 27 Allgemeinerlaubnisse zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrt- systemen erteilt worden. Die Allgemeinerlaubnisse sind für das Gebiet Schleswig-Holstein erteilt worden. Die Einzelerlaubnisse sind für folgende Gebiete erteilt worden:  Olympiahafen Schilksee, Kiel;  Geomar Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel;  Radewisch, Kiel;  Strandstraße-Ostmole, Strande;  Ostseebereich ab Strande bis ca. Bülker Leuchtturm;  Segelfluggelände, Aukrug;  Hauptstrand, St. Peter-Ording;  Wattenmeer zwischen Nordstrand und Pellworm;  Gewerbepark Hungriger Wolf, Hohenlockstedt;  GPC Gewerbepark, Eggebek. In der Regel werden Allgemeinerlaubnisse nur für den Zuständigkeitsbereich der erteilenden Behörde erteilt. Der Luftfahrtbehörde Schleswig-Holstein ist nicht bekannt, dass im Jahre 2013 ein Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen aufgrund einer von einer anderen Luftfahrtbehörde erteilten Allgemeinerlaubnis erfolgte.