SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/920 18. Wahlperiode 2013-06-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Verkehrerziehung an Grundschulen 1. Seit wann führt die Landespolizei Verkehrserziehung in Schleswig-Holsteins Grundschulen durch? Antwort: Eine Unterstützung der Schulen bei der Verkehrserziehung und Schulwegsicherung durch die Polizei gibt es bereits seit den 50´er Jahren. Die Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule, die auch die Zusammenarbeit mit der Polizei regelt, wurden durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 erstmals veröffentlicht und ist heute i. d. F. vom 10.05.12 weiterhin gültig. 2. Wie hat sich die Anzahl der dafür zur Verfügung stehenden a) Stunden und b) der Personaleinsatz in diesem Zeitraum entwickelt? Antwort: Zu a) Die Zeitansätze für die polizeiliche Unterstützung der Schule bei der Verkehrserziehung waren bislang nicht einheitlich geregelt. Drucksache 18/920 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Ab dem Schuljahr 2013/2014 sind durch Umsetzung neuer, verbindlicher Standards bei der Polizei die Zeitanteile für die Durchführung der Verkehrserziehung in der Grundschule wie folgt festgelegt: Das Thema „Sicherer Schulweg“ wird in jeder 1. Schulklasse mit einem Zeitanteil von zwei Stunden, das Thema: Radfahrausbildung“ in jeder 4. Schulklasse mit fünf Stunden durch die Polizei unterstützt. Für die Verkehrserziehung, die integrativ im Fachunterricht oder fächerübergreifend in geeigneten Projekten erfolgt, sind durch Beschluss der Kultusministerkonferenz seitens der Schule - in den Klassenstufen 1 und 4 je 20 Unterrichtsstunden jährlich - in den Klassenstufen 2 und 3 je 10 Unterrichtstunden jährlich vorzusehen. Zu b) Nachdem Anfang der 90´er Jahre noch 49 Polizeibeamtinnen und -beamte hauptamtlich mit Präventionsaufgaben betrauten waren, hat sich diese Zahl auf aktuell 71 erhöht. 3. Wie wurde die Verkehrserziehung in Grundschulen konkret finanziell gefördert ? Es wird darum gebeten, die Haushaltstitel und die jeweiligen Veränderungen konkret zu benennen. Antwort: Die Verkehrserziehung ist Bestandteil des Regelunterrichts. Eine spezielle finanzielle Förderung gibt es nicht. 4. Welche pädagogischen Gesichtspunkte lagen/liegen dem Konzept der Verkehrserziehung zugrunde? Antwort: Die Verkehrssicherheit ist integraler Bestandteil der inneren Sicherheit und damit ein wesentliches Aufgabenfeld der Polizei. Als hoheitlicher Kooperationspartner hat sie im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit wichtige Beiträge zur sicheren, bedarfs- und umweltgerechten Abwicklung des Straßenverkehrs zu leisten. Die Beachtung der verkehrsrechtlichen Normen ist Voraussetzung für eine Reduzierung der Gefahren im öffentlichen Verkehrsgeschehen. Die Verkehrsunfallprävention richtet sich dabei insbesondere an die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren. Eine enge Verzahnung mit den Konzepten der Schule erfolgt über die Zusammenarbeit mit dem Landesfachberater für Verkehrserziehung. 5. Ist es richtig, dass die Landespolizei zukünftig weniger Verkehrserziehungsstunden in den Grundschulen erteilen wird? Wenn ja, a) in welchem Umfang wird die Verkehrserziehung reduziert, b) welche pädagogischen Gründe sprechen für eine Reduzierung? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/920 Antwort: Mit der Standardisierung der polizeilichen Präventionsarbeit erfolgt auch eine landesweite Vereinheitlichung der Zeitansätze für die Durchführung der einzelnen Präventionsthemen. Eine Reduzierung von Verkehrserziehungsstunden wird dort erfolgen, wo die Polizei bisher Aufgaben übernommen hatte, die gemäß Lehrplan grundsätzlich Lehrkräften vorbehalten waren. Die zu Grunde gelegten Zeitansätze wurden mit den verantwortlichen Präventionsbeamten und Kooperationspartnern einvernehmlich festgelegt. Eine Evaluation ist nach Ablauf eines (Schul-)Jahres vorgesehen. 6. Kann die Landesregierung ausschließen, dass es sich bei der genannten Maßnahme der Reduzierung nicht um eine finanziell motivierte Kürzung handelt ? Wenn ja, a) wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg und in pädagogischen Wert der Verkehrserziehungsstunden in Grundschulen durch Polizeibeamte bisher insgesamt? b) Wie haben sich die Rahmenbedingungen verändert, dass zukünftig auf bestimmte pädagogische und verkehrsrelevante Bereiche verzichtet werden kann? Antwort: Durch die Standardisierung u. a. der polizeilichen Präventionsarbeit will die Landespolizei sicherstellen, dass sie ihre Kernaufgaben auch bei anwachsender Aufgabenlast ohne entsprechende Personalverstärkung erfüllen kann. Die festgelegten Zeitanteile sind so ausgerichtet, dass die wesentlichen Präventionsthemen in der notwendigen Tiefe vermittelt werden. Die verbindliche und landesweit vergleichbare Behandlung der Kernthemen polizeilicher Prävention wird damit sichergestellt. Ziel der Standardisierung in allen Präventionsbereichen ist die Konzentration der Polizei auf die Bereiche, in denen sie aufgrund ihrer Rolle und ihrer Kompetenzen ihre Partner wirksam unterstützen kann. 7. Sollen die Bereiche, auf die die Landespolizei zukünftig im Rahmen der Verkehrserziehung verzichtet, zukünftig von anderen Personen, z.B. Lehrkräften, wahrgenommen werden? Wenn ja, warum stehen für diese Bereiche keine Polizisten mehr zur Verfügung bzw. warum wurden diese Bereiche aus dem Verkehrserziehungskonzept der Landespolizei gestrichen? Antwort: Die Verkehrserziehung ist Bestandteil des Regelunterrichts und der Schule als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrages zugewiesen. Lehrkräfte nehmen in den Kernthemen den im Lehrplan vorgesehenen Anteil der Schule wahr. Die Landespolizei stellt auch in Zukunft die Unterstützung der Grundschulen beim Verkehrserziehungsunterricht mit verbindlichen Zeitanteilen sicher. Drucksache 18/920 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8. Kann die Landesregierung sicherstellen, dass die zukünftig wegfallenden Bereiche der Verkehrserziehung durch die Landespolizei im Rahmen des Personalkonzepts der Landesregierung von Lehrerinnen und Lehrern zusätzlich geleistet werden können? Wenn ja, a) wie viele Stunden sieht die Landesregierung dafür vor, b) wie werden die Lehrerinnen und Lehrer fortgebildet, c) wie stellt die Landesregierung sicher, dass ausreichend viele Lehrerinnen und Lehrer für die Verkehrserziehung rekrutiert werden können? Antwort: Zu a) Der Mindeststundenumfang für die Mobilitäts- und Verkehrserziehung wird im Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft geregelt und beträgt in den verschiedenen Jahrgangsstufen 1,4,6 und 9 mindestens 20 und in allen anderen Klassen mindestens 10 Unterrichtsstunden. Dieser Unterricht wird grundsätzlich durch die Lehrkräfte im Fachunterricht (in der Grundschule im Fach HSU) oder in Form von Projekten erteilt, die sich je nach Thema und Altersstufe „Experten“ zur Unterstützung (und authentischeren) Umsetzung der Inhalte in die Schule einladen können und sollen. Zu b) Zwei Fortbildungsangebote des Instituts für Qualitätssicherung an Schulen in Schleswig-Holstein in Kooperation mit der Unfallkasse Nord befassen sich speziell mit dem Themenfeld der Radfahrausbildung an Grundschulen. Für den theoretischen Unterricht: Die Konzeption und die Einsatzmöglichkeiten des von den Fachberatern und der Polizei empfohlenen Schülerarbeitsheftes „Mein Fahrrad-Tagebuch“ wird auf der Fortbildung didaktisch begründet und die möglichen Methoden vorgestellt . Die Lehrkräfte erhalten auf diesen Seminaren die Materialien in Klassenstärke sowie ergänzende Arbeitsblätter auch für Gruppenarbeit, die eine Individualisierung des Unterrichtsganges ermöglichen, sowie weitere Hintergrundinformationen für die Unterrichtsvorbereitung zu den Regelungen der StVO. Für den praktischen Unterricht: Vorbereitende Fahrübungen der Schülerinnen und Schüler erfolgen je nach Verkehrssituation im Schulumfeld zunächst im Schonraum. In einem Seminar werden einfache Möglichkeiten aufgezeigt und mit den Lehrkräften praktisch geübt, wie mit einfachen Mitteln auf dem Schulhof komplexe Verkehrssituationen geübt werden können. Beide Fortbildungen werden schon seit Jahren regelmäßig angeboten und sehr gut besucht. Zu c) Insbesondere die theoretischen Inhalte können und sollen den Schülerinnen und Schülern vermehrt durch die Lehrkräfte im Rahmen ihres Fachunterrichtes vermittelt werden.