SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/934 18. Wahlperiode 2013-07-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Aufklärung von Gewaltdelikten in Bahnwagen/Zügen Vorbemerkung: Die folgenden Fragen beziehen sich auf die in den letzten fünf Jahren in Bahnwagen/Zügen in Schleswig-Holstein begangenen Gewaltdelikte. Vorbemerkung der Landesregierung: Die polizeiliche Bearbeitung von Gewaltdelikten in Bahnwagen/Zügen obliegt grundsätzlich der Bundespolizei gemäß Gesetz über die Bundespolizei (BPolG). Auf die bei der Bundespolizei vorhandenen einschlägigen Daten und Informationen hat die Landesregierung keinen Zugriff. Aus diesem Grund ist die Beantwortung der Fragen nur durch das Bundesinnenministerium möglich. Die abweichend von diesem Grundsatz von der Landespolizei bearbeiteten Delikte bewegen sich laut polizeilicher Kriminalstatistik pro Jahr im geringen einstelligen Bereich . Eine Auswertung dieser wenigen Fälle wurde nicht veranlasst, weil sie vor dem Hintergrund der Anfrage nicht hinreichend aussagefähig ist. Angaben zu von der Bundespolizei geführten Ermittlungsvorgängen können von Seiten der Landesregierung auch schon deshalb nicht gemacht werden, weil aus dem Datensystem der Staatsanwaltschaften (MESTA) nicht ableitbar ist, ob Gewaltdelikte ggf. in Bahnwagen/Zügen begangen worden sind. Insoweit wäre eine Einzelauswertung sämtlicher von der Bundespolizei in den letzten fünf Jahren eingeleiteter Vorgänge erforderlich. Drucksache 18/934 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 1. Wo und auf welcher Verbindung wurden Delikte dieser Art registriert? 2. Welche dieser Delikte wurden aufgeklärt? 3. Welche dieser Delikte wurden in videoüberwachten Bahnwagen/Zügen begangen? 4. Zur Aufklärung welcher dieser Delikte wurde Videoüberwachungsmaterial angefordert ? Es wird gebeten, die Fragen für jedes Delikt einzeln zu beantworten (nach Jahr, Ort, Verbindung, Aufklärung, Videoüberwachung und Anforderung von Überwachungsbändern ), ggf. in Form einer Tabelle. Die Antwortfrist wird auf einen Monat verlängert . Antwort zu Fragen 1 - 4: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung.