SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/953 18. Wahlperiode 13-06-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln Vorbemerkung des Fragestellers: Zusätzlich zu den vom Land zur Verfügung gestellten Mittel für Schulsozialarbeit sind seit 2011 auch Bundesmittel geflossen, um u.a. Schulsozialarbeit zu unterstützen. 1. In welcher Höhe sind seit 2011 Mittel über das Konstrukt des BuT nach Schleswig- Holstein geflossen? Es wird gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren zu beantworten. Für 2011 sind 13.362.426,09 € zweckgebunden zugewiesen worden, für 2012 13.257.188,88 €, und für 2013 bislang (Abrechnung Juni 2013) 6.696.959,56 €. 2. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse darüber, wie diese Mittel konkret eingesetzt wurden und wo Kapazitäten geschaffen wurden, die ggf. auf Dauer angelegt wurden? Es wird gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Standorten und Verwendung zu beantworten . Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6b Bundeskindergeldgesetz (AG-SGB II/BKGG) wird vom Land an die Kreise und kreisfreien Städte befristet bis zum 31.12.2013 ein Anteil von 2,8% der tatsächlichen Kosten für Unterkunft zweckgebunden weitergeleitet. Diese Mittel werden gem. § 8 Abs. 4 AG-SGB II/BKGG im Rahmen der Weiterleitung durch das Land an die Kreise und kreisfreien Städte den Schulträgern für Maßnahmen der Schulsozialarbeit (Betreuung, Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler) zur Verfügung gestellt. Nach Kenntnis der Landesregierung wurden mindestens 106,5 Stellen in Voll- und Teilzeit neu geschaffen (Stand Oktober 2012). Darüber hinaus konnten bestehende Stellen verstetigt oder zeitlich aufgestockt werden. Belastbare regionale Daten liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Wie soll sichergestellt werden, dass diese Kapazitäten erhalten und fortgeführt werden können, wenn die Bundesmittel zum Jahr 2014 auslaufen? Mit Drucksache 319/13 vom 25.04.2013 wurde der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen“ eingebracht. Schleswig-Holstein ist diesem Gesetzesantrag gemeinsam mit anderen Ländern beigetreten. Es liegen derzeit keine Erkenntnisse darüber vor, ob die Maßnahmen durch die Kommunen in bisherigem Umfang weitergeführt werden können. Die Landesregierung beabsichtigt einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die Zweckbindung der für Bildung und Teilhabe weitergeleiteten Bundesmittel dahingehend lockern soll, dass die nicht abgeflossenen Mittel, die nicht an den Bund zurückgeführt werden müssen, für Zwecke der Jugendhilfe oder Maßnahmen der Schulsozialarbeit eingesetzt werden können.