SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/954 18. Wahlperiode 2013-07-04 Kleine Anfrage Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Schulstandort Krempe/Gemeinschaftsschule 1. Wann wurde die vorbehaltliche Genehmigung für die Gemeinschaftsschule Krempe erteilt? Antwort: Die Genehmigung datiert vom 04.02.2009, wobei der Bescheid unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall stand, dass am 03.04.2009 für die fünfte Jahrgangsstufe des Schuljahres 2009/2010 an der Gemeinschaftsschule weniger als 60 Schülerinnen und Schüler angemeldet sein sollten. 2. Für wie viele Schülerinnen und Schüler wurde die Gemeinschaftsschule, aufgeschlüsselt nach Klassenstufen, konzipiert? Antwort: Nach der Landesverordnung über die Bestimmung der Mindestgröße von öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Förderzentren (Mindestgrößenverordnung – MindGrVO) vom 11. Juni 2007 (NBl. Schl.-H., S. 145) liegt die Mindestschülerzahl für eine Gemeinschaftsschule unter Berücksichtigung aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I bei 300 Schülerinnen und Schülern; eine Aufschlüsselung der Schülerzahlen nach Jahrgangsstufen erfolgt dabei nicht. Im Hinblick auf diese Größe ist die Gemeinschaftsschule konzipiert worden. 3. Wie haben sich die Schülerzahlen von der Genehmigung bis heute, aufgeschlüsselt nach Klassenstufen, entwickelt? Wann wird die Schule voraussichtlich geschlossen oder ist aufgrund der Schülerzahlenentwicklung mit der Schließung zu rechnen? Antwort: Die Entwicklung der Schülerzahl in der Sekundarstufe I ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 2012/13 2011/12 2010/11 2009/10 229 265 324 377 Es ist zu erwarten, dass der Gemeinschaftsschulteil der Schule spätestens am 31.07.2018 ausgelaufen sein wird. 4. Wann wurde der Beschluss gefasst, am Schulstandort eine Mensa zu etablieren und wann wurde der Beschluss realisiert? Antwort: Soweit sich dies aus den Unterlagen des Bildungsministeriums ermitteln lässt - die Akten zum Schulbau befinden sich inzwischen bei der Investitionsbank - hat der Schulverband Krempermarsch am 06.06.2007 die Einrichtung der Ganztagsschule beschlossen und eine Gebäudeerweiterung in Aussicht genommen. Die exakte Bauzeit ist im Bildungsministerium nicht mehr nachweisbar, Baubeginn dürfte aber 2009 gewesen sein. Finanztechnisch abgeschlossen war die Maßnahme zum 06.09.2011. 5. Für wie viele Schülerinnen und Schüler wurde die Mensa konzipiert? Welcher Nutzungszeitraum wurde bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu Grunde gelegt und welche Entwicklung der Schülerzahlen wurde hierbei angenommen? Antwort: Der Schulträger Schulverband Krempermarsch hat ausweislich der im Rahmen eines Fördermittelantrages vorgelegten Unterlagen angenommen, dass dauerhaft ca. 100 Schülerinnen und Schüler das Mensaangebot nutzen würden. 6. Wie wurde die Mensa finanziert (Eigen- oder Fremdmittel)? a) Für welchen Zeitraum sind die Investitionen berechnet worden? b) Wie hoch sind die jährlichen Zins- und Tilgungsraten sowohl in relativen als auch in absoluten Zahlen? Es wird darum gebeten, den Tilgungsplan beizufügen . c) Wann werden sich die Investitionskosten amortisiert haben? Antwort: Dem Schulträger wurde für die zur Einrichtung eines Ganztagsangebotes als zuwendungsfähig anerkannten Investitionskosten eine Zuwendung aus Landesmitteln gewährt . Für diese Zuwendung gilt gemäß 6 Absatz 4 der Richtlinie zur Förderung von Investitionen an Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein vom 23.11.2006 eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren. In welcher Weise der Schulträger den von ihm zu erbringenden Anteil finanziert, ist hier nicht bekannt und war für die Förderung nicht relevant. 7. Wer ist der Kostenträger der Maßnahme? Antwort: Kostenträger ist der Schulträger Schulverband Krempermarsch. 8. Wie wurde sichergestellt, dass für die Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr in die Gemeinschaftsschule Krempe aufgenommen werden, ausreichende Kapazitäten an anderen Schulen zur Verfügung stehen? Welche Schulen wurden mit welchen Ausweichkapazitäten in die Berechnung einbezogen? Wie ist jeweils die geplante Auslastung dieser Schulen mit und ohne die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler? Welche Investitionen oder sonstigen Maßnahmen sind ggf. noch erforderlich, um die nötigen Kapazitäten zu sichern? Antwort: Es gab an den nahegelegenen Regional- und Gemeinschaftsschulen in ausreichendem Umfang Aufnahmemöglichkeiten für die 22 zunächst in Krempe angemeldeten Kinder. Die jeweilige Aufnahmekapazität und die Zahl der Anmeldungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Schule Aufnahmekapazität Zahl der Anmeldungen (Stichtag: 24.05.) GemS Lübscher Kamp, Itzehoe 69 20 Gemeinschaftsschulen am Lehmwohld 100 92 Regionalschule WolfgangBorchert in Itzehoe 100 83 Regionalschule in Glückstadt 100 75 Jacob-Struve-Schule, Horst 75 60 Gemeinschaftsschule Klosterhof in Itzehoe eine Aufnahme wäre nur in besonders begründeten Einzelfällen möglich gewesen, da die Kapazitätsgrenze nicht nur erreicht, sondern sogar schon überschritten ist Inzwischen sind alle Kinder an einer der genannten Schulen angemeldet. Investitionen oder andere Maßnahmen sind nicht erforderlich. 9. Welche Informationen liegen der Landesregierung hinsichtlich der zu erwartenden Schülerbeförderungskosten zum Besuch der Ausweichschulen vor? Wie hoch werden diese sein? Antwort: Es gibt aus dem Einzugsgebiet der Kremper Schulen eine funktionierende Schülerbeförderung in Richtung Glückstadt und Richtung Itzehoe; über das Erfordernis einer Schülerbeförderung in Richtung Horst ist im Bedarfsfall beraten und eine Lösung gefunden worden. 10. Welche Kosteneinsparungen ergeben sich durch die Schließung der Gemeinschaftsschule in Krempe hinsichtlich der a) räumlichen Kapazitäten, b) personellen Kapazitäten und c) Kosten insgesamt? Antwort: Die Frage, ob es durch eine Auflösung des Gemeinschaftsschulteils der Schule zu Kosteneinsparungen hinsichtlich der räumlichen Kapazitäten kommt, kann nur durch den Schulträger beantwortet werden. Im Hinblick auf die Lehrkräfte lässt sich generell sagen, dass die personelle Kapazität, die an der Gemeinschaftsschule nicht benötigt wird, weil dort kein neuer 5. Jahrgang gebildet worden ist, anderen Schulen und ihrer Unterrichtsversorgung zugutekommt. Dieser Effekt verstärkt sich in dem Maß, in dem an diesen Schulen die Bildung von Lerngruppen in einer Größe stattfinden kann, die den kalkulatorischen Festlegungen des Planstellenzuweisungserlasses entspricht (25 Schülerinnen und Schüler je Lerngruppe in der Sekundarstufe I). Nach Auslaufen aller Jahrgänge wird dies für sämtliche an der Gemeinschaftsschule tätigen Lehrkräfte gelten. Es wird insoweit also keine Einsparungen geben, sondern die Möglichkeit, personelle Kapazität an andere Schulen zu verlagern.