SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/958 18. Wahlperiode 2013-07-03 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Erwerb des Hauptschulabschlusses durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler Vorbemerkung der Fragestellerin: Im vergangenen Jahr hatten Nichtschülerinnen und Nichtschüler die Möglichkeit in zwei unterschiedlichen Prüfungszeiträumen ihre Hauptschulabschlussprüfung abzulegen . Neben dem regulären Prüfungszeitraum April bis Juni wurden zusätzliche Termine von November bis Dezember für externe Hauptschulabschlussprüfungen angeboten. 1. Wie viele Nichtschülerinnen und Nichtschüler haben in den vergangenen fünf Jahren im zusätzlichen Prüfungszeitraum ihren Hauptschulabschluss erworben ? Antwort: Nur in den Jahren 2010, 2011 und 2012 konnten die Prüfungen für den externen Hauptschulabschluss (HSA) auch zu einem zweiten Prüfungstermin im Spätherbst abgelegt werden. Drucksache 18/958 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Der zweite Termin wurde nur vereinzelt genutzt, wie die folgenden Zahlen zeigen: 2010: HSA erworben: 29 2011: HSA erworben: 22 2012: HSA erworben: 25 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass ein zweiter Prüfungszeitraum den jungen Menschen die Möglichkeit gibt, mit einem Schulabschluss früher ins Berufsleben einzusteigen? Antwort: In Bezug auf den zweiten Prüfungstermin ist es nur eine ganz geringe Zahl junger Menschen, für die dies zutreffen könnte. Zudem kann im Rahmen berufsvorbereitender Maßnahmen oder einer dualen Berufsausbildung ein Hauptschulabschluss erworben werden. Auf diesem Wege haben im Zeitraum 2010 bis 2012 1063 Auszubildende im Rahmen einer dualen Berufsausbildung den Hauptschulabschluss erworben - weitaus mehr als über die Nichtschülerprüfung am zweiten Prüfungstermin. In diesem Zeitraum erwarben außerdem 1156 Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen den Hauptschulabschluss, 257 Jugendliche waren es in Berufseingangsklassen BEK und 1472 im Ausbildungsvorbereitenden Jahr. 3. Aus welchen Gründen wird ein zweiter Prüfungszeitraum für Nichtschülerinnen und Nichtschüler in diesem Jahr nicht angeboten? Antwort: Aufgrund der extrem geringen Nutzung wurde im Herbst 2012 entschieden, das Angebot eines zusätzlichen Herbsttermins nicht mehr aufrecht zu erhalten. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/958 3 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine einjährige Wartezeit dazu führen kann, dass Nichtschülerinnen und Nichtschüler die Motivation verlieren einen weiteren Versuch zu unternehmen, die Prüfung erfolgreich zu bestehen? Antwort: In der Regel ist bei einem Nichtbestehen der Prüfung nicht damit zu rechnen, dass die Prüflinge ihre Defizite so schnell ausgleichen können, dass sie bereits nach einem halben Jahr erfolgreich an der Prüfung teilnehmen könnten. Mit der Einjahresfrist haben die Schülerinnen und Schüler aber die Zeit, sich intensiver und vertiefender auf die Prüfung vorzubereiten, sowie neue Lernstrategien auszuprobieren und zu entwickeln. Durch die längere Vorbereitungszeit ergeben sich auch mehr Gelegenheiten , Erfolgserlebnisse zu sammeln. Dies dürfte die Leistungsmotivation, die zu einem Großteil durch Selbstwirksamkeitserleben reguliert wird, eher steigern als reduzieren . 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass insbesondere Nichtschülerinnen und Nichtschüler ohnehin schon verstärkt dem Risiko der Arbeitslosigkeit ausgesetzt sind und eine längere Wartezeit dieses weiter erhöht? Antwort: Nein. Die Landesregierung bietet verschiedene Wege zum Hauptschulabschluss und arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung der zentralen Abschlüsse, von denen insbesondere auch Nichtschülerinnen und Nichtschülern profitieren können. So ist es z.B. möglich, im Rahmen der dualen Berufsausbildung mit Beendigung der Berufsschule den Hauptschulabschluss zu erwerben. Drucksache 18/958 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 6. Plant die Landesregierung zukünftig wieder einen zweiten Prüfungszeitraum für Nichtschülerinnen und Nichtschüler anzubieten? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein, denn die geringen Nutzungszahlen geben keinen Anlass dazu. Sollten aber durch den Wegfall des zusätzlichen Termins Härtefälle entstehen - bisher ist dies nicht bekannt -, wird die Landesregierung dafür Lösungen suchen und Wege entwickeln , wie diese künftig vermieden werden können.