SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 965 18. Wahlperiode 13-07-04 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörn Arp, Klaus Jensen und Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Messe Husum & Congress Vorbemerkung der Fragesteller: Die Einigung zwischen den Messegesellschaften Husum und Hamburg hatte zum Ergebnis, dass ab 2014 die internationale Messe „WindEnergie“ nach Hamburg ver- legt wird. 1. Ist der Landesregierung bekannt, ob es einen gültigen Gesellschafterbeschluss der Husumer Messegesellschaft gibt? Falls ja/ nein bitte begründen. Antwort: Zu Interna der Messegesellschaften Hamburg und Husum liegen der Landesregie- rung keine Erkenntnisse vor. Es gibt keine entsprechenden Informationspflichten der Gesellschaften gegenüber der Landesregierung. 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob es Ausgleichszahlungen der Messegesell- schaft Hamburg an die Husumer Messegesellschaft gegeben hat oder geben soll? Wenn ja, aus welchem Grund, in welcher Höhe und wer sind oder wären die Be- günstigten? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/ 965 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Die Landesregierung verweist insoweit auf die in der Presse veröffentlichten An- gaben in dem relevanten Memorandum of Understanding. Die tatsächlichen Zah- lungen setzen den Abschluss eines entsprechenden Vertrages voraus. Nach Kenntnis der Landesregierung ist ein entsprechender Vertrag noch nicht ge- schlossen. Auch hierzu sind die Gesellschafter gegenüber der Landesregierung nicht auskunftspflichtig. 3. Ist der Landesregierung bekannt, wie lange die Vertragsdauer zwischen der Mes- segesellschaft Hamburg und der Husumer Messegesellschaft für eine abwech- selnde Ausrichtung einer Windmesse ist und wer sichert die Vertragsdauer zu? Antwort: Zu Interna der Messegesellschaften Hamburg und Husum liegen der Landesregie- rung keine Erkenntnisse vor. Es gibt keine entsprechenden Informationspflichten der Gesellschaften gegenüber der Landesregierung. 4. Ist der Landesregierung bekannt, ob Verträge der Husumer Messegesellschaft Vertragsstrafen vorsehen? Wenn ja, welche? Antwort: Zu Interna der Messegesellschaften Hamburg und Husum liegen der Landesregie- rung keine Erkenntnisse vor. Es gibt keine entsprechenden Informationspflichten der Gesellschaften gegenüber der Landesregierung. 5. Ist der Landesregierung bekannt, wie hoch die Gewinne der Hamburger Messege- sellschaft seit 2005 waren? Antwort: Zu Interna der Messegesellschaften Hamburg und Husum liegen der Landesregie- rung keine Erkenntnisse vor. Es gibt keine entsprechenden Informationspflichten der Gesellschaften gegenüber der Landesregierung. 6. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Hamburger Messegesellschaft eigene Gewinne machen darf? Wenn nein, warum nicht? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/965 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Zu Interna der Messegesellschaften Hamburg und Husum liegen der Landesregie- rung keine Erkenntnisse vor. Es gibt keine entsprechenden Informationspflichten der Gesellschaften gegenüber der Landesregierung. 7. Ist der Landesregierung bekannt, ob ein Gewinn – und Verlustabführungsvertrag zwischen der Hamburger Messegesellschaft und der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) besteht? Wenn ja, was war oder wäre der Anlass für einen solchen Vertrag und um welche Summe handelt es sich dabei? Antwort: Zu Interna der Messegesellschaften Hamburg und Husum liegen der Landesregie- rung keine Erkenntnisse vor. Es gibt keine entsprechenden Informationspflichten der Gesellschaften gegenüber der Landesregierung. 8. Mit Landesmitteln in welcher Höhe wurde das Nordsee-Congress-Center (NCC) gefördert? Antwort: Der Bau der Messehalle Husum und des Nordsee Congress Centrums sowie die Optimierung der Verkehrsinfrastruktur wurden mit Landesmitteln in Höhe von 7.189.814 Euro gefördert. Grundlage war eine vorgeschaltete Machbarkeitsstudie. 9. Wurde das Nordsee-Congress-Center mit Mitteln aus europäischen Förderpro- grammen gefördert? Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage? Antwort: Der Bau der Messehalle Husum und des Nordsee Congress Centrums sowie die Optimierung der Verkehrsinfrastruktur wurden mit EU/EFRE Mitteln in Höhe von 11.054.263 Euro gefördert. Grundlage war eine vorgeschaltete Machbarkeitsstu- die. 10. Besteht nach Ansicht der Landesregierung die Gefahr, dass Fördermittel an das Land oder die Europäische Union zurückgezahlt werden müssen, sollte die Mes- segesellschaft Husum (HWG) Insolvenz anmelden müssen? Wenn ja, von wem an wen? Drucksache 18/ 965 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Zuwendungsempfängerin ist die Stadt Husum. Von ihr sind die Bedingungen aus der Machbarkeitsstudie zu beachten. Diese besagt u.a., dass die Pächterin als wesentlichen Bestandteil des Betriebs eine Messe im Bereich der Windenergie in der Tradition der Messe HUSUM WindEnergy durchführt. 11. Welche Auswirkungen hat der gefundene Kompromiss auf die Pachtverträge der Husumer Messegesellschaft (HWG)? Antwort: Privatrechtliche Pachtverträge der HWG sind alleinige Angelegenheit der Ver- tragspartner. Das Land ist nicht beteiligt. 12. Müssten nach Auffassung der Landesregierung neue Pachtverträge europaweit ausgeschrieben werden und welche Auswirkungen hat dies auf die Husumer Mes- segesellschaft (HWG)? (bitte begründen). Antwort: Im Zuwendungsbescheid ist geregelt, dass der Betrieb der Messehalle Husum, wenn er durch einen Dritten erfolgen soll, öffentlich auszuschreiben ist. Hierfür sind die entsprechenden Ausschreibungsmodalitäten zu beachten. 13. Wer hat nach Kenntnis der Landesregierung Verträge mit der Husumer Messege- sellschaft und wer haftet im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit für was? Antwort: Zu Interna der Messegesellschaften Hamburg und Husum liegen der Landesregie- rung keine Erkenntnisse vor. Es gibt keine entsprechenden Informationspflichten der Gesellschaften gegenüber der Landesregierung. 14. Wo wird der Sitz der neuen Dachgesellschaft sein und welche Auswirkung hat dies auf die Beschäftigten der Husumer Messegesellschaft (HWG)? (bitte begrün- den). Antwort: Zu Interna der Messegesellschaften Hamburg und Husum liegen der Landesregie- rung keine Erkenntnisse vor. Es gibt keine entsprechenden Informationspflichten der Gesellschaften gegenüber der Landesregierung. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/965 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 15. Was bedeutet die Neuausrichtung für die Zukunft des Projektes „Windtestfeld- Nord“ und wer wird die Geschäftsführung übernehmen? Antwort: Die Zukunft des „Windtestfeldes-Nord“ steht nicht im direkten Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Windenergiemesse. Betrieben wird das Testfeld von der Windtestfeld Nord GmbH. Neben der Fläche in Südermarsch hat die Gesellschaft auch Zugriff auf Testflächen in Ladelund und Karlum. Die GmbH setzt sich aus folgenden Gesellschaftern zusammen: Kreis Nordfriesland, Wirtschaftsförde- rungsgesellschaft Nordfriesland (WFG NF), CEwind e.G., Stadtwerke Husum, Gemeindewerke Leck, Germanischer Lloyd GL Garrad Hassan, Gemeinden Sü- dermarsch, Ladelund und Karlum. Geschäftsführer sind: Holger Arntzen (WFG NF) und Axel Wiese (CEwind e.G.).