SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 966 18. Wahlperiode 13-07-05 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetz Vorbemerkung des Fragestellers: In der 25. Sitzung des Landtages am 25. April 2013 wurde im Rahmen der Beratung zu TOP 3 (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein) vom Abgeordneten Dr. Andreas Tietze das Beispiel eines Taxifahrers vorgebracht. Er sagte: „Er hat mir gesagt, er erhalte einen Stundenlohn von 4,35 €, arbeite zehn Stunden am Tag, verdiene im Monat 987 €, und seine Wohnung in Kiel koste 450 €.“ (Quelle: Plenarprotokoll 18/25, S. 2008.) 1. Ist es richtig, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz ab dem ersten Euro angewendet werden muss? Antwort: Die Vorschriften des Tarifreue- und Vergabegesetzes (TTG) sind zum Teil unabhängig vom Auftragswert und zum Teil ab einem geschätzten Auftragswert von 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) anzuwenden. Die Zahlung eines Mindestlohns von mindesten 9,18 Euro pro Stunde nach § 4 Abs. 3 TTG ist erst für öffentliche Aufträge ab 15.000 Euro verpflichtend. 2. Ist es richtig, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz prinzipiell für alle (Dienst-) Leistungen gilt? Drucksache 18/ 966 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Nein. Das Tariftreue- und Vergabegesetz gilt nur für öffentliche Aufträge von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 2 Abs. 1 TTG, nicht dagegen für (Dienstleistungs-)Aufträge von Privatpersonen. Mitarbeiter/innen der Landesregierung oder Abgeordnete des Landtags sind keine öffentlichen Auftraggeber, auch wenn diese sich ihre im Rahmen von Dienstreisen entstandenen Auslagen (Taxikosten) vom Land erstatten lassen. 3. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass bei erstattungsfähigen Taxifahrten durch Landesbedienstete und Abgeordnete das Tariftreue- und Vergabegesetz eingehalten wird? Antwort: Da das TTG grundsätzlich nicht für Taxifahrten von Landesbediensteten und Abgeordneten gilt, stellt sich das Problem nicht. rf 4. Werden von der Landesregierung Taxiunternehmen mit der Personenbeförderung beauftragt? Wenn ja, a. wie viele Aufträge wurden in den letzten 12 Monaten an Taxiunternehmen vergeben und nach welchen Kriterien? b. auf welche Höhe beläuft sich der festgesetzte Stundenlohn bei diesen Aufträgen ? Antwort: Nach ersten Recherchen gibt es keine derartigen Verträge der Landesregierung. Die GMSH als zentraler Dienstleister des Landes hat bislang keine Ausschreibungen über Taxidienstleistungen für die Landesregierung durchgeführt. 5. Gibt es derzeit laufende Verträge zwischen der Landesregierung und Taxiunternehmen ? Falls ja, wie viele und welcher Stundenlohn ist in diesen Verträgen vereinbart? Antwort: siehe Antwort zu Frage 4.