SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/972 18. Wahlperiode 2013-07-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Rasmus Andresen (Bündnis 90/Die Grünen) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Die Rolle der Landesverfassungsämter im „PRISM“-Fall Vorbemerkung: Nachdem der Bundesinnenminister Hans Peter Friedrich erst durch die Presse von den internationalen Datenschutzverletzungen der NSA erfahren haben möchte (Vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/prism-bundesregierung-bestreitet-kenntnis- von-us-ueberwachung-a-905087.html Stand: 13.06.2013), stellt sich die Frage nach der Rolle der Landesverfassungsschutzämter in diesem Kontext. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Fragen auf die Rolle der Abtei- lung Verfassungsschutz im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein bezie- hen. 1. Wurden die Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsschutzämter über die Zugriffe der NSA auf Kommunikationen zwischen deutschen StaatsbürgerInnen, BürgerInnen in Deutschland und den USA in irgendei- ner Form in Kenntnis gesetzt? Drucksache 18/972 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Zu Art und Umfang der Beteiligung des Verfassungsschutzes an operati- ven Maßnahmen anderer Nachrichtendienste wird ausschließlich dem da- für zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium berichtet (§ 26 LVerf- SchG). 2. Wenn ja, hatten die Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsschutz- ämter die Möglichkeit des Zugriffs auf die dabei abgefangenen Daten? Antwort: Siehe Antwort 1. 3. Wenn ja, haben die Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsschutz- ämter auf die Daten zugegriffen? Antwort: Siehe Antwort 1. 4. Gibt es einen regelmäßigen unmittelbaren und mittelbaren Austausch zwi- schen US-Amerikanischen und Schleswig-Holsteinischen Geheimdiens- ten? Wenn ja, in welcher Form und wie regelmäßig erfolgt dieser? Antwort: Es ist Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz (§ 19 BVerfSchG) sich mit ausländischen öffentlichen Stellen auszutauschen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1. 5. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Aufrüstung des BND im Be- reich der Onlineüberwachung? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/972 3 Antwort: Der Bundesnachrichtendienst ist eine Bundesbehörde, zu deren Aktivitäten die Landesregierung grundsätzlich keine Stellung nimmt. 6. Gibt es Pläne von der Landesregierung, Landespolizei und Verfassungs- schutz für verstärkte Online-Überwachung aufzurüsten? Wenn ja, in wel- cher Form? Antwort: Nein, es gibt keine konkreten Pläne. Die Innenminister und –senatoren von Ländern und Bund haben sich in der 196. IMK darauf verständigt, den Verfassungsschutz neu auszurichten. Im Rahmen der Neustrukturierung des Verfassungsschutzes ist vorgese- hen, soweit festgestellt, Defizite in der Beobachtung extremistischer Be- strebungen zu beseitigen. In diese Gesamtbetrachtung fällt auch die Be- obachtung des Internets.