SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/977 18. Wahlperiode 10. Juli 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Landeseigentum auf Sylt Nach wie vor wird das Gebäude des Landes in Keitum an der Munkmarscher Chaussee nicht genutzt. Die Landesregierung hat hierzu erklärt, eine weitere Nutzung durch das Land sei nicht geplant. 1. Plant die Landesregierung eine Verwertung der Immobilie außerhalb eigener Nut- zung und wenn ja, a. in welcher konkreten Form (Vermietung, Verpachtung, Verkauf, etc.)? b. mit welchen Partnern/ Interessenten wurden bislang und werden derzeit und in Zukunft Gespräche über eine Verwertung geführt? c. in welchem Zeitraum plant die Landesregierung den Abschluss entspre- chender Verträge? d. mit welchen Einnahmen oder Kosten rechnet die Landesregierung für den Fall einer Verwertung der Immobilie? Antwort: Ja. Wie in der Antwort der Kleinen Anfrage (DRS 18/896) hervorgehoben , prüft die Landesregierung, die Liegenschaft in das Projekt „Bezahlbares Wohnen auf der Insel Sylt“ einzubringen. Mit dem Projekt besteht die Absicht , Beschäftigten der Daseinsvorsorge, insbesondere der Landesbediensteten , langfristig bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. Derzeit entwickelt die Landesregierung mit der Gemeinde Sylt ein Konzept, inwieweit das Land unter anderem durch das Einbringen entbehrlicher Landesliegenschaften, wie der Immobilie in Keitum, dazu beitragen kann, den Betreffenden entsprechenden Wohnraum anbieten zu können. Die Konzeptentwicklung ist noch in einem Stadium, das eine konkrete Beantwortung der Fragen a. – d. derzeit nicht erlaubt. Drucksache 18/ 977 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Für den Fall, dass eine Verwertung nicht geplant ist, oder sich als nicht realisierbar herausstellt, welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für eine weitere Nutzung durch das Land selbst und welche Kosten/ Investitionen wären hierfür erforderlich? Antwort: Entfällt, siehe Antwort 1 3. Welche Kosten sind dem Land durch die Nichtnutzung der Immobilie bislang ent- standen? Antwort: Es sind Leerstandsbewirtschaftungskosten in Höhe von rd. 15.000 € angefallen.