SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18 / 979 18. Wahlperiode 2013-07-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Situation der studentischen Hilfskräfte in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Landesregierung: Studentische (und wissenschaftliche) Hilfskräfte haben nach § 69 Abs. 1 des Hochschulgesetzes (HSG) die Aufgabe, Studierende durch Tutorien in ihrem Studium zu unterstützen und Dienstleistungen in Forschung und Lehre zu erbringen; dies kann in Bibliotheken, Rechenzentren und in der Krankenversorgung geschehen. Dabei liegt für uns der Schwerpunkt der Beschäftigung in der allgemeinen Ausbildung und Qualifikation der Hilfskräfte. Wir weisen darauf hin, dass der Verdienst studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte daher auch nicht dem Verdienst des Lebensunterhaltes von Vollzeitbeschäftigten gleichzustellen ist. Aufgrund der Hochschulautonomie legen die Hochschulen die Vergütungssätze selber fest. Drucksache 18 / 979 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. In wie vielen Fällen werden studentische Hilfskräfte an schleswig-holsteinischen Hochschulen , differenziert nach einzelnen Institutionen und Fakultäten, eingesetzt? Antwort: Hochschulen Universität Flensburg In 2012 (keine Fakultäten) 468 Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Insgesamt 714 • Theologische Fakultät 19 • Rechtswissenschaftliche Fakultät 77 • Wirtschaft- und sozialwissenschaft- liche Fakultät 35 • Medizinische Fakultät 10 • Philosophische Fakultät 194 • Math-Nat. Fakultät 121 • Agrar- und Ernährungswis. Fakultät 90 • Technische Fakultät 41 • Gemeinsame Einrichtungen 28 • Sonderforschungsbereiche 9 • Zentrale Bereiche 82 • Angegliederte Einrichtungen 8 Universität zu Lübeck In 2012 in der MINT-Sektion 175 (im nichtklinischen Bereich) Muthesius Kunsthochschule Kiel Im SoSe 2013 44 Musikhochschule Lübeck In 2013; 33 zusätzlich ca. 60 pro Jahr im Veranstaltungsbereich, Tontechnik, Korrepetition Fachhochschule Flensburg Insgesamt im 1. Halbjahr 2013 283 • Fachbereich Maschinenbau, Ver fahrenstechnik und maritime Technologien 60 • Fachbereich Energie- und Biotechnologie 35 • Fachbereich Information und Kommunikation 34 • Fachbereich Wirtschaft 20 • Studienberatung / Campuswelt 37 • Elektrische Anlagen 4 • Mathevorkurs 3 • Drittmittel-Projekte 83 • Institut für Nautik und maritime Technologien 7 3 Fachhochschule Kiel Insgesamt im SoSe 2013 246 • Fachbereich Agrarwirtschaft 1 • Fachbereich Informatik und Elektrotechnik 33 • Fachbereich Maschinenwesen 53 • Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit 36 • Fachbereich Wirtschaft 28 • Fachbereich Medien 18 • Zentrale Einrichtungen 77 Fachhochschule Lübeck Insgesamt in 2012 67 • Fachbereich Angewandte Natur- wissenschaften 26 • Fachbereich Bauwesen 9 • Fachbereich Elektrotechnik und Informatik 11 • Fachbereich Maschinenbau und Wirtschaft 21 Fachhochschule Westküste Insgesamt in 2012 82 • Fachbereich Wirtschaft 47 • Fachbereich Technik 35 2. Welche Fördersumme, Fördermittel und sonstige Mittel stehen den Fakultäten konkret pro studentischer Hilfskraft zur Verfügung? Welcher Anteil der Mittel für die Einstellung von studentischen Hilfskräften wird durch das Land Schleswig-Holstein und welcher Anteil durch das Einwerben von Drittmitteln bereitgestellt ? Antwort: Hochschulen Universität Flensburg Durchschnittlich pro studentischer Hilfskraft 1.060,72 € (Gesamtausgaben 2012 ./. Anzahl der Verträge); 78 % durch Grundhaushalt und 22 % aus Drittmitteln Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Keine gesonderten Fördermittel vorhanden; Finanzierung der studentischen Hilfskräfte erfolgt aus dem Grundhaushalt (ca. 63 %), aus Drittmitteln (ca. 25 %); Rest (ca. 12 %) aus eigenen Einnahmen bzw. Sonderzuweisungen vom Hochschulträger. Die Einrichtungen sind budgetiert, die Landesmittel werden pauschal und nicht nach Anzahl der einzustellenden Hilfskräfte zugewiesen. Die Einrichtungen sind frei in der Entscheidung, ob sie studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte einsetzen. Drucksache 18 / 979 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Universität zu Lübeck Durchschnittlich pro studentischer Hilfskraft 3.100 €; davon entfallen auf HH-Mittel 1.229 €, auf Mittel des Hochschulpakts 789 € und auf sonstige Drittmittel 1.092 € Muthesius Kunsthochschule Kiel Die Muthesius Kunsthochschule hat keine Fakultäten . Musikhochschule Lübeck Insgesamt 74.003,83 € im Jahr 2012 (Grundhaushalt ). Keine Fakultäten / Fachbereiche. Fachhochschule Flensburg Im Jahr 2012 wurden 60.000 € aus dem Grundhaushalt und 92.403,70 € aus Projektmitteln eingesetzt. Fachhochschule Kiel Im Jahr 2012 wurden ca. 424.000 € aus dem Grundhaushalt und ca. 103.000 € aus Drittmitteln eingesetzt. Finanzierung von studentischen Hilfskräften durch Drittmitteln nur bei ausdrücklich ausgewiesenen Projektmitteln im Zuwendungsbescheid . Fachhochschule Lübeck • Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften : 5.340 € • Fachbereich Bauwesen: 6.094 € • Fachbereich Elektrotechnik und Informatik: 5.714 € • Fachbereich Maschinenbau und Wirtschaft: 7.852 € Fachhochschule Westküste • Fachbereich Wirtschaft: (Grundhaushalt) 27.146 € (Drittmittel) 7.803 € • Fachbereich Technik: (Grundhaushalt) 5.988 € (Drittmittel) 29.876 € 3. Welche Wochenarbeitszeit wird von den studentischen Hilfskräften konkret geleistet? Antwort: Hochschulen Universität Flensburg Zwischen 2 - 17 Stunden / Woche Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Zwischen 2,5 und ca. 20 Stunden / Woche, im Mittel etwa 5 - 6,3 Stunden Universität zu Lübeck Durchschnittlich 6,9 Stunden / Woche (Monatsarbeitszeit von 30 Stunden) 5 Muthesius Kunsthochschule Kiel Durchschnittlich 4,5 Stunden / Woche Musikhochschule Lübeck Durchschnittlich sind die 33 studentischen Hilfskräfte , die bei Dozenten oder in der Hochschulbibliothek eingesetzt werden, 10 - 20 Stunden im Monat tätig. Ein auf den gesamten Einsatzbereich der studentischen Hilfskräfte (33 regulär plus 60 vorübergehend Eingesetzte) ermittelter Durchschnittswert für die Anzahl der Wochenstunden beläuft sich pro Person auf 1,03 Stunden / Woche . Fachhochschule Flensburg Es werden monatlich geleistete Stunden abgerechnet . Dabei differieren die Wochenarbeitszeiten je nach Bedarf. Fachhochschule Kiel Die Verträge der studentischen Hilfskräfte sehen keine Wochenarbeitszeit, sondern eine Monatsarbeitszeit in nachfolgenden Bandbreiten vor. Im Ergebnis wird die Anzahl an Monaten dargestellt, in denen Verträge abgeschlossen waren, nicht die Anzahl der studentischen Hilfskräfte : • 1 - 9 Stunden / Monat 60 Monate • 10 - 19 Stunden / Monat 66 Monate • 20 - 29 Stunden / Monat 62 Monate • 30 - 39 Stunden / Monat 35 Monate • 40 Stunden plus / Monat 101 Monate Vertragsmonate 324 Monate Fachhochschule Lübeck Höchstens 19 Stunden / Woche Fachhochschule Westküste Die studentischen Hilfskräfte haben individuelle Verträge. D. h. es wird ein monatliches Stundenvolumen festgelegt. 4. Welchen Stundenlohn erhalten die studentischen Hilfskräfte auf Grundlage welcher konkreten Vereinbarung? Antwort: Die Höhe des Stundenlohns richtet sich nach den Höchstsätzen, die in den Richtlinien der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) über die Arbeitsbedingungen der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte vom 23. Juni 2011 ausgewiesen sind. Für das Sommersemester 2013 liegt der Höchstsatz nach der in der Sitzung der Tarifgemein- Drucksache 18 / 979 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 schaft im Juni 2013 beschlossenen Erhöhung der Höchstsätze um 2,65 Prozent für studentische Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung bei 9,14 €, mit Bachelorabschluss 10,64 €, mit Masterabschluss 14,44 €. Hierbei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen , dass es sich um Höchstsätze handelt. Die tatsächliche Höhe der Vergütung kann im Übrigen von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig gemacht werden. Der aktuell von den Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für studentische Hilfskräfte gezahlte Stundenlohn ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht. Hochschulen Universität Flensburg Im Rahmen der Höchstsätze nach TdL: 8,61 € Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Ohne Studienabschluss 9,00 € Mit Bachelorabschluss 10,03 € Mit Masterabschluss 13,61 € Grundlage für die Beschäftigung von studentischen Hilfskräften ist § 69 des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein. Die Vergütungsregelung ergibt sich aus der hierzu erlassenen Satzung der Hochschule. Universität zu Lübeck Im Rahmen der Höchstsätze nach TdL 8,61 € Muthesius Kunsthochschule Kiel Studentische Hilfskräfte ohne Studienabschluss 7,10 € (Ausnahme 8,90 €) Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Diplom-/Bachelorabschluss 7,60 € (Ausnahme 9,40 €) mit Masterabschluss 7,90 € (Ausnahme 9,70 €) Beschluss im ZHP (Zentraler Haushalts- und Planungsausschuss - 30.01.2013) und Senat der Muthesius Kunsthochschule (06.02.2013) Musikhochschule Lübeck Studentische Hilfskräfte, die eingesetzt werden • im Veranstaltungsbereich 6,50 € • bei Dozenten für die tontechnische Be- treuung oder in der Hochschulbibliothek 8,60 € • in der Korrepetition im szenischen Unterricht 13,00 € Fachhochschule Flensburg Bachelorstudierende 7,00 € Masterstudierende 8,00 € Tutoren 14,00 € 7 Beschluss des Senats der Fachhochschule Flensburg Fachhochschule Kiel Bachelorstudierende 8,25 € Masterstudierende 9,62 € Fachhochschule Lübeck 8,00 € Fachhochschule Westküste 7,00 € Beschluss des ZHP und der anschließenden Genehmigung durch den Senat der Fachhochschule Westküste 5. In welchem Studienabschnitt befinden sich die studentischen Hilfskräfte? Antwort: Studentische Hilfskräfte befinden sich in Schleswig-Holstein in allen Studienabschnitten, nach erstem Studienabschluss können Studierende auch als wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt werden. Eine genaue Aufschlüsselung nach konkreten Semestern haben die Hochschulen nicht vorgenommen. An der Universität zu Lübeck werden studentische Hilfskräfte vorrangig im vorklinischen Abschnitt bzw. im Informatik-Grundstudium beschäftigt . 6. Übernehmen die studentischen Hilfskräfte Tätigkeiten, die ansonsten von den Lehrstuhlinhabern , anderen Dozenten oder wissenschaftlichen Mitarbeitern übernommen werden müssten? Antwort: Das Aufgabenspektrum studentischer Hilfskräfte ist breit. Es kann daher nicht ausge- schlossen werden, dass z. T. Aufgaben übernommen werden, die auch von regulären Mitarbeiter/innen übernommen werden könnten. Soweit dies ihrer weiteren Qualifizierung im Sinne des Studiums dient, ist dies auch vertretbar. Für die Hochschulen gilt im Einzelnen: Hochschulen Universität Flensburg Ja, z.B. Tutorien Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Detaillierte Informationen über den konkreten Einsatz von studentischen Hilfskräften liegen nicht vor. Studentische Hilfskräfte übernehmen in der Regel folgende Aufgaben: Drucksache 18 / 979 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Lehrveranstaltungen • Betreuung wiss. Sammlungen und Geräte und Einweisung in deren Nutzung • Unterstützung in der Forschung (Sammeln und Dokumentieren von Forschungsergebnissen , Durchführung von Versuchen, Literaturbeschaffung, Archivarbeit u.a.) Diese Aufgaben werden auch von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie teilweise auch von technischem und administrativem Personal übernommen. Universität zu Lübeck Nein. Studentische Hilfskräfte wurden vorrangig zur assistierenden Unterstützung der hauptamtlichen Lehrkräfte (bei Praktika oder kleineren Übungsgruppen) beschäftigt. Muthesius Kunsthochschule Kiel k.A. Musikhochschule Lübeck Ja, die tontechnische Betreuung und die Korrepetition im szenischen Unterricht. Fachhochschule Flensburg Nein, studentische Hilfskräfte bereiten Seminare und Vorlesungen vor und nach, oder führen im Beisein und unter Anleitung von Dozenten Hilfstätigkeiten in der Lehre durch. Fachhochschule Kiel Nein Fachhochschule Lübeck Nein Fachhochschule Westküste Nein 9 7. Übernehmen die studentischen Hilfskräfte Lehrtätigkeiten, wie z.B. das Halten von Übungen , für Studierende im: a) Bachelor - Studiengang b) Master - Studiengang c) sonstige Studiengänge Wenn ja, liegen dem Ministerium konkrete Zahlen über die aufgewendete Stundenzahl für diese Lehrtätigkeiten vor? Antwort: Zum Teil ja, in der Regel allerdings unterstützend und unter Anleitung. Dem Ministerium liegen keine konkreten Zahlen über die aufgewendete Stundenzahl vor. Eine kurzfristige Abfrage bei den Hochschulen zu den Einsatzgebieten ergab folgende ergänzende Informationen: Hochschulen Universität Flensburg k.A. Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Gute Studierende höherer Semester werden in einigen Einrichtungen mit der Durchführung von Tutorien betraut. Dies geschieht unter der Verantwortung und mit Betreuung durch erfahrene Dozierende. Universität zu Lübeck Nein. Studentische Hilfskräfte wurden vorrangig zur assistierenden Unterstützung der hauptamtlichen Lehrkräfte (bei Praktika oder kleineren Übungsgruppen) beschäftigt. Muthesius Kunsthochschule Kiel k.A. Musikhochschule Lübeck Nein Fachhochschule Flensburg • Fachbereich Maschinenbau, Verfahrenstechnik und maritime Technologien Studentische Hilfskräfte übernehmen unter Anleitung Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lehre, die den Lernerfolg unterstützen, z.B. für zusätzliche Übungen unter Anleitung und die Lehre durch Übernahme von Hilfstätigkeiten unterstützen , z.B. für die Ausarbeitung von Übungsaufgaben, Vorbereitung von Veranstaltungen und Assistenz bei Übungen. • Fachbereich Energie und Biotechnologie Es werden in einem Masterstudiengang Drucksache 18 / 979 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 Tutoren zusätzlich für die Laboraufsicht eingesetzt und in einem anderen Studiengang werden über das Curriculum hinaus zusätzlichen Übungen durch Tutoren abgeholten. Beides im Umfang von 2 SWS. • Fachbereich Information und Kommunikation Studentische Hilfskräfte übernehmen in der Regel keine selbständigen Lehraufgaben , außer im Vertretungsfall bei der Betreuung von Übungen. • Fachbereich Wirtschaft Ca. 75 % bis 80 % der Hilfskraftstunden werden in Bachelorstudiengängen eingesetzt . Detaillierte Zahlen zur Verteilung der Hilfskraftstunden auf die einzelnen Studiengänge liegen insgesamt nicht vor. Fachhochschule Kiel Nein, die studentischen Hilfskräfte werden zwar allerdings im Einzelfall als Tutor für die Unterstützung im Lehrbetrieb eingesetzt, allerdings nicht für selbständige Lehrtätigkeiten. Fachhochschule Lübeck Nein Fachhochschule Westküste Nein 8. Liegen der Landesregierung Informationen über die Stundenlöhne für studentische Hilfskräfte in anderen Bundesländern wie z.B. Berlin vor? Antwort: Der Landesregierung ist bekannt, dass in Berlin ein Tarifvertrag für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte gilt, nach dem ein Stundenlohn von 11,24 € (für alle Hilfskräfte) vereinbart ist. Bremen vergütet nach dem dort seit Juli 2012 geltenden Mindestlohngesetz 8,50 €. Zur Vergütung studentischer Hilfskräfte ohne Studienabschluss liegen daneben folgende Informationen vor: Bayern hat einen Höchstsatz von 9,70 € festgelegt. Die dort durchschnittlich gezahlte Vergütung liegt an Universitäten bei 7,65 €, an Fachhochschulen bei 8,96 €. Die übrigen Bundesländer richten sich nach den Höchstwerten der TdL. Soweit bekannt, wird eine Vergütung zwischen 5,50 € und 8,79 € (Höchstsatz Ost der TdL-Richtlinien) gezahlt. In- 11 wieweit der Höchstsatz West für studentische Hilfskräfte ohne Studienabschluss von derzeit 9,14 € außerhalb Schleswig-Holsteins ausgeschöpft wird, ist nicht bekannt. 9. Wie steht die Landesregierung zu der Kritik des Verbands Hochschule und Wissenschaft, dass die studentischen Hilfskräfte in Schleswig-Holstein gegenwärtig von der Geltung des TV-L ausgeschlossen sein? Antwort: Der TV-L wurde in gleichberechtigten und in kompromissorientierten Tarifverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder und den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion, also letztlich auch unter Einbindung des VHW, vereinbart. Jede Vertragspartei hat im Zuge der Verhandlungen die Möglichkeit, ihre Interessen einzubringen und darüber zu verhandeln. Bislang sind im Ergebnis dieser Verhandlungen die studentischen Hilfskräfte laut § 1 Abs. 3 TV-L wie auch Hochschullehrer/innen, wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Lehrbeauftragte vom Geltungsbereich des TV-L ausgenommen .