SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/982 18. Wahlperiode 2013-7-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Vorbemerkung: Hinsichtlich der Bearbeitung von Anträgen nach dem BAföG ist organisatorisch zwischen der Förderung von Schülerinnen und Schülern (Schüler-BAföG) und Studierenden (Studierenden-BAföG) zu unterscheiden. Für die Förderung von Schülerinnen und Schülern, die eine Ausbildungsstätte im Inland besuchen und soweit die örtliche Zuständigkeit nach dem BAföG beim Land Schleswig-Holstein liegt, sind in Schleswig-Holstein grundsätzlich die bei den Kreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Ämter für Ausbildungsförderung zuständig (kommunale Ausbildungsförderungsämter). Für die Förderung von Studierenden nach dem BAföG, die eine in SchleswigHolstein gelegene Hochschule besuchen, ist das Ausbildungsförderungsamt beim Studentenwerk Schleswig-Holstein zuständig. Das Ausbildungsförderungsamt beim Studentenwerk Schleswig-Holstein ist daneben auch für die Förderungen von Schülerinnen und Schülern und Studierenden zuständig, die eine Ausbildungsstätte in bestimmten Ländern im Ausland besuchen. Drucksache 18/ 982 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Wie viele Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG wurden in den vergangenen fünf Jahren in Schleswig-Holstein gestellt? Über die Zahl der Antragsstellungen (Erst- und Wiederholungsanträge) werden Statistiken ausschließlich bei den hiesigen Ausbildungsförderungsämtern geführt. zwei Ämter führen keine Statistik über die Antragsstellungen. Nach Auskunft der übrigen Ämter betrug die Anzahl der Anträge nach dem BAföG in den Jahren 2008 bis einschließlich 2012 für Ausbildungen im Inland (einschließlich Schüler-BAföG): Jahr Anzahl der Anträge 2008 19.429 2009 20.604 2010 21.998 2011 22.923 2012 24.459 Hinsichtlich der Antragszahlen für Ausbildungen im Ausland wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 2. Wie viele Anträge auf Auslandsförderung nach dem BAföG wurden in den vergangenen fünf Jahren in Schleswig-Holstein gestellt? Gemäß der auf Grundlage von § 45 Abs. 4 BAföG durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderungen im Ausland (BAföGAuslandszuständigkeitsV ) ist das Land Schleswig-Holstein für alle auszubildenden Personen zuständig, die eine in den Ländern Dänemark, Norwegen oder Island gelegene Ausbildungsstätte besuchen. In Schleswig-Holstein liegt die Zuständigkeit für entsprechende Förderungsanträge beim Ausbildungsförderungsamt beim Studentenwerk Schleswig-Holstein. Vom zuständigen Ausbildungsförderungsamt beim Studentenwerk SchleswigHolstein wird eine Statistik über die Auslandsförderungen nach § 5 Abs 2 und 5 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 982 3 BAföG geführt, der die Zahl der auszubildenden Personen (Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Praktikantinnen und Praktikanten) entnommen werden kann, die eine Förderung für eine Ausbildung im Ausland (Dänemark, Norwegen oder Island) erhalten haben. Laut den vorgenannten statistischen Meldungen des Ausbildungsförderungsamtes stellt sich die Anzahl der Auslandsförderfälle in den Jahren 2008 bis einschließlich 2012 wie folgt dar: Dänemark Norwegen Island Insgesamt 2008 495 341 38 874 2009 561 372 44 977 2010 611 376 48 1.035 2011 701 390 51 1.142 2012 736 451 57 1.244 Insgesamt 3.104 1.930 238 5.272 Um von der Zahl der Förderfälle hilfsweise auf die Zahl der Anträge schließen zu können, kann davon ausgegangen werden, dass von den gestellten Anträgen mindestens drei Prozent (Auskunft Studentenwerk) abgelehnt werden, da in diesen Fällen die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG nicht erfüllt sind. 3. Welches war aufgrund der gestellten Anträge auf Auslandsförderung nach dem BAföG das beliebteste Zielland? (Bitte die Zielländer jeweils nach der Anzahl der Anträge auflisten) Zur Aufschlüsselung der Förderungsfälle auf die Zielländer wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Daraus ergibt sich, dass das beliebteste Zielland in den vergangenen fünf Jahren immer Dänemark gewesen ist. Drucksache 18/ 982 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 4. Wie lange hat die Bearbeitung im Durchschnitt gedauert? Die genaue Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist kaum möglich, da diese u. a. abhängig ist: • vom Zeitpunkt der Antragsstellung (innerhalb bzw. außerhalb der Antragshochzeit), • ob es sich um einen Erst- oder einen Wiederholungsantrag handelt, • ob der Antrag vollständig ist bzw. wie zügig er vervollständigt wird. Vor diesem Hintergrund kann zu dieser Frage lediglich wie folgt Stellung genommen werden: Bei den kommunalen Ausbildungsförderungsämtern dauert die Bearbeitung vom Antragseingang bis zur Bescheiderteilung zwischen einer Woche und vier Monaten. Vom Vorliegen aller Unterlagen bis zur Bescheiderteilung dauert die Bearbeitungszeit zwischen einer und acht Wochen. Bei dem Ausbildungsförderungsamt beim Studentenwerk Schleswig-Holstein ist zwischen Auslands- und Inlandsförderung zu unterscheiden. Bei einer Inlandsförderung dauert die Bearbeitung vom Antragseingang bis zur Bescheiderteilung zwischen zwei Wochen und sechs Monaten. Vom Vorliegen aller Unterlagen bis zur Bescheiderteilung beträgt die Bearbeitungszeit zwischen einer und acht Wochen. Für Fälle der Auslandsförderung gelten dieselben Bearbeitungszeiten. Allerdings darf in diesen Fällen der Förderungsbescheid immer erst zum Beginn der Auslandsausbildung erteilt werden. Wird der Antrag, wie vom Förderungsamt empfohlen, sechs Monate vor Beginn der Auslandsausbildung gestellt, beträgt die Zeitspanne zwischen Antragseingang und Bescheiderteilung daher bis zu sechs Monaten. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit in Auslandsfällen zwischen drei und fünf Monaten. Um die Bearbeitungszeiten beim BAföG-Amt beim Studentenwerk zu verbessern, wurden in 2012 und 2013 Personalverstärkungen im Umfang von insgesamt fünf zusätzlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern vom Ministerium bewilligt.