SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/988 18. Wahlperiode 16.07.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Familienbildungsstätten Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Amtsblatt Schleswig-Holstein vom 17. Juni 2013 wurde die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zu Investitionen in Familienbildungsstätten in Schleswig-Holstein veröffentlicht. 1. Plant die Landesregierung, die Struktur der Familienbildungsstätten zu ändern ? Wenn ja: Was soll geändert werden? Antwort: Es ist von Seiten der Landesregierung nicht geplant, die bewährte Struktur der Familienbildungsstätten zu verändern. 2. In welcher Höhe stehen Gelder für Investitionen in Familienbildungsstätten im Haushalt bereit und aus welchem Titel werden die Investitionen gezahlt? Antwort: Im Landeshaushaltsplan sind für das Haushaltsjahr 2013 im Titel 1012-893 01 MG 05 für die Förderung von Investitionen in Familienbildungsstätten 45,0 T€ veranschlagt. Drucksache 18/988 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Können Familienbildungsstätten, die sich zu Familien- und Nachbarschaftszentren weiterentwickeln möchten, aufgrund der Verwaltungsvorschrift Fördergelder für den Um- bzw. Ausbau beantragen? Antwort: Nach der Zweckbestimmung im Landeshaushaltsplan und dem Zuwendungszweck der Richtlinie (Ziffer 1.1) sollen die Mittel dazu dienen, in bestehenden Gebäuden der Familienbildungsstätten oder zu diesem Zweck zu erstellende Neu-, Um- und Anbauten ein zeitgemäßes Angebot sicher zu stellen. 4. Ist geplant, auch die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu den Personal- und Sachausgaben der Familienbildungsstätten in Schleswig -Holstein neu aufzulegen? Antwort: Die Laufzeit der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu den Personal- und Sachausgaben der Familienbildungsstätten in SchleswigHolstein ist entsprechend der Landeshaushaltsordnung und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften auf drei Jahre begrenzt und läuft zum 31. Dezember 2013 aus. Eine Neuauflage zum 1. Januar 2014 ist daher zur Sicherstellung des Förderzwecks erforderlich. 5. Wie viele Familien- und Nachbarschaftszentren haben sich in Schleswig- Holstein mittlerweile aus Familienbildungsstätten gebildet? Antwort: Hierzu liegen dem MSGFG keine konkreten Informationen vor und können auch nicht kurzfristig eingeholt werden.