SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/991 18. Wahlperiode 17. Juli 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Nachfrage zur Antwort der Landesregierung "Einführung einer Pflegekammer" Vorbemerkung der Fragestellerin: In der Kleinen Anfrage vom 03. Juni 2013 hat die Landesregierung geantwortet, dass Alternativen zur Pflegekammer geprüft wurden. Weiterhin werde vor der Einführung durch das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest eine repräsentative Umfrage durchgeführt. 1. Welche Alternativen wurden geprüft und aus welchen Gründen wurden diese Alternativen verworfen? Antwort: Alternativ wurde die Errichtung einer reinen Registerstelle auf freiwilliger Basis als mögliche Vorstufe einer Verkammerung der Pflegeberufe geprüft. Eine reine Registerstelle wäre jedoch allein nicht in der Lage, Beiträge zur Qualitätssicherung in der Pflege zu liefern, und könnte - im Gegensatz zu einer berufsständischen Körperschaft - die Belange der Gesamtheit der Pflegenden nach außen nicht wirkungsvoll vertreten. Insbesondere berufsständische Regelungen können bei freiwilliger Registrierung der beruflich Pflegenden über eine Registerstelle nicht für alle Berufsgruppen und Beschäftigten verbindlich umgesetzt werden und dienen so nicht Drucksache 18/991 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 der Sicherstellung der Pflegequalität vor Ort. 2. Warum wird der Beruf der Pflegeassistenz nicht mit in die Pflegekammer auf- genommen? Wie sieht es mit der Zwangsverkammerung von ungelernten Pflegekräften aus? Antwort: Das Handeln der dreijährig examinierten Pflegekräfte im Berufsalltag ist durch eine hohe Eigenverantwortung gekennzeichnet. Um die im Allgemeininteresse der Gesellschaft liegende ordnungsgemäße Berufsausübung und damit sachgerechte professionelle pflegerische Versorgung der Bevölkerung durch die Pflegekammer sicherzustellen, sollen zunächst diese überwiegend eigenständig Pflegenden Kammermitglieder werden. In einem zweiten Schritt soll gemeinsam mit der dann errichteten Pflegekammer eine mögliche Erweiterung des Mitgliederkreises erörtert werden. 3. Wann rechnet das Ministerium mit der Einführung der Pflegekammer? Antwort: Notwendige Grundlage für die Etablierung einer Pflegekammer ist ein Kammergesetz , das in einem umfassenden Verfahren, unter Beteiligung von Pflegeverbänden , dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass dieses Verfahren Ende 2014 abgeschlossen sein wird. Erst auf dieser gesetzlichen Grundlage können die weiteren erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden. Der Errichtungsausschuss soll nach den derzeitigen Planungen Anfang 2015 seine Arbeit aufnehmen und die erste Kammerwahl vorbereiten. Hierfür ist es notwendig, u.a. ein Wählerverzeichnis zu erstellen und erste grundlegende Satzungen zu erlassen . Von dem Fortgang der Arbeiten des Errichtungsausschusses wird daher der Termin der konstituierenden Sitzung der Kammerversammlung der Pflegekammer abhängen. 4. Aufgrund welcher Kriterien ist das Forschungsinstitut TNS Infratest ausge- wählt worden? Gab es eine Ausschreibung? Antwort: Über die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR wurde die Meinungsumfrage zur Errichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein beschränkt ausgeschrieben. Kriterien für die Auswahl des Instituts TNS Infratest Sozial- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/991 3 forschung waren die Qualität des Angebots, die Präsentation der Leistung und der Preis. 5. Wie hoch sind die Kosten der repräsentativen Umfrage und aus welchem Haushaltstitel werden die Aufwendungen beglichen? Antwort: Die Kosten der repräsentativen Umfrage durch TNS Infratest Sozialforschung betragen netto 55.400 € und werden aus dem Titel 10 02 - 526 99 „Kosten für Sachverständige, Gutachten u.ä.“ des MSGFG finanziert. 6. Aus welchen Gründen wurde sich für die repräsentative Umfrage entschie- den? Wurden andere Befragungsalternativen geprüft? Wenn ja, aus welchen Gründen wurden diese abgelehnt, wenn nein, warum nicht? Antwort: Da die Pflegekräfte in Schleswig-Holstein nicht registriert sind, kann ein aussagefähiges Meinungsbild nur durch eine repräsentative Umfrage ermittelt werden. Schleswig-Holstein hat sich daher - wie auch in Niedersachsen bereits abgeschlossen als auch in Bayern z.Zt. laufend - für die Durchführung einer repräsentativen Umfrage entschieden, um ein qualifiziertes Meinungsbild der Pflegenden zur Errichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein zu erhalten. Dies bedeutet auch, dass die drei Berufsgruppen (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege) in einer geschichteten Stichprobe analog zu ihrem jeweiligen Anteil an der Grundgesamtheit sowie unter Verteilung nach Einrichtungsarten befragt werden . 7. Wer legt die Fragen für die repräsentative Umfrage fest? Nach welchen Krite- rien und durch wen werden die Befragten ausgesucht? Antwort: TNS Infratest Sozialforschung hat einen Fragebogen entwickelt, welcher mit dem MSGFG abgestimmt wurde. Die Befragten werden durch die Interviewerinnen und Interviewer des Instituts TNS Infratest vor Ort ausgewählt (siehe dazu auch Antwort auf Frage 6 und 9). Die Einrichtungen in Schleswig-Holstein innerhalb der Einrichtungsarten (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime sowie ambulante Pflegedienste) werden durch eine zufällige Auswahl von Drucksache 18/991 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 TNS Infratest vorgegeben. Dem MSGFG ist nicht bekannt, welche Einrichtungen befragt werden. 8. Wie wird garantiert, dass alle, die in der Pflegekammer zwangsverkammert werden sollen, auch an der Umfrage beteiligt werden? Dies betrifft insbesondere diejenigen, die in Schleswig-Holstein gemeldet sind, ihre Tätigkeit aber in einem anderen Bundesland bzw. nicht aktiv ausüben. Antwort: Siehe Antwort auf Frage 6. Pflegende, die in Schleswig-Holstein gemeldet sind, ihre berufliche Tätigkeit aber in einem anderen Bundesland ausüben, sollen nicht Mitglied der Pflegekammer Schleswig-Holstein werden. 9. In welchem Verhältnis werden die einzelnen Berufsgruppen an der Umfrage beteiligt? Antwort: Die Berufsgruppen werden nach ihrem aus der Statistik der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes sowie aus der Pflegestatistik für Schleswig-Holstein des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein abgeleiteten Anteil an der Gesamtheit der Pflegenden in Schleswig-Holstein an der Umfrage beteiligt. Die Verteilung der Berufsgruppen beträgt demnach: 62,2% Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger 4,7% Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -krankenpfleger 33,1% Altenpflegerinnen und Altenpfleger 10. Erhalten die Betroffenen noch vor der Umfrage konkrete Informationen zu den Kosten einer Pflegekammer oder werden sie erst nach der Befragung über die Höhe der Zwangsbeiträge informiert? Antwort: Die an der Umfrage teilnehmenden Pflegekräfte erhalten vor der Befragung den Flyer des MSGFG „Pflegekammer in Schleswig-Holstein“, welcher u.a. auch darüber informiert, dass die Pflegekammer sich selbst finanzieren muss und dazu von ihren Mitgliedern Beiträge erheben wird, die sich an dem Aufwand der Kammer und den Leistungen orientieren. Darüber hinaus wurde be- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/991 5 reits über Pressemitteilung des MSGFG, Hinweis auf die Homepage sowie durch Presseinformation der Pflegeverbände zu der Befragung informiert. Bei der Festsetzung des Beitrages werden die Einkommensverhältnisse des einzelnen Mitglieds berücksichtigt werden. Der Fragebogen selbst enthält neben einer weiteren Information zu den Beiträgen der Mitglieder eine gesonderte Frage zur Akzeptanz eines späteren Kammerbeitrags, der eine differenzierte Auswertung ermöglicht. Da die Mitgliederanzahl und -struktur sowie die Größe der Pflegekammer derzeit nur geschätzt werden kann, ist eine verlässliche Kalkulation eines Kammerbeitrags zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 11. In welchem Zeitraum soll die repräsentative Umfrage durchgeführt werden? Antwort: Die Befragung startete am 10. Juli 2013 und soll bis Ende August 2013 abgeschlossen sein. 12. Welche Interessenvertretungen werden durch das Ministerium in die Planung der Pflegekammer einbezogen? Erfolgt dieses gleichermaßen für alle Interessenvertretungen ? Antwort: Nach Abschluss und Auswertung der Umfrage wird über das weitere Vorgehen , u.a. auch über eine Beteiligung der Interessenvertretungen, zu entscheiden sein. Anlage: http://www.schleswigholstein .de/MSGFG/DE/Service/Presse/PI/2013/130710_msgfg_Pflegekammer.html