SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/992 18. Wahlperiode 2013-07-16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Qualität von Schweinefleisch 1. Wie werden erkrankte Schweine auf einem Biohof und dem gegenüber auf einem konventionell wirtschaftenden Bauernhof tiermedizinisch behandelt? Welche Unterschiede in der Behandlung gibt es? Die Vorgaben der EU Bioverordnung sehen bei Krankheiten von Tieren grundsätzlich vor, dass diese unverzüglich zu behandeln sind, um ein Leiden der Tiere zu vermeiden. Hierbei dürfen erforderlichenfalls chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika unter strengen Bedingungen verwendet werden, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Erzeugnissen ungeeignet ist. Die Anwendung ist an spezielle Aufzeichnungsverpflichtungen gebunden, die durch die Öko-Kontrollstellen im Kontrollverfahren mitgeprüft werden. Ferner müssen die Wartezeiten zwischen der letzten Verabreichung eines allopathischen Tierarzneimittels an ein Tier und dessen Verwendung doppelt so lang sein wie bei Tieren unter normalen Anwendungsbedingungen . Sofern es zu mehr als drei Anwendungen chemischsynthetischer allopathischer Tierarzneimittel innerhalb von 12 Monaten kommt, dürfen die Tiere und die von ihnen stammenden Erzeugnisse nicht mehr als ökologische /biologische Erzeugnisse verkauft werden. Eine präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Tierarzneimittel oder Antibiotika ist hingegen verboten. Drucksache 18/ 992 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Das Arzneimittelrecht hingegen macht keinen Unterschied zwischen konventionellen und ökologischen Haltungsformen. Die Zulassung von und der Verkehr mit Tierarzneimitteln erfolgt auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes und seiner Verordnungen und ist für alle bindend. 2. Welche Medikamentenmenge kommt landesweit jeweils jährlich zum Einsatz, wie und von wem wird diese jeweils dokumentiert und wie hat sie sich in den letzten 5 Jahren entwickelt? Unabhängig von der Haltungsform muss auf der Grundlage des Arzneimittelrechts die Abgabe bzw. Anwendung aller nicht freiverkäuflichen Arzneimittel sowohl vom Tierarzt als auch vom Tierhalter dokumentiert werden. Obwohl in jedem Fall die Menge/Dosierung des Arzneimittels festzuhalten ist, gibt es keine rechtlich gestützte amtliche Datenerfassung zu landes- bzw. bundesweit eingesetzten Tierarzneimittelmengen. Demnach kann von hieraus auch keine Aussage zur Entwicklung vorgenommen werden. 3. In welcher Form erfolgt die jeweilige Kontrolle durch die Kreisveterinäre und wel- che Rückschlüsse lassen daraus ziehen? Der ordnungsgemäße Verkehr mit Tierarzneimitteln wird zentral vom Landeslabor überwacht. Dabei erfolgt die Kontrolle aller landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen Risiko basiert auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes. Die meisten Kontrollen verlaufen ohne Beanstandungen. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten beziehen sich fast ausschließlich auf Dokumentationsmängel. Die Überwachungsergebnisse werden vom Landeslabor in den Jahresberichten regelmäßig veröffentlicht . 4. Welche Erkenntnisse liegen über die jeweilige Qualität bzw. die Belastung mit Medikamentenrückständen vor? Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) wird der vorschriftsmäßige Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln kontrolliert und Fleisch auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sammelt die Untersuchungsergebnisse der Länder und wertet sie aus. Die zusammengefassten Daten werden auf der Homepage des BVL veröffentlicht. Arzneimittelrechtlich wird nicht zwischen ökologischer und konventioneller Schweinehaltung unterschieden (siehe Antwort zu Frage 1), somit liegen keine Erkenntnisse über die jeweilige Qualität bzw. Belastung mit Medikamentenrückständen vor. 5. Wie viele Mäster von Bioschweinen bzw. konventionelle Mäster mit jeweils wel- chem Tierbestand gibt es in Schleswig-Holstein? In Schleswig-Holstein gibt es 1609 konventionelle Schweinemäster mit insgesamt 1 100 854 Schweinen und 82 Mäster mit ökologischer Schweinehaltung mit insgesamt 5632 Schweinen. Quelle : Statistikamt Nord, Landwirtschaftszählung 2010