SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/996 18. Wahlperiode 22.07.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin HSH Nordbank - Cum-Ex-Transaktionen Vorbemerkung: Bezugnehmend auf die Berichterstattung in den Medien über sogenann- te verdächtige Cum-Ex-Transaktionen bei der HSH Nordbank frage ich die Landesregie- rung: 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und wie die HSH Nordbank solche sogenannten Cum-Ex-Transaktionen in der Vergangenheit getä- tigt hat und/oder noch tätigt? Wenn ja, welche Erkenntnisse? Wenn nein: Plant die Landesregierung, die Vorwürfe zu untersuchen? Und wie plant sie diese zu untersuchen? 2. Haben die zuständigen Behörden entsprechende Untersuchungen/Ermittlungen eingeleitet? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1 und 2): Die HSH Nordbank AG hat mitgeteilt, dass sie im Dezember 2012 aus eigenem Antrieb die Anwaltskanzlei Clifford Chance beauftragt habe, die in den Jahren 2006 bis 2011 um den Dividendenstichtag ausgeführten Aktiengeschäfte zu prüfen. Nach Auskunft der Bank ist die Analyse der Aktiengeschäfte für die Jahre 2006 und 2007 abgeschlossen. Drucksache 18/996 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Sie habe zu keinen Beanstandungen geführt. Die Überprüfung des in den Jahren 2008 bis 2011 verwirklichten Sachverhalts laufe noch. Zuständig für steuerliche Angelegenheiten der HSH Nordbank AG ist die Finanzbehörde in Hamburg. Nach Auskunft der HSH Nordbank AG hat die Bank die Ergebnisse des Teilabschlusses der Prüfung für die Jahre 2006 und 2007 der zuständigen Hamburger Finanzbehörde und den für die Bankenaufsicht zuständigen Behörden Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Verfügung gestellt. Die HSH Nord- bank hat die Landesregierung Schleswig-Holstein darüber informiert. Sobald die Ergeb- nisse für die Jahre 2008 bis 2011 vorlägen, würden diese ebenfalls den zuständigen Stellen mitgeteilt. Die Landesregierung erwartet von der HSH Nordbank als Institut in mehrheitlich öf- fentlicher Trägerschaft eine lückenlose Aufklärung der gegen sie erhobenen Vorwürfe und eine zeitnahe Unterrichtung über die aktuellen Ergebnisse der Prüfung in den ver- traulichen Sitzungen des Unterausschusses für Beteiligungen. 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass bei den beschriebenen Geschäf- ten, bei denen eine Steuererstattung erfolgt ist, obwohl gar keine Steuerzahlung zuvor geleistet wurde, oder bei der die Steuererstattung trotz nur einmaliger Zah- lung mehrfach in Anspruch genommen wurde, den objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die rechtliche Bewertung – wie auch die zuvor erforderliche Aufklärung – der relevanten Sachverhalte obliegt den im Einzelfall zuständigen Ermittlungsbehörden und ggf. Gerich- ten. 4. Sind der Landesregierung gesetzliche Regelungen bekannt, bei denen Steuer- pflichtige Steuererstattungen für nicht zuvor geleistete Steuerzahlungen erhalten können? Wenn ja, welche? Antwort: Um den aus Aktiengeschäften im Zusammenhang mit Leerverkäufen um den Dividen- denstichtag resultierenden Steuerausfällen aufgrund der doppelten Anrechnung von Ka- pitalertragsteuer entgegenzuwirken, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2007 und dem Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/996 3 OGAW-IV-Umsetzungsgesetz gesetzliche Regelungen getroffen, um missbräuchliche steuerliche Gestaltungen bei Leerverkäufen von Aktien über den Dividendenstichtag zu verhindern. Über diese gesetzliche Regelungen hinaus sind keine Regelungen bekannt, bei denen Steuerpflichtige Steuererstattungen für nicht zuvor geleistete Steuerzahlungen erhalten konnten bzw. können.