SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/998 18. Wahlperiode 22.07.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident IT-Dienstleister der Landesregierung 1. Mit welchen IT-Dienstleistern arbeiten die Landesregierung oder Landesbehörden zusammen? Dem Recht welchen Staates unterliegen diese jeweils? Wo sind die Serverstandorte dieser Firmen? Antwort: Die Landesregierung bedient sich insbesondere Dataport, Anstalt öffentlichen Rechts, mit Sitz in Altenholz bei Kiel; darüber hinaus auch der Telekom und Versatel. Dataport ist eine schleswig-holsteinische Anstalt öffentlichen Rechts in Trägerschaft der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nie- dersachsen und der Anstalt „Kommunaler IT-Verbund Schleswig-Holstein“ mit Sitz in Altenholz. Als schleswig-holsteinische Behörde hat Dataport den Status eines inter- nen IT-Dienstleisters für die Landesverwaltung. Dataport unterliegt nationalem Recht und betreibt Rechenzentren an den Standorten Altenholz, Kiel, Hamburg, Bremen, Rostock und Schwerin. Damit ist zu wirtschaftlich ausgesprochen vernünftigen Verhältnissen ein angemes- sener Schutzstandard erreicht. Drucksache 18/998 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Bei welchen der in Anspruch genommen Dienste ist der Landesregierung bekannt oder ist anzunehmen, dass ein Zugriff auf Daten durch Geheimdienste oder ande- re Dritte erfolgt? Antwort: Es liegen keine Hinweise oder Anhaltspunkte dafür vor, dass durch Geheimdienste auf bei den beauftragten Dienstleistern gespeicherte Daten zugegriffen wird. Für un- kontrollierte Zugriffe anderer Dritter liegen ebenfalls keine Hinweise oder Anhalts- punkte vor. Kontrollierte Zugriffe durch Dritte finden nur als Fernzugriffe oder Fern- wartungen auf Grundlage datenschutzrechtlicher Vorgaben im Rahmen eines durch das Sicherheitsmanagement des Landes freigegeben Sicherheitskonzeptes (Fern- wartungs- und Fernzugriffskonzept) im Auftrag der Daten verarbeitenden Stellen statt. 3. Welche Dienste werden von welchem Dienstleister erbracht? Welche Dienste er- bringt die Landesregierung inhouse? Antwort: Als interner IT-Dienstleister für die Landesverwaltung erbringt Dataport insbesondere die folgenden Dienstleistungen:  Entwicklung von Fachanwendungen,  Serverhosting,  technische Unterstützung des Anwendungsbetriebes,  Betrieb des geschlossenen Landesnetzes für Schleswig-Holstein,  Vertragsmanagement,  Anwenderunterstützung. Die Telekom erbringt Leistungen für Leitungsbereitstellung und Netzzugänge für das Landesnetz “Basis“, das integrierte Sprach- und Datennetz des Landes Schleswig- Holstein. Telefoniedienstleistungen werden derzeit durch Versatel erbracht. In der Landesverwaltung werden  die Verwaltung lokaler Netze,  die Dateiablage,  die Anwenderunterstützung und  die Entwicklung und der Betrieb kleiner bzw. kleinster Anwendungen teilweise Inhouse erbracht. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/998 4. Welche Gründe lagen jeweils vor, Dienste von externen Dienstleistern betreiben zu lassen? In welchen Zeitabständen werden diese Entscheidungen überprüft? Antwort: Die Landesregierung ist verpflichtet, IT-Dienstleistungen grundsätzlich an oder über Dataport zu vergeben. 5. Welche Datenübertragung von und zu Servern der Landesregierung erfolgen ver- schlüsselt und welche unverschlüsselt? Antwort: Die Verschlüsselung der Datenübertragung erfolgt im Auftrag der Daten verarbeiten- den Stellen vor dem Hintergrund des Schutzbedarfes der verarbeiteten Daten. Hierzu stehen im Rahmen des Landesnetzes eine grundverschlüsselte Infrastruktur (das LN V+) sowie verschiedene technische Lösungen des Dienstleisters Dataport auf Netz- und Anwendungsebene (z.B. Cisco-VPN-Technik oder SSL-Verschlüsselung für Web-Anwendungen) zur Verfügung. 6. Wie bewertet die Landesregierung unverschlüsselte Datenübertragung über Ser- ver, die nicht in der direkten physischen Kontrolle der Landesregierung sind, ins- besondere unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der letzten Wochen über die Aktivitäten verschiedenster Geheimdienste, unverschlüsselte Kommunikation in großem Umfang abzuhören? Antwort: Die Landesregierung hat sich mit Risiken der unverschlüsselten Datenübertragung befasst und begegnet diesen mit technischen und organisatorischen Lösungen. Die Landesverwaltung betreibt unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Ser- viceaspekte ein eigenes, geschlossenes Landessprach- und Datennetz. Zur Erhö- hung der Verfügbarkeit wird z.Zt. ein redundantes, verschlüsseltes Netz (LN V+) auf- gebaut. Dieses Netz schließt definierte, gesicherte Übergänge in Drittnetze ein. Drucksache 18/998 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 7. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, verschlüsselte Datenüber- tragung zum Standard behördlichen Handelns werden zu lassen? Antwort: Mit der IT-Sicherheitsleitlinie für die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wur- den die Grundsätze für die Sicherheit der IT-Basisinfrastruktur der Landesverwaltung festgelegt. Diese legt unter anderem Sicherheitsstandards fest.