SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1029 19. Wahlperiode 2018-11-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Fahndungs- und Vorgangsbearbeitungssysteme bei der Polizei 1. Welche Fahndungs- und Vorgangsbearbeitungssysteme bei den einzelnen Landespolizeien in Deutschland verfügen über Schnittstellen zu den Fahndungs - und Vorgangsbearbeitungssystemen POLAS und @rtus, die in Schleswig-Holstein genutzt werden, und welche nicht? Antwort: Das polizeiliche Verbundsystem, das die Polizeibehörden der Länder und des Bundes aktuell gemeinsam nutzen, heißt INPOL (=INformationssystem POLizei ). INPOL enthält Datenbanken für die polizeiliche Fahndung sowie für allgemeine Auskunftszwecke. INPOL besteht aus einem zentralen Informationssystem beim BKA (genannt INPOL-Z(entral)) und Teilnehmersystemen bei den Polizeibehörden der Länder und des Bundes (genannt INPOL-Land, der Vorläufer davon war POLAS: die Abkürzung steht für POLizei Auskunfts System). Die Übermittlung von Informationen und Nachrichten zwischen dem Zentralsystem und den teilnehmenden Landessystemen erfolgt „automatisiert“. Drucksache 19/1029 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Polizeilich relevante Erkenntnisse (u.a. Fahndungen) werden durch Schleswig -Holstein oder andere Teilnehmer bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen in verschiedene Verbundsysteme (z.B. INPOL-Zentral, INPOL-Fall und PIAV-Polizeilicher Auswerte- und Analyseverbund) eingespielt. Auf diesen zentralen Datenbestand können die Teilnehmersysteme der Polizeien des Bundes und aller Bundesländer bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Zugriff nehmen. Das Vorgangsbearbeitungssystem in Schleswig-Holstein heißt VBS @rtus. Seit Jahren gibt es eine @rtus-Kooperation zwischen der Bundespolizei, Bremen und Schleswig-Holstein. Für das VBS @rtus in Schleswig-Holstein besteht keine direkte Schnittstelle zu einzelnen Vorgangsbearbeitungssystemen anderer Bundesländer. 2. Wie soll in Zukunft in den Fällen, in denen es keine Schnittstellen gibt, Abhilfe geschaffen werden, damit eine reibungslose länderübergreifende Zusammenarbeit mit allen Landespolizeien ermöglicht wird? Antwort: In der Zukunft soll mit dem Programm "Polizei 2020" die polizeiliche IT- Architektur in Deutschland neugeordnet werden. Eine zersplitterte IT- Landschaft, die von Eigenentwicklungen, Sonderlösungen, Schnittstellen und unterschiedlichen Dateiformaten geprägt ist, genügt nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Polizeiarbeit. Zentrale Aufgabe ist somit, die verschiedenen Systeme zu konsolidieren und eine gemeinsame, moderne und einheitliche Informationsarchitektur mit einem zentralen Datenhaus beim Bundeskriminalamt für die deutschen Polizeien in Bund und Ländern zu schaffen. Im Ergebnis sollen die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten jederzeit und überall Zugriff auf die Informationen haben, die sie benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dabei müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen und vor allem der Datenschutz berücksichtigt werden. Konkret geht es im Projekt „Polizei 2020“ um die Schaffung eines einheitlichen Verbundsystems mit zentraler Datenhaltung u.a. für die einheitliche Fallbearbeitung (eFBS), für die Informationssysteme der Polizei und perspektivisch auch für die einheitliche Vorgangsbearbeitung (eVBS), die dann von allen Polizeien in Deutschland nach den gleichen Standards genutzt werden können. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1029 3 Dadurch wird der medienbruchfreie Datenaustausch im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gewährleistet sein. Damit wird die deutsche Polizeiarbeit erheblich effizienter, denn ein übergreifendes Informationssystem ermöglicht es, personen- und ereignisbezogene Daten phänomenübergreifend zusammenzuführen und Zusammenhänge besser zu erkennen, wodurch die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger erhöht werden kann. Auch die Landespolizei Schleswig-Holstein passt sich den Rahmenbedingungen des Projektes „Polizei 2020“ an und schafft aktuell eine Organisationsstruktur in der Polizeiabteilung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, in der die IT-strategischen Themen der Zukunft für eine effiziente, effektive und moderne Polizeiarbeit koordiniert und gestaltet werden. 3. Ab wann wird die Landespolizei Schleswig-Holstein zu allen Systemen der anderen Bundesländer Schnittstellen haben? Antwort: Das Projekt „Polizei 2020“ startet agil und ambitioniert in die grundlegenden Veränderungsprozesse der polizeilichen Informationsarchitektur der nächsten Jahre. Das schon im Jahr 2014 gestartete Projekt PIAV (Polizeilicher Auswerte- und Analyseverbund) gilt als Ausgangsbasis innerhalb des Projektes „Polizei 2020“. Die Landespolizei SH hat von Beginn an in diesem Projekt gestaltend teilgenommen. Ein erster Meilenstein ist die für das Jahr 2020 geplante Produktivsetzung eines einheitlichen Fallbearbeitungssystems (eFBS) für einen initialen Teilnehmerkreis , das ab 2021 von allen Teilnehmern, darunter auch Schleswig- Holstein, genutzt werden kann. Weitere Meilensteine werden sukzessive realisiert werden – diese können in den laufenden frühen Projektphasen noch nicht terminiert werden.