SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1037 19. Wahlperiode 15.11.2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Flemming Meyer (SSW) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren HeilpraktikerInnenprüfungen in Schleswig-Holstein 1. Wo in Schleswig-Holstein wird die schriftliche und mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung für HeilpraktikerInnen abgenommen? Antwort: Die Kenntnisüberprüfung wird am Gesundheitsamt Nordfriesland für alle Kreise und kreisfreien Städte abgenommen. 2. Wie hoch ist die statistische Durchfallquote bei den durchgeführten Heilpraktiker Innenprüfungen im Jahr 2017 und wie hat sich die Quote über die letzten 10 Jahre entwickelt (bitte differenziert nach schriftlichen Prüfungen, mündlichen Prüfungen und Gesamtergebnis sowie differenziert nach sogenannten großen und kleinen Heilpraktiker Innen/ HeilpraktikerInnen für Psychotherapie)? Antwort: Die Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz sind gemäß § 11 Nr. 8 des Gesundheitsdienstgesetzes Selbstverwaltungsangelegenheiten der Kreise und kreisfreien Städte. Die Landesregierung hat somit keine eigenen Erkenntnisse über Erfolgsoder Durchfallquoten und verfügt über keine Übersicht über die Entwicklung des Prüfungsgeschehens der letzten zehn Jahre. Drucksache 19/1037 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Wie stellt sich diese Quote im Verhältnis zu anderen Bundesländern dar? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.