SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1038 19. Wahlperiode 13.11.2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Flemming Meyer (SSW) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Pflegestützpunkte sind wohnortnahe Beratungsstellen mit einem umfassenden und neutralen Betreuungsangebot rund um die Pflege. Die Angebote richten sich an Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie an Menschen, bei denen sich ein Pflegebedarf abzeichnet. Die MitarbeiterInnen an den Pflegestützpunkten beraten individuell , neutral und kostenfrei. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Aufgaben der Pflegestützpunkte sind im Landesrahmenvertrag Pflegestützpunkte Schleswig-Holstein (Stand: 01.01.2015) geregelt. Danach soll ein Pflegestützpunkt sich in seiner Aufgabenwahrnehmung auf die allgemeine Information rund um die Pflege für alle hilfe- und ratsuchenden Menschen und die Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote in der Region konzentrieren. Er soll umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach den Sozialgesetzbüchern und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlichen vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten geben. In den Pflegestützpunkten werden Aufgaben der Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs - und Betreuungsangebote und die Einbindung bürgerschaftlichen Engagements wahrgenommen. Ausführliche Informationen über die einzelnen Pflegestützpunkte und deren Erreichbarkeit sind nachzulesen im Pflegeportal des Landes unter folgender Adresse: Drucksache 19/1038 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 https://www.schleswigholstein .de/DE/Fachinhalte/P/pflegeRatHilfe/Pflegestuetzpunkte/pflegeRatHilfe_Pflegestutzpunkte.html 1. Wie viele Pflegestützpunkte und Außenstellen an wie vielen Standorten gibt es derzeit in Schleswig-Holstein und gibt es aktuell Pläne zur Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte und Außenstellen? Antwort: Pflegestützpunkte gibt es in den 4 kreisfreien Städten und in 10 Kreisen in Schleswig -Holstein. Aktuell liegt den Pflegekassen eine Anfrage des Kreises Schleswig- Flensburg vor, wonach Interesse an der Errichtung eines dortigen Pflegestützpunktes besteht. Standorte der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein: Kreis/kreisfreie Stadt Standort Pflegestützpunkt Flensburg Flensburg Kiel Kiel Lübeck Lübeck Neumünster Neumünster Dithmarschen Heide Herzogtum Lauenburg Mölln Nordfriesland Husum Ostholstein Eutin Pinneberg Pinneberg Plön Plön Rendsburg-Eckernförde Rendsburg Segeberg Norderstedt Steinburg Itzehoe Stormarn Bad Oldesloe Dem MSGJFS bekannte Außenstellen und Außensprechstunden gibt es in Brunsbüttel , Geesthacht, Lauenburg, Sandesneben, Bad Schwartau, Oldenburg, Elmshorn, Quickborn, Flintbek, Bordesholm, Nortorf, Hohenwestedt, Eckernförde, Altenholz, Bad Segeberg, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Bornhöved. 2. Stehen finanzielle Mittel des Landes für die Einrichtung und den Betrieb der Pflegestützpunkte und Außenstellen zur Verfügung und wenn ja in welcher Höhe? Antwort: Im Haushalt 2018 sind bei Titel 10 04 – 6331 01 in der MG 01 Landesmittel in Höhe von 1.000,0 T€ für Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegeinfrastruktur veranschlagt. Diese Mittel sind in erster Linie für die Errichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in allen Kreisen und kreisfreien Städten vorgesehen. Im Haushaltsentwurf 2019 sind Landesmittel in gleicher Höhe veranschlagt. Das Land beteiligt sich im Rahmen einer Drittelfinanzierung an den Kosten für die Errichtung und den Betrieb von Pflegestütz- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 1038 3 punkten. Die weiteren Finanzierungsanteile werden von den Kranken- und Pflegekassen sowie den Kreisen und kreisfreien Städten bereitgestellt. 3. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie hoch die jeweilige Auslastung der Pflegestützpunkte ist (beispielsweise durch die Zahl der Beratungsgespräche oder der Hausbesuche) und gibt es Anzeichen für eine zunehmende Inanspruchnahme der Beratungsangebote? Antwort: Die Erfassung der Beratungstätigkeit wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten durch ein landeseinheitliches Dokumentationssystem sichergestellt . Im Jahr 2017 betrug die Anzahl der dokumentierten Vorgänge insgesamt 41.840. Davon entfielen 25.899 auf telefonische Beratungen, 8.014 Beratungen fanden in den Pflegestützpunkten statt. Zusätzlich suchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2.916 Beratungssuchende in ihrer häuslichen Umgebung auf. Im Vergleich zum Jahr 2016 nahm die Beratungstätigkeit der Pflegestützpunkte insgesamt um rund 10,5% zu. 4. Halten die Pflegestützpunkte spezielle Angebote für Angehörige und Betroffene von demenziellen Erkrankungen vor (z.B. im Bereich der psychosozialen Begleitung) und in welchem Umfang werden diese in Anspruch genommen? Antwort: Neben der Beratungstätigkeit bieten Pflegestützpunkte im Rahmen der Netzwerkarbeit beispielsweise auch Angebote für auf Pflege und Betreuung angewiesene Menschen mit demenziellen Erkrankungen und ihre Angehörigen an. Die Angebote richten sich nach den jeweils vor Ort bestehenden Bedarfen und den regionalen Gegebenheiten . Informationen zu den Angeboten liegen in den Pflegestützpunkten vor und werden in der regionalen Presse und auf den Internetseiten der Pflegestützpunkte bekannt gemacht. Über den Umfang der Inanspruchnahme der Angebote liegen dem Ministerium keine Zahlen vor.