SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1044 19. Wahlperiode 2018-11-16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias von Pein (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Rechtsextreme Musikveranstaltungen in Schleswig-Holstein 2017 Vorbemerkung: In Schleswig-Holstein registrierte die Verfassungsschutzbehörde 2017 insgesamt zehn rechtsextremistische Liederabende und Konzerte; 2016 wurden nur drei derartige Veranstaltungen registriert. Die drei festgestellten Konzerte hatten zwischen 30 bis 170 Besucher*innen. 1. In welchen Orten fanden diese 10 Musikveranstaltungen statt? Antwort: Von den zehn Musikveranstaltungen fanden drei Konzerte im südlichen Schleswig -Holstein statt; eines davon fand am 13. Mai 2017 in Wahlstedt (Kreis Segeberg ) statt. Anmerkung: Bei den weitergehenden Erkenntnissen zu den anderen Musikveranstaltungen handelt es sich um eingestufte Informationen, über die die Landesregierung nur in den entsprechenden parlamentarischen Gremien berichten kann. 2. Welche Veranstaltungsräume wurden dafür genutzt? Antwort: Für die Veranstaltung in Wahlstedt wurde das Clubhaus der Rockergruppierung „Bandidos MC Northgate“ genutzt. Drucksache 19/1044 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Ansonsten siehe Anmerkung in der Antwort auf Frage 1. 3. Welche Vereinigungen, Einrichtungen oder Einzelpersonen waren jeweils die Veranstalter*innen? Antwort: Das Konzert in Wahlstedt wurde mit einem Flyer beworben. Danach konnte der genaue Veranstaltungsort am Veranstaltungstag u.a. über eine Mobilfunknummer erfragt werden. Diese Rufnummer war eindeutig einem Mitglied des „Bandidos MC Northgate“ mit Sitz in Wahlstedt zuzuordnen, welches in früherer Zeit in der rechten Szene im nördlichen Niedersachsen aufgefallen war. Ansonsten siehe Anmerkung in der Antwort auf Frage 1. 4. Welche Erkenntnisse gibt es bei der Landesregierung und anderen öffentlichen Stellen darüber, welche Musiker*innen und Musikgruppen dabei aufgetreten sind? Antwort: In Wahlstedt sind die Bands „Kategorie C“ (Hungrige Wölfe) und „Hausverbot“ aufgetreten. Ansonsten siehe Anmerkung in der Antwort auf Frage 1. 5. Wie viele Besucher*innen hatten die einzelnen Veranstaltungen? Sind die Landesregierung und andere öffentliche Stellen darüber informiert, von woher diese Besucher*innen angereist sind (wenn bekannt, bitte auflisten)? Antwort: An dem Konzert in Wahlstedt nahmen nach Kenntnis der Landesregierung etwa 60 - 80 Personen teil. Identifizierte Rechtsextremisten kamen aus Schleswig- Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Dänemark. Ansonsten siehe Anmerkung in der Antwort auf Frage 1. 6. Von wie vielen Teilnehmer*innen wurden die Personalien erfasst? Antwort: Im Rahmen einer polizeilichen Vorkontrolle am 13. Mai 2017 wurden 25 Personen überprüft, welche überwiegend in Schleswig-Holstein wohnhaft waren. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1044 3 7. Wie viele und welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden bei wie vielen Personen festgestellt (bitte nach Veranstaltung einzeln auflisten)? Wie ist der Verfahrensstand zu den erfassten Straftaten? Antwort: Im Rahmen der Vorkontrolle am 13. Mai 2017 wurde ein Verstoß gegen § 86 a StGB festgestellt. Dieses Ermittlungsverfahren ist von der Staatsanwaltschaft gem. § 170 II StPO eingestellt worden. 8. Liegen bereits Erkenntnisse aus dem Jahr 2018 vor? Wenn ja, wie viele Konzerte und Liederabende aus dem rechtsextremen Spektrum hat es gegeben, wo haben diese stattgefunden, wer ist dort aufgetreten und wie viele Teilnehmer*innen hat es jeweils gegeben? Antwort: Der Landesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse über durchgeführte Konzerte vor. Am 27. Januar fand in Dahme (Kreis Ostholstein) ein rechtsextremistischer Liederabend mit etwa 60 Personen statt, bei dem der Sänger der Band „Kategorie C“ aufgetreten ist. Am 10. März trat in Uetersen (Kreis Pinneberg) der Sänger der Band „F.i.e.L.“ bei einem Liederabend vor etwa 50 Personen auf. Bei weitergehenden Erkenntnissen zu anderen Musikveranstaltungen handelt es sich um eingestufte Informationen, über die die Landesregierung nur in den entsprechenden parlamentarischen Gremien berichten kann.