SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1046 19. Wahlperiode 2018-11-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vakante Schulleitungen 1. An wie vielen öffentlichen Schulen ist die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin seit mehr als drei Monaten vakant (bitte nach Schularten aufschlüsseln)? 2. An wie vielen öffentlichen Schulen ist die Stelle eines stellvertretenden Schulleiters /einer stellvertretenden Schulleiterin seit mehr als drei Monaten vakant (bitte nach Schularten aufschlüsseln)? Antwort zu Frage 1 und 2: Drucksache 19/1046 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 1. An wie vielen öffentlichen Schulen ist die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin seit mehr als drei Monaten vakant (bitte nach Schularten aufschlüsseln)? 2. An wie vielen öffentlichen Schulen ist die Stelle eines stellvertretenden Schulleiters/einer stellvertretenden Schulleiterin seit mehr als drei Monaten vakant (bitte nach Schularten aufschlüsseln)? Grundschulen 14 19 Förderzentren 3 5 Regionalschulen keine keine Gymnasien 2 keine GemS o.O.* 3 5 GemS m.O.** keine 1 Berufsbildende Schulen keine 4 Summe (von 793*** Schulen) 22 34 * Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe ** Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe *** Summe der Schulen zum Stichtag 01.10.2018 3. Die Landesregierung hat angekündigt, die Besoldung der Grundschullehrer langfristig auf A13 anzuheben und dabei schrittweise vorzugehen. Priorität sollen dabei die Schulleiterstellen haben. Inwieweit ist diese schrittweise Veränderung der Besoldungsstufe dafür verantwortlich, dass sich die Neubesetzung der oben genannten Stellen verzögert? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1046 3 Antwort: Die Landesregierung geht davon aus, dass die schrittweise Anhebung der Besoldung auch von Schulleitungsstellen an Grundschulen, die in dem vom Ministerium für Bildung , Wissenschaft und Kultur erarbeiteten Gesetzesentwurf zur Änderung des Besoldungsgesetzes Schleswig-Holstein vorgesehen ist und bereits ab 1. August 2019 einsetzen soll, einen zusätzlichen Anreiz für die Bewerbung um eine Schulleitungsstelle bedeutet. Die ansteigende Besoldung wird - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Landtag - auch für diejenigen Schulleitungsstellen gelten, die schon jetzt besetzt sind oder demnächst besetzt werden. Eine verzögerte Besetzung erfolgt durch die schrittweise Veränderung der Besoldungsstufe nicht. 4. Soweit dieser Faktor eine Rolle spielt, können diese Stellen zunächst mit der derzeit geltenden Eingruppierung mit dem Verweis auf eine spätere Hebung ausgeschrieben werden? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3; unabhängig davon könnte ein Hinweis auf eine spätere Anhebung der Besoldung von Schulleiterinnen und Schulleitern an Grundschulen erst dann in Ausschreibungstexte aufgenommen werden, wenn der Landtag eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen hat. 5. In welcher Weise können Schulen, bei denen die oben genannten Stellen längerfristig vakant sind, Unterstützung durch das Bildungsministerium in Anspruch nehmen? Antwort: Im Falle der Vakanz stehen die Ausgleichsstunden für Schulleitungsaufgaben der Schule in vollem Umfang zur Verfügung und können auf die Stellvertretung bzw. die kommissarische Schulleitung übertragen werden. Darüber hinaus berät und unterstützt die Schulaufsicht im Hinblick auf konkrete Bedarfe.