SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/105 19. Wahlperiode 03.08.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Baasch, Kerstin Metzner und Thomas Rother (SPD) und Antwort der Landesregierung - Der Ministerpräsident Feier zum Tag der Deutschen Einheit 2019 1. Wer hat entschieden, wo die Feier zum Tag der Deutschen Einheit im Jahr 2019 in Schleswig-Holstein stattfinden soll? Antwort: Die Entscheidung, die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Kiel durchzuführen , wurde durch den Ministerpräsidenten getroffen.1 Der Entscheidung ging ein mehrmonatiger intensiver Prüfungsprozess mit internen Beratungen, Sichtung von Lageplänen und Luftbildaufnahmen sowie Vorortbegehungen der jeweils vorhandenen Flächen voraus. Die Runde der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre wurde am 10. Juli 2017 über das Ergebnis des Prüfungsprozesses und über die Entscheidung informiert. Die Entscheidung und deren Grundlagen wurden u.a. dem Bürgermeister der Hansestadt Lübeck durch den Chef der Staatskanzlei in einem persönlichen Telefonat am 11. Juli 2017 eingehend erläutert. 1 Hinweis: Bereits am 29. März 2017 wurde über die Standortauswahl durch den damaligen Ministerpräsidenten Albig eine Vorentscheidung für den Veranstaltungsort Kiel getroffen, die nicht nach außen kommuniziert wurde. Drucksache 19/105 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Welche Kriterien wurden für diese Entscheidung zugrunde gelegt? Antwort: Kriterien waren das Vorhandensein geeigneter Orte für die protokollarischen Veranstaltungen , wie eine Kirche mit der Möglichkeit eine TV-Übertragung zu gewährleisten und einen Ort für die Durchführung eines Festaktes und Empfangs. Außerdem genügend Hotelkapazitäten sowie für das Bürgerfest einschließlich der Präsentationen der 16 Länder und der Verfassungsorgane hinreichend große und zusammenhängende Flächen. Diese Flächen sollten dabei so beschaffen sein, dass eine durchgängige – d.h. nicht unterbrochene – Präsentation der Länder und der Verfassungsorgane gewährleistet ist. 3. Welche Bewerberstädte / -regionen haben dabei wie bei den einzelnen Kriterien abgeschnitten ? Antwort: Obwohl die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit grundsätzlich in der jeweiligen Landeshauptstadt stattfinden, hat die Staatskanzlei mehrere denkbare Standorte auf ihre Eignung hin geprüft. In die Prüfung einbezogen wurden Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, Rendsburg und Schleswig. Kirchengebäude mit TV Übertragungsmöglichkeit Veranstaltungsraum für einen Festakt (ca. 1.200 Gäste) Geeignete Flächen für das Bürgerfest Hotelkapazitäten und - kategorien Kiel Lübeck - Flensburg - - Neumünster - - - Rendsburg - - - Schleswig - - - Die Möglichkeit einer getrennten Verortung von Festakt und Bürgerfest wurde nicht weiterverfolgt, da eine solche Aufteilung dem Gedanken der Einheitsfeier widersprechen würde. 4. Inwieweit wurden die geografische Lage der Hansestadt Lübeck an der ehemaligen Grenze und die beabsichtigte institutionelle Förderung der Grenzdokumentationsstelle in Lübeck-Schlutup durch das Land bei dieser Entscheidung berücksichtigt und ggfs. besonders gewichtet? Antwort: Für den Entscheidungsprozess wurden zunächst die limitierenden Kriterien betrachtet . Ausschlaggebend dafür, dass keine Entscheidung zu Gunsten Lübecks getroffen werden konnte, ist das Fehlen von ausreichend großen und geeigneten Flächen für das Aufstellen von Zelten für alle 16 Länderpräsentationen sowie für die Präsentationen der Verfassungsorgane. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/105 3 5. Ist die Landesregierung bereit, diese Entscheidung angesichts der öffentlichen Kritik zu überdenken und zu ändern? Antwort: Ausschlaggebend für die Entscheidung waren die in Antwort zu Frage 3 dargestellten Gegebenheiten. Diese haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. Vor diesem Hintergrund wird kein Anlass gesehen, die getroffene Entscheidung in Frage zu stellen.