SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1054 19. Wahlperiode 2018-11-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Kontrollen von Waffenbesitz in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Landesregierung: Die nachfolgenden Angaben wurden dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration durch die für den Vollzug des Waffenrechts zuständigen Waffenbehörden der Kreise und kreisfreien Städte mitgeteilt. Welche Waffenbehörden haben im Jahr 2018 (Stand:31.10.2018) wie viele Schusswaffenbesitzer in Schleswig-Holstein kontrolliert? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln sowie nach Art der Kontrolle.) Antwort: Die Anzahl der von den Waffenbehörden durchgeführten anlassbezogenen und verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrollen von Waffenbesitzern im Zeitraum 01. Januar bis 31. Oktober 2018 stellt sich wie folgt dar. Drucksache 19/1054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Waffenbehörde anlassbezogen verdachtsunabhängig Stadt Kiel 0 27 Stadt Lübeck 4 0 Kreis Pinneberg 0 32 Stadt Flensburg 6 3 Kreis Ostholstein 3 183 Kreis Rendsburg- Eckernförde 1 699 Kreis Dithmarschen 5 167 Kreis Segeberg 12 42 Stadt Neumünster 0 0 Kreis Herzogtum Lauenburg 0 0 Kreis Schleswig- Flensburg 0 4 Kreis Nordfriesland 2 20 Kreis Plön 2 28 Kreis Stormarn 6 4 Kreis Steinburg 1 28 Gesamt 42 1237 Im Kreis Herzogtum Lauenburg und in der kreisfreien Stadt Neumünster wird nach eigenen Angaben voraussichtlich ab 2019 mit einer regelmäßigen Durchführung von verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrollen bei Waffenbesitzern begonnen. Mit welchen Ergebnissen wurden die jeweiligen Kontrollen bilanziert? Antwort: Die in der Antwort auf Frage 1 angegebenen Kontrollen wurden mit den nachfolgenden Ergebnissen bilanziert. Waffenbehörde Ordnungswidrigkeiten Straftaten Widerrufsverfahren Stadt Kiel 0 0 0 Stadt Lübeck 0 0 0 Kreis Pinneberg 0 1 1 Stadt Flensburg 0 0 0 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1054 Kreis Ostholstein 11 1 0 Kreis Rendsburg- Eckernförde 15 2 2 Kreis Dithmarschen 0 0 2 Kreis Segeberg 2 0 1 Stadt Neumünster 0 0 0 Kreis Herzogtum Lauenburg 0 0 0 Kreis Schleswig- Flensburg 0 0 0 Kreis Nordfriesland 1 1 2 Kreis Plön 5 1 1 Kreis Stormarn 1 0 0 Kreis Steinburg 0 0 0 Gesamt 35 6 9 Wie hoch sind die Gebühren, die von den durch die verdachtsunabhängigen Kontrollen betroffenen Waffenbesitzern im Einzelfall verlangt werden? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) Antwort: Nach Tarifstelle 25.1.72 des allgemeinen Gebührentarifs der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren i.d.F. vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. 476) ist für die Kontrolle der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen eine Gebühr in Höhe von 50 bis 120 Euro zu erheben. Von der Erhebung der Gebühr kann im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Interesses ganz oder teilweise abgesehen werden. Die nachfolgenden Angaben stellen die regelmäßig angesetzte Gebührenhöhe für Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörden dar. Waffenbehörde Regelmäßige Gebührenhöhe in Euro Stadt Kiel 50 Stadt Lübeck Bislang Gebührenverzicht Kreis Pinneberg Keine Angabe Stadt Flensburg 50 Kreis Ostholstein Bis 10 Waffen im Bestand Über 10 Waffen im Bestand Über 20 Waffen im Bestand 50 85 120 Kreis Rendsburg- Eckernförde Bis 10 Waffen im Bestand Über 10 Waffen im Bestand Über 20 Waffen im Bestand 50 70 120 Drucksache 19/1054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Kreis Dithmarschen 50 Kreis Segeberg 50 z. T. Gebührenverzicht Stadt Neumünster Keine Angabe Kreis Herzogtum Lauenburg Keine Angabe Kreis Schleswig- Flensburg 50 z. T. Gebührenverzicht Kreis Nordfriesland 50 Kreis Plön Gebührenhöhe nach Zeitaufwand z. T. Gebührenverzicht Kreis Stormarn Gebührenhöhe nach Zeitaufwand Kreis Steinburg Gebührenhöhe nach Zeitaufwand Wie hoch ist das Gesamtgebührenaufkommen für das Jahr 2018 bei der Durchführung verdachtsunabhängiger Kontrollen von Waffenbesitzern? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) Antwort: Das erwartete, geschätzte Gesamtgebührenaufkommen der Waffenbehörden für die Durchführung verdachtsunabhängiger Aufbewahrungskontrollen bei Waffenbesitzern stellt sich für das Jahr 2018 wie folgt dar. Zwei Kreise haben im Berichtszeitraum von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die Erhebung einer Gebühr vollständig zu verzichten. In zwei weiteren Kreisen ist zum Zeitpunkt der Beantwortung eine Gebührenerhebung im Jahr 2018 noch nicht erfolgt. Waffenbehörde Geschätztes Gebührenaufkommen für 2018 in Euro Stadt Kiel 1.350 Stadt Lübeck 0 Kreis Pinneberg Bislang keine Gebühren erhoben Stadt Flensburg 200 Kreis Ostholstein 8.340 Kreis Rendsburg- Eckernförde 23.170 Kreis Dithmarschen 4.500 Kreis Segeberg Gebührenverzicht Stadt Neumünster 0 Kreis Herzogtum Lauenburg 0 Kreis Schleswig- Flensburg Gebührenverzicht Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1054 Kreis Nordfriesland 1.600 Kreis Plön 1.500 Kreis Stormarn Bislang keine Gebühren erhoben Kreis Steinburg Keine Angabe Wie hat sich die jährliche Personalausstattung der Waffenbehörden in Schleswig- Holstein seit 2017 entwickelt? Antwort: Die Entwicklung der Personalausstattung in den Waffenbehörden in Schleswig- Holstein seit 2017 stellt sich wie folgt dar. Waffenbehörde Entwicklung der Personalausstattung seit 2017 Stadt Kiel Einstellung einer zusätzlichen Vollzeitstelle Stadt Lübeck Keine Veränderung Kreis Pinneberg Zusätzlicher Stellenanteil von fünf Stunden Stadt Flensburg Keine Veränderung Kreis Ostholstein Keine Veränderung Kreis Rendsburg- Eckernförde Einstellung von zwei befristeten Vollzeitstellen Kreis Dithmarschen Keine Veränderung Kreis Segeberg Keine Veränderung Stadt Neumünster Keine Veränderung, eine weitere Stelle geplant Kreis Herzogtum Lauenburg Umorganisation der Jagd- und Waffenbehörde, Wegfall einer halben Stelle Kreis Schleswig- Flensburg Einstellung von zwei befristeten Vollzeitstellen Kreis Nordfriesland Keine Veränderung, eine weitere Stelle geplant Kreis Plön Zusätzlicher befristeter Stellenanteil von 0,5 einer Vollzeitstelle Kreis Stormarn Einstellung einer zusätzlichen Vollzeitstelle Kreis Steinburg Zusätzlicher Stellenanteil von 0,25 einer Vollzeitstelle