SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1056 19. Wahlperiode 2018-11-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Umsetzung des Digitalpakts Schule durch das Land Vorbemerkung der Landesregierung: Die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern zur Verwaltungsvereinbarung über den „DigitalPakt Schule 2019 bis 2023“ stehen zwar kurz vor dem Abschluss , eine endgültige Fassung liegt aber noch nicht vor. Für die nachfolgenden Antworten auf die Kleine Anfrage muss deshalb der Vorbehalt gemacht werden, dass sie sich auf einen vorläufigen Stand beziehen. 1. Nach welchem Schlüssel wird der Bund die für den Digitalpakt Schule bereitstehenden Mittel von 5 Mrd. Euro auf die Länder verteilen und wie wird das Land Schleswig-Holstein die Mittel weiterleiten? Plant das Land beispielsweise eine komplette Weiterleitung der Mittel oder eine Anrechnung bisheriger Leistungen? Antwort: Die Finanzhilfen, die der Bund mit dem DigitalPakt Schule zur Verfügung stellt, sollen nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Eine bloße Weiterleitung dieser Mittel vom Land auf Schulträger wäre nach den Regelungen, die in der 2 Verwaltungsvereinbarung vorgesehen sind, unzulässig. Vielmehr ist das Land gehalten , sie auf der Grundlage eines von ihm zu erstellenden und mit dem Bund abzustimmenden Programms auf Anträge der Schulträger hin zu bewilligen. Die förderfähigen Tatbestände werden dabei in der Verwaltungsvereinbarung im Einzelnen festgelegt . Die Landesregierung setzt sich weiterhin für eine Anrechnung der bisher von den Ländern erbrachten Leistungen im Sinne des DigitalPakts Schule ein, da eine Berücksichtigung dieser Leistungen aktuell nicht vorgesehen ist. 2. Wird die Verteilung an der Zahl der Schüler ausgerichtet, oder erwartet die Landesregierung , dass andere Faktoren (sozialer Brennpunkt, Anteil an Kindern mit Inklusionsbedarf, Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund etc.) bei der Berechnung einbezogen werden? Antwort: Im Hinblick darauf, dass die Vereinbarung zum „DigitalPakt Schule 2019 bis 2023“, noch nicht abgeschlossen worden ist und dass sie auch nur wirksam wird, wenn Art. 104 c des Grundgesetzes die dafür erforderliche Änderung erfährt, kann jetzt noch nicht angegeben werden, nach welchem Maßstab in dem zu erstellenden Landesprogramm die Finanzhilfen des Bundes den antragsberechtigten Schulträgern bewilligt werden. 3. Welcher Schlüssel wird bei der Verteilung der Mittel an die berufsbildenden Schulen zugrunde gelegt, deren Schülerinnen und Schüler im Rahmen der dualen Ausbildung die Schule nicht in Vollzeit besuchen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2). 4. Wie und in welchen Schritten plant die Landesregierung die Umsetzung der Zusage des Ministerpräsidenten, in den nächsten drei bis fünf Jahren alle Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein mit einem Tablet auszustatten? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1056 3 Antwort: Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit Tablets setzt voraus, dass Schulen über die technische Ausstattung verfügen, die für den Einsatz solcher Geräte im Unterricht notwendig ist. Dazu zählen insbesondere breitbandige Internetzugänge, eine geeignete schulinterne Verkabelung sowie WLAN in Unterrichtsräumen. Die Landesregierung wird im Rahmen ihres eigenen Digitalisierungsprogramms und der Umsetzung des vorgesehenen „DigitalPakts Schule 2019 bis 2023“ darauf hinwirken, dass Schulen über diese notwendige digitale Infrastruktur verfügen. Auf dieser Basis werden dann die nächsten Schritte unternommen, um Schülerinnen und Schüler so auszustatten, dass sie alle Lernmöglichkeiten, die ihnen durch die Digitalisierung eröffnet werden, effektiv im Sinne ihres Bildungserfolgs nutzen können. 5. Welche Ergebnisse haben bisherige Gespräche der Landesregierung mit den Vertretern der Schulträger über die Umsetzung des Digitalpakts Schule und damit verbundene zusätzliche Haushaltsbelastungen, beispielsweise für „Digitale Hausmeister“, ergeben? Antwort: Vor dem Hintergrund, dass die Verwaltungsvereinbarung zum „DigitalPakt Schule 2019 bis 2023“ noch nicht abgeschlossen ist und dass sie Gegenstand langwieriger und vertraulicher Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern war, in deren Verlauf es auch zu Änderungen kam, konnten in den regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit den Schulträgern bzw. den kommunalen Landesverbänden noch keine Absprachen zur konkreten Umsetzung des Digitalpakts Schule getroffen werden. Durch die Beratungstätigkeit, die das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein für Schulen und Schulträger ausübt und über die von ihm veranstalteten Tagungen zur Digitalisierung im Bereich der schulischen Bildung besteht mit ihnen jedoch ein enger Austausch über den Handlungsbedarf bei der digitalen Ausstattung. Im September 2018 wurde vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein und den Schulträgern gemeinsam eine Veranstaltung „Digitalisierung und Schulen“ zur Nutzung digitaler Medien sowie zum Handlungsbedarf und zu den Handlungsmög- 4 lichkeiten in diesem Bereich für alle Schulträger durchgeführt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden für ein Landesprogramm zur Umsetzung des DigitalPakts Schule nutzbar gemacht werden. Konkrete Gespräche mit den Kommunalen Landesverbänden zur Umsetzung des Digitalpakts Schule werden geführt, sobald die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet ist.