SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1057 19. Wahlperiode 2018-11-22 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering (SSW) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bildungsbonus für Standorte mit besonderen Herausforderungen Vorbemerkung der Fragestellerin: Auch die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP bekennen sich zum Ziel, Schulen mit besonderen Herausforderungen einen Bildungsbonus zu gewähren. Laut Drucksache 19/714 soll dieser Bildungsbonus bereits ab dem Jahr 2019 eingeführt werden. 1. Liegt ein übergeordnetes, für die Schulen nachvollziehbares Konzept für einen solchen Bildungsbonus vor? Antwort: Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in der 9. Sitzung der 19. Wahlperiode am 22. September 2017 beschlossen, die Landesregierung möge unter Einbindung aller relevanten Akteure und mit wissenschaftlicher Begleitung ein Konzept für einen Bildungsbonus erstellen, welcher auch über die Personalausstattung hinausgehende Bedarfe berücksichtigt (Drs. 19/208). Die Landesregierung hat hierzu ein Konzept Drucksache 19/1057 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 vorgelegt (Drs. 19/1060). Das Konzept ist ein erster Schritt zur Umsetzung des Vorhabens , einen Bildungsbonus für Schleswig-Holsteins Schulen zu entwickeln. Im nächsten Schritt wird ein Sozialatlas erstellt, auf dessen Grundlage die zum Erhalt der Bonusmittel berechtigten Schulen und - in Abhängigkeit von der Zahl der berechtigten Schulen - die Höhe der Zuwendungen je Schule bestimmt wird. Bis zum zweiten Quartal 2019 soll eine Handreichung vor allem für die schulischen Akteure erstellt werden, in der konzeptionelle Eckpunkte beschrieben, Verfahrensfragen aufgenommen und prozessunterstützende Hinweise (z.B. zu Zielvereinbarungen, Kooperationsverträgen , begleitenden Evaluationen usw.) gegeben werden. 2. Welche Kriterien werden für diese besondere Zuweisung von Personal und finanziellen Mitteln zugrunde gelegt, spielen dabei z.B. Ergebnisse von VERA oder Abschlussarbeiten eine Rolle und mit welchem Bedarf an Stellen und Finanzmitteln rechnet die Landesregierung genau? Antwort: Vgl. Drs. 19/1060 Seite 21 ff. 3. Wie viele Schulen werden einen Bildungsbonus erhalten und in welcher Höhe und für welche einzelnen Maßnahmen werden Ressourcen zur Verfügung gestellt ? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1); im Übrigen vgl. Drs. 19/1060 Seite 26 ff. 4. Wird den Schulen, die Anspruch auf einen Bildungsbonus haben, Ressourcen und Zeit zur Konzepterstellung gewährt und/oder erhalten diese Schulen hierfür anderweitige Unterstützung? Antwort: Vgl. Drs. 19/1060 Seite 29. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1057 3 5. In welchen Abschnitten oder Etappen ist der weitere Ablauf geplant, haben Schulen regelmäßig die Möglichkeit, einen solchen Bonus zu beantragen und sind die Zuwendungen an gesetzte Ziele gekoppelt? Antwort: Vgl. Drs. 19/1060 Seite 22 ff.