SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1058 19. Wahlperiode 2018-11-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Umsetzung des Digitalpakts Schule durch den Bund 1. Der Koalitionsvertrag für die Bildung einer Bundesregierung im Zeitraum 2018 bis 2021 enthält eine Festlegung, wonach der Digitalpakt Schule aus der zurückliegenden Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Ist nach Kenntnis der Landesregierung eine Anschlussfinanzierung nach der Bundestagswahl, die spätestens 2021 stattfinden wird, haushaltsmäßig und juristisch gesichert? Antwort: Ob und welchem Umfang der (Bundes-)Haushaltsgesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode des Bundes Mittel für diesen Zweck bereitstellen wird, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. 2. In welchem Umfang werden Gelder des Bundes für die Wartung und Betreuung der Geräte in den Schulen und für den technischen Ersatzbedarf an Geräten und Software zur Verfügung stehen? Drucksache 19/1058 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Wie in der Vorbemerkung zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Umsetzung des Digitalpakts Schule durch das Land“(LT-Drs. 19/1056) dargelegt, stehen die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern zur Verwaltungsvereinbarung über den „DigitalPakt Schule 2019 bis 2023“ zwar kurz vor dem Abschluss, eine endgültige Fassung liegt aber noch nicht vor. Danach beschränkt sich die Förderung auf investive Maßnahmen. Zu diesen zählt grundsätzlich weder die Wartung der geförderten Investitionen noch deren Ersatzbeschaffung. 3. Inwieweit ist die vom Bund unter Mitwirkung der Bundesländer geplante Nationale Bildungsplattform in die Umsetzung des Digitalpakts Schule eingebunden? Antwort: Nach derzeitigem Stand werden im Digitalpakt Schule keine Aussagen über eine Nationale Bildungsplattform getroffen. 4. Sind der Landesregierung Äußerungen von Vertretern der Bundesregierung bekannt , wonach sich der Bund künftig in der Fortbildung der Lehrkräfte engagieren will, und wie bewertet sie deren Auswirkungen auf Schleswig-Holstein, auch vor dem Hintergrund der derzeitigen verfassungsrechtlichen Situation? Antwort: Nein.