SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1065 19. Wahlperiode 2018-12-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias von Pein (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen 1. Ausweislich des Landeshaushaltes sind für die berufsbildenden Schulen 3.956 Stellen und Planstellen für Lehrkräfte vorhanden. Mit wie vielen Lehrkräften sind diese Stellen insgesamt besetzt, und wie viele dieser Stellen und Planstellen sind längerfristig nicht besetzt? Antwort: Laut Haushalt 2018 stehen im Kapitel 0716 für die Berufsbildenden Schulen 3.956 Planstellen zur Verfügung. Hinzu kommen 152 Stellen aus Kap. 0710. Deshalb stehen insgesamt 4.108 Planstellen zur Verfügung. Von diesen sind damit 4.099 Planstellen besetzt, so dass 9 Stellen derzeit nicht besetzt sind. 2. Wie viele Studierende an den lehrerbildenden Hochschulen in Schleswig-Holstein studieren derzeit mit dem Ziel des Lehramts an berufsbildenden Schulen? Antwort: Im Wintersemester 2017/18 waren an der Europa-Universität Flensburg 54 Studierende mit gewerblich-technischen Fachrichtungen eingeschrieben. An der Christian- 2 Albrechts-Universität zu Kiel studierten im selben Semester 324 Studierende im Profil Handelslehramt. 3. Wie wird sich die Zahl der Hochschulabgänger in diesem Bereich in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln? Antwort: Aufgrund der aktuell relativ gleichbleibenden Anzahl der Studienanfänger in den Studiengängen zur Vorbereitung auf das Lehramt an berufsbildenden Schulen wäre unter gleichen Bedingungen mit einer gleich bleibenden Zahl der Hochschulabsolventen zu rechnen. Mit Einführung des sogenannten Satellitenmodells soll die Zahl der Masterabsolventen im gewerblich-technischen Bereich gesteigert werden. 4. Für welche Fachrichtungen zeichnen sich dabei in den nächsten Jahren überdurchschnittlich große Differenzen zwischen der Zahl der Hochschulabgänger und dem Bedarf an neuen Lehrkräften ab? Antwort: Der exakte Bedarf an neuen Lehrkräften in der Zukunft lässt sich nicht ermitteln, da sich Berufsbilder und Profile einzelner Schularten und Schulen ändern, so dass sich auch Bedarfe verschieben können. Nach heutigen Erkenntnissen werden die technischen Fachrichtungen (Bautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik , Medientechnik und Metalltechnik) Mangelfachrichtungen bleiben. Hinzu kommen die Fachrichtungen Gesundheit und Pflege sowie Sozialpädagogik. 5. Wie viele Quer- und Seiteneinsteiger sind derzeit an den berufsbildenden Schulen tätig? Antwort: An den Berufsbildenden Schulen befinden sich zurzeit 41 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger und 386 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Diese Zahlen beinhalten auch diejenigen, die sich aktuell in der Ausbildung bzw. im Vorbereitungsdienst befinden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1065 3 6. Welche Fachrichtungen und welche Regionen weisen einen besonders hohen Anteil an Quer- und Seiteneinsteigern auf? Antwort: Sowohl der Quereinstieg als auch der Seiteneinstieg ist nur bei besonderen Bedarfen möglich. Diese Bedarfe ergeben sich vorwiegend in den technischen Fachrichtungen (Bautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik, Medientechnik und Metalltechnik) und in der Sozialpädagogik. Bei den Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern sind keine regionalen Häufungen erkennbar. An den Berufsbildenden Schulen sind 41 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger tätig, die sich auf insgesamt 14 Kreise bzw. kreisfreie Städte verteilen. 7. Wie viele Lehrkräfte sind an den Fachschulen eingesetzt, die sich mit der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern sowie von Kranken- und Altenpflegerinnen und -pflegern befassen? Antwort: Im Land Schleswig-Holstein sind 207 Lehrkräfte mit der Facultas der Fachrichtung Sozialpädagogik beschäftigt (Stand 10.10.2018). Bezüglich der Anzahl der an staatlich anerkannten Kranken- und Altenpflegeschulen in Schleswig-Holstein mit der Ausbildung befassten Lehrkräfte, liegen dem zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren keine validen Daten vor. 8. Welches Qualifikationsprofil weisen diese Lehrkräfte auf, besonders hinsichtlich Pädagogik und Didaktik ihrer Fächer, und wie beabsichtigt die Landesregierung , die Qualifikation dieser Lehrkräfte zu verbessern? Antwort: Die Qualifikation der Lehrkräfte, die an Fachschulen für Erzieherinnen und Erziehern tätig sind, besteht - nach Abschluss eines einschlägigen Master- oder Diplomstudiengangs - in dem Staatsexamen, das durch den erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes erworben wird. Es wird das Staatsexamen in der jeweiligen Fachrich- 4 tung (Sozialpädagogik) und in einem weiteren Fach aus einem Kanon an zugelassenen Fächern abgelegt, das neben der Fachrichtung an einer Hochschule studiert und abgeschlossen wurde. Weitere Qualifikationen werden von den Lehrkräften durch regelmäßige Fortbildungen, z.B. am Landesseminar Berufliche Bildung am IQSH, erworben . Die Qualifikation der Lehrkräfte in der Erzieherausbildung ist didaktisch und fachlich auf einem sehr hohen Niveau angesiedelt, sodass zusätzliche Maßnahmen von Seiten der Landesregierung nicht erforderlich sind. Zum Qualifikationsprofil - besonders hinsichtlich Pädagogik und Didaktik - der mit der Ausbildung befassten Lehrkräfte an schleswig-holsteinischen Pflegeschulen für Krankenpflege und Kinderkrankenpflege sowie für Altenpflege liegen dem zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren keine Kenntnisse vor. Die Qualifikationsvoraussetzungen ergeben sich aus den rechtlichen Vorschriften : Krankenpflege/Kinderkrankenpflege: Landesverordnung zur Durchführung des Krankenpflegegesetzes (KrPflGDVO); hier insbesondere § 1 Nrn. 1 - 3, wonach hauptamtliche „[...] Lehrkräfte 1. den Abschluss des ersten Staatsexamens für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen oder weiterführenden allgemeinbildenden Schulen mit Hauptfach Pflegewissenschaft , Gesundheitswissenschaft oder Naturwissenschaft oder 2. ein abgeschlossenes berufspädagogisches Hochschulstudium der Pflege- oder Gesundheitswissenschaften, insbesondere Diplom-Medizinpädagogik, Diplom- Pflegepädagogik, Diplom-Pflegewissenschaft oder einen vergleichbaren Abschluss nach einer anderen Studienordnung oder 3. einen pflege- oder gesundheitswissenschaftlichen Bachelor-Abschluss in Verbindung mit einem hochschulischen, für die Lehre befähigenden Master-Abschluss oder mit einem vergleichbaren Abschluss nach einer anderen Studienordnung nachweisen (müssen).“ Altenpflege: Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG); hier insbesondere § 5 Absatz 1 und Absatz 2 Nrn. 1 - 2, wonach staatlich anerkannte Altenpflegeschulen mindestens nachweisen müssen, dass Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1065 5 1. es sich bei der hauptamtlichen Leitung um eine pädagogisch qualifizierte Fachkraft mit abgeschlossener Berufsausbildung im sozialen oder pflegerischen Bereich und mehrjähriger Berufserfahrung oder einem abgeschlossenen pflegepädagogischen Studium handelt und 2. eine im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze ausreichende Zahl geeigneter, pädagogisch qualifizierter Fachkräfte für den theoretischen und praktischen Unterricht zur Verfügung steht.