SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1076 19. Wahlperiode 2018-12-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Genitalverstümmelungen (im Anschluß an 19/543) 1. Sind der Landesregierung Genitalverstümmelungen im Jahr 2017 bekanntgeworden 1.1 Falls ja: Wie viele Minderjährige waren unter den Opfern (bitte nach Alter aufschlüsseln)? 1.2 Waren unter den Opfern deutsche Staatsangehörige? 1.3 Ggf.: Wo lag der Tatort? Antwort: Laut Kassenärztlicher Vereinigung Schleswig-Holstein wurden mit dem ICD Z91.7 ff. (weibliche Genitalverstümmelung in der Eigenanamnese) die folgenden Fallzahlen für das Jahr 2017 dokumentiert: Insgesamt 16 Patientinnen (darunter keine Patientin unter 18 Jahre). Zu 1.2 und 1.3 liegen der Landesregierung keine Daten vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Berichtsjahr 2017 sind keine entsprechenden Fälle erfasst worden. Drucksache 19/1076 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Sind sämtliche dieser Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfaßt? 2.1 Falls nein, warum nicht? Antwort: Nein. Die Aussagekraft der PKS wird besonders dadurch eingeschränkt, dass der Polizei lediglich ein Teil der begangenen Straftaten bekannt wird (Hellfeld). Der Umfang des nicht bekannten Teiles (des Dunkelfeldes) hängt von der Art des Deliktes ab und kann sich unter dem Einfluss variabler Faktoren (z.B. Anzeigebereitschaft der Bevölkerung, Intensität der Kriminalitätsbekämpfung) auch im Zeitablauf ändern. 3. In wie vielen Fällen wurde Anklage erhoben? 3.1 In wie vielen Fällen erfolgte eine Verurteilung? Antwort: In 2017 gab es keine Anklagen und keine Verurteilungen.